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ALLRIS - Auszug

10.09.2019 - 4 Gewährung einer Bedarfszuweisung durch Abschlus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Erste Stadtrat Herr Bertram führt in die Vorlage ein und stellt Herrn Marek und Herrn Hampel, beide Ministerium für Inneres und Sport, vor.

 

Herr Marek, Leiter für Kommunale Finanzen und Wirtschaft, erläutert zunächst das allgemeine Verfahren der Gewährung von Bedarfszuweisungen. Danach stehen jährlich Beträge in begrenzter Höhe zur Verfügung. Jedes Jahr erfolge eine Auswahl, welche Kommunen unterstützt werden sollen.

Kriterien seien einerseits die Erreichung gewisser Schwellenwerte. Hierzu werde u.a. die Höhe der Fehlbeträge einer Kommune mit ihren Erträgen ins Verhältnis gesetzt (Fehlbetragsquote). Andererseits werde die Steuereinnahmekraft in einer Vergleichsgruppe mit anderen niedersächsischen Städten betrachtet.

 

Die Stadt Celle stelle kontinuierlich seit dem Jahr 2013 Anträge auf Bedarfszuweisungen. Über viele Jahre sei das Kriterium der Finanzschwäche aufgrund der hohen Steuererträge nicht erfüllt worden. Seit dem Jahr 2018 erfülle die Stadt Celle erstmals dieses Kriterium. In der Vergleichsgruppe von Städten zwischen 50 und 100 T Einwohnern unterschreite die Stadt Celle den Vergleichswert um 6,2 %.

 

r das Jahr 2019 stehe insgesamt ein Betrag von 51,85 Mio. € zur Verfügung. Auf die Stadt Celle soll eine Zuweisung in Höhe von 5 Mio. € entfallen. Diese solle dazu genutzt werden, aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen und Liquiditätskredite zu verringern.

Das Land schließe mit jeder bedarfsberechtigten Kommune, so auch mit der Stadt Celle, eine individuelle Vereinbarung.

Diese enthalte Maßnahmen zur weiteren Haushaltskonsolidierung. Das Land erkenne die bereits erreichte Verbesserung in der aktuellen Haushaltslage der Stadt Celle an. Zu berücksichtigen seien dennoch ihre Fehlbeträge von rund 70 Mio. € und ein hoher Liquiditätskreditstand von rund 100 Mio. € zum Ende des letzten Jahres. Des Weiteren bestehe ein hoher investiver Schuldenstand und die Gesamtverschuldung liege weit über dem Landesdurchschnitt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Gevers, CDU-Fraktion, erklärt Herr Marek, die Zielvereinbarung enthalte Maßnahmen zur Konsolidierung. Für die tatsächliche Gewährung der Zuweisung sei jedoch das Konsolidierungsziel ausschlaggebend. Dieses sehe einen dauerhaft ausgeglichenen Haushalt ab dem Jahr 2021 vor. Wie dieses Ziel erreicht werde, obliege der Stadt Celle. Das Land beharre nicht auf der Durchsetzung einzelner Maßnahmen. Werde keine Zielvereinbarung geschlossen und das Konsolidierungsziel nicht erreicht, so führt Herr Marek weiter auf Nachfrage von Herrn Müller, Fraktion Linke/BSG, aus, könne keine Zuweisung erfolgen.

 

Die Zielvereinbarung sehe vor, dass künftig der dauerhafte Bestand an Liquiditätskrediten nicht weiter anwachse. Die Tilgungsleistungen seien aus dem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit zu begleichen. Auf Nachfrage von Herrn Schulze, SPD-Fraktion, erläutert Herr Marek, der Rahmen für die Aufnahme von Liquiditätskrediten müsse nicht zwingend in der Haushaltssatzung geändert werden. Dennoch nne eine Anpassung bei der tatsächlichen und langfristigen Aufnahme sinnhaft sein. Herr Bertram fügt hinzu, dass bereits zum aktuellen Zeitpunkt das Schuldenmanagement der Stadt Celle den Kreditrahmen laufend überprüfe. Herr Schulze fragt weiter, ob durch Umschuldungen Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung bestehen. Herr Wawrosch, Fachdienst Finanzwirtschaft, sieht darin aktuell keine Potentiale. So seien die Liquiditätskredite, wie in den letzten Berichten zum Schuldenmanagement dargestellt, neu strukturiert worden. Bei Umschuldungen entstünden der Stadt Celle zudem Vorfälligkeitsentschädigungen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Falkenhagen, FDP-Fraktion, erläutert Herr Marek, dass die Stadt Celle im nächsten Jahr unter Umständen wieder anspruchsberechtigt sein könnte. Würde sich die Steuereinnahmekraft der Stadt Celle im kommenden Jahr verbessern, hätte dies keine Auswirkungen auf das aktuell laufende Bedarfszuweisungsverfahren in 2019. Gleichzeitig könnte aber im nächsten Jahr eine Anspruchsberechtigung entfallen. Auf Nachfrage von Herrn Schoeps, Fraktion WG/Die Partei, erklärt Herr Marek weiter, es bestehe im nächsten Jahr keine Garantie für eine Zuweisung in gleicher Höhe. Bei gleichen schlechten Bedingungen sei allerdings die Chance auf eine erneute Bedarfszuweisung hoch.

 

Auf Nachfrage von Herrn Müller, Fraktion Linke/BSG, führt Herr Marek aus, die Summe der freiwilligen Leistungen werde auf eine fixe Summe eingefroren. Es obliege jedoch der Stadt Celle von einzelnen Maßnahmen abzusehen, sofern ab dem Jahr 2021 ein ausgeglichener Haushaltsplan vorliege.

Er weist allerdings darauf hin, die Höhe der freiwilligen Leistungen bei der Stadt Celle seien im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Städten zu hoch und liegen bei deutlich über 6 %. Andere vergleichbare Städte lägen bei nur 3 %. Herr Schulze, SPD-Fraktion, weist darauf hin, die prozentualen Werte seien nur bedingt mit denen anderer Städte vergleichbar. Ursächlich sei dafür, dass andere Städte gleichartige Leistungen wie z.B. Museen nicht als freiwillige Leistungen deklarieren würden.

 

Herr Marek führt weiter aus, die Stadt Celle habe sich in den Vorarbeiten für die Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen daher darauf verständigt, die freiwilligen Leistungen auf einen absoluten Wert von rund 12,2 Mio. festzuschreiben. Es werde nicht erwartet, dass alle freiwilligen Leistungen gestrichen werden. Es sei allerdings ein guter Anhaltspunkt, den Wert zunächst festzuschreiben. Herr Bertram ergänzt, die Verwaltung sei sehr zufrieden über die Vereinbarung eines absoluten Wertes. Da die Aufwendungen für die freiwilligen Leistungen immer im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen stehen, sei ein prozentualer Wert nur bedingt aussagefähig.

 

Auf Nachfrage von Herrn Falkenhagen erwidert Herr Marek, das Land Niedersachsen habe die Liste der freiwilligen Leistungen mit denen anderer vergleichbarer Städte verglichen. Der Betrag von aktuell noch rund 13 Mio. € setze sich aus mehreren kritischen Punkten zusammen. So entfalle ein Betrag von 2,56 Mio. €r das Museum oder auch 1,8 Mio. €r die Congress Union Celle, wobei der Betrag noch höher wäre, wenn den Aufwendungen nicht die Erträge aus den Aktien entgegenstünden. Weiter werde ein Betrag von 1,5 Mio. €r die Kulturförderung, 1,4 Mio. €r die Sportstätten, soweit nicht Schulsport, 1 Mio. €r die Stadtbibliothek oder auch 1,2 Mio. €r die Bewirtschaftung der Grünanlagen aufgewendet. Die Verwaltung stellt im Nachgang zum Protokoll eine Anlage des Ministeriums für Inneres zur Verfügung.

 

Der im Rahmen der zu schließenden Zielvereinbarung vorgesehenen Erhöhung der Grundsteuer B steht Herr Trenkenschu, AfD-Fraktion, kritisch gegenüber. Der nds. Durchschnitt liege nach seinen Recherchen bei 386 %. Herr Marek stellt klar, der aktuelle Hebesatz der Stadt Celle von 490 % könne nicht im nds. Durchschnitt betrachtet werden. Vergleichsmaßstab seien vergleichbare Städte in Niedersachsen mit einer Einwohnerzahl zwischen 50 und 100 T Einwohnern.

Auf weitere Nachfrage von Herrn Trenkenschu erläutert Herr Bertram, die Möglichkeiten durch die Einsparungen bei anderen Maßnahmen seien nahezu erschöpft. Der Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B belaste den/die einzelne/n Bürger/in in keinem hohen Maße. So erhöhe sich bei einer Grundsteuer von 500 € der Betrag auf 531 € (pro Jahr). Bei einer bisherigen Grundsteuer von 250 € steigt diese um 15,30 € pro Jahr. Darüber hinaus sei die Stadt Celle mit einem Hebesatz von dann 520 % im Vergleich zu den anderen großen selbstständigen Städten nicht an der oberen Grenze. Die Stadt Hildesheim liege bei 540 % und die Stadt Hameln bei 550 %. Auch im Bundesvergleich der Städte mit einer Einwohnerzahl von 60 bis 90 T Einwohnern liegt die Stadt Celle im Durchschnitt.

 

Herr Bertram erläutert auf Nachfrage von Herrn Falkenhagen, FDP-Fraktion, die neue Grundsteuerreform des Bundes habe zunächst keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Reform soll aufkommensneutral gestaltet und nicht dazu genutzt werden, die Grundsteuer zu erhöhen. Herr Schoeps, Fraktion WG/ Die Partei, bestätigt Herrn Bertram. Die Reform und das neue Rechtsmodell sei unabhängig vom jeweiligen Hebesatz der Stadt Celle.

 

Herr Bertram hebt hervor, die Stadt Celle profitiere nicht nur bei Beschluss über die Zielvereinbarung von den Bedarfszuweisungen. Es bestünden weitere Zuweisungsprogramme, zu denen nur dann ein Zugang entstehe, wenn Bedarfszuweisungen gewährt würden. Beispielsweise könne davon ausgegangen werden, dass eine investive Zuweisung im Bereich des Brandschutzes gewährt würde. Herr Falkenhagen betont ebenfalls diese einmalige Chance, in den Genuss der Förderungen zu kommen und damit den Haushalt der Stadt Celle dauerhaft zu srken.

 

Die Mitglieder des Ausschusses verständigen sich darauf, bis zum Beschluss über die Zielvereinbarung am 26.09.2019 interfraktionell einen Konsens darüber zu erzielen, welche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung die Vereinbarung erhalten soll.

 

Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung empfiehlt bei 6 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung, die Zielvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Celle zur Erreichung einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung zu schließen, um die Gewährung einer Bedarfszuweisung zu erhalten.

 

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Anlagen zur Vorlage

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