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ALLRIS - Auszug

10.09.2019 - 5 Beschluss über die Einbringung eines Doppelhaus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schulze, SPD-Fraktion, erläutert, die SPD-Fraktion stehe der Aufstellung von Doppelhaushalten grundsätzlich kritisch gegenüber. Die heutige Zeit sei zu schnelllebig, um zwei Jahre zu planen. Herr Gevers, CDU-Fraktion, weist darauf hin, der Rat habe wie bei einem einjährigen Haushalt auch während eines Doppelhaushalts die Möglichkeit zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts. Dadurch könne flexibel auf Änderungen reagiert werden. Diese Möglichkeit habe der Rat im Jahr 2012 während des Doppelhaushalts für die Jahre 2011/2012 bereits genutzt.

Herr Schulze führt weiter aus, wenn überhaupt sei die Aufstellung eines Doppelhaushaltesr die Jahre 2021/2022 vorteilhaft. Der in 2021 neu gewählte Rat müsse dann nicht über den Haushalt 2022 beschließen. Darauf entgegnet der Erste Stadtrat Herr Bertram, er rate davon ab, einen Doppelhaushalt für die Jahre 2021/2022 zu beschließen. Das Etatrecht des neu gewählten Rates werde durch einen durch den bisherigen Rat beschlossenen Haushalt 2021/2022 um ein Jahr verkürzt. Unter demokratischen Gesichtspunkten halte er dies für äerst fraglich.

 

Herr Müller, Fraktion Linke/BSG, gibt zu bedenken, es bestehe bei einer 5-jährigen Wahlperiode des Rates und fortlaufenden Doppelhaushalten wiederkehrend das Problem, das Etatrecht eines neuen Rates zu verkürzen. Herr Bertram erläutert, dass keine Pflicht dazu bestehe, fortlaufend Doppelhaushalte zu beschlien. So könne innerhalb der Wahlperiode auch über einjährige Haushaltspläne beschlossen werden.

 

Herr Trenkenschu, AfD-Fraktion, hält noch einmal fest, der vorliegende Antrag der Gruppe GRÜNE/WG/PARTEI sehe einen Doppelhaushalt für die Jahre 2021/2022 vor.

Die Verwaltung schlage jedoch einen Doppelhaushalt für die Jahre 2020/2021 vor. Er hält es daher für ratsam, darüber zu beraten, ob der Rat letzteres wolle. Herr Bertram erläutert, es müsse zunächst über den vorliegenden Antrag entschieden werden. Bis zum Zeitpunkt der Einbringung des Haushalts solle allerdings tatsächlich durch die Mitglieder des Rates signalisiert werden, ob ein Doppelhaushalt für die Jahre 2020/2021 gewollt sei. Anderenfalls werde die Verwaltung einen einjährigen Haushalt vorbereiten.

 

Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung empfiehlt bei 6 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen keinen Doppelhaushalt für die Jahre 2021/2022 einzubringen.