Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

28.03.2019 - 8 90. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Verwaltung trägt vor und führt aus, dass die Zweckbestimmung der Sonderbaufläche präzisiert worden sei und dadurch eine erneute formelle Beteiligung habe erfolgen müssen.

Die Fraktion B90/Die Grünen chte wissen, wie die im Umweltbericht festgesetzte Freihaltung auf der Ackerfläche für die Kompensationsmaßnahmen E 3 und A 4 kontrolliert werde. Die Verwaltung führt aus, dass es sich dabei um eine Kompensationsfläche handle und dass diese im Rahmen eines Monitoring regelmäßig überprüft werde.

Der Ausschuss gibt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zur 90 Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Sonderbaufläche Bodenabbau/ Baustoffrecycling Scheuen“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-          Der Hinweis des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle vom 03.01.2019 wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

-          Die Hinweise der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Fuhrberg mit Schreiben vom 30.01.2019 werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

-          Die Hinweise der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Verden mit Schreiben vom 30.01.2019, unter Bezugnahme auf die Schreiben vom 08.10.2015 und 15.08.2018, werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

-          Die Hinweise des Landkreises Celle mit Schreiben vom 31.01.2019 werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

-          Die Hinweise der Unteren Wasserbehörde mit Schreiben vom 01.02.2019 werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

Die 90. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Sonderbaufläche Bodenabbau/ Baustoffrecycling Scheuen“ sowie die dazugehörige Begründung werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage