07.11.2019 - 3 Abbrennen von Gartenabfällen usw. auf Privatgru...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Vorwerk
- Gremium:
- Ortsrat Vorwerk
- Datum:
- Do., 07.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Schiefke führt aus, dass das Abbrennen von Holz usw. nicht zulässig sei, denn generelle Brenntage gebe es nicht mehr. Man könne beim zuständigen Fachdienst der Stadt Celle ein Lagerfeuer anzeigen; dann dürfe aber nur abgelagertes Holz verbrannt werden. Dies gelte auch für sog. Feuerkörbe. Die entsprechenden Formulare finde man auf der Homepage der Stadt Celle und hierfür fallen keine Gebühren an. Das Verbrennen von Pflanzen ist verboten, lediglich in Ausnahmefällen könne dies auf Antrag genehmigt werden (z. B. bei Schädlingsbefall in Waldgebieten). Herr Woeste ergänzt, dass der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle (ZAC) auch die Funktion der Unteren Abfallbehörde wahrnehme, d. h. sie seien auch für abfallrechtliche Verstöße zuständig.
Auf die Frage des stellv. Ortsbürgermeisters Knoop, wie man sich verhalten soll, wenn im Ortsteil ein unzulässiges Verbrennen feststellt werde, geben die beiden Vertreter des ZAC an, dass man grundsätzlich die Polizei einschalten sollte. Die würden eine Anzeige aufnehmen und u. a. darin festhalten, was verbrannt wurde, denn das sei entscheidend dafür, ob später ggf. ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren über die Staatsanwaltschaft eingeleitet werde. Herr Knoop merkt an, dass in der Vergangenheit die Polizei nicht konsequent ermittelt habe. Es sei vorgekommen, dass lackiertes Holz und Kartons im Garten verbrannt wurden. Darüber seien leider keine Protokolle geschrieben worden. Herr Woeste gibt dazu an, dass der ZAC für das Abfallrecht zuständig sei; der Brandschutz obliege der Stadt Celle. Die Polizei müsste eigentlich vor Ort prüfen, ob das Feuer ordnungsgemäß angezeigt worden ist und was dort verbrannt wurde. Den Vorgang bekommt dann der ZAC und dann werde ggf. eine Anhörung veranlasst. Wenn der Vorgang detailliert geschildert ist (Datum, Uhrzeit, Verursacher, Zeugen), könne unter Umständen ein Bußgeld verhängt werden. Auf die Frage des Ortsratsmitgliedes Hanke, was passiert, wenn die Feuerwehr gerufen werde, gibt Herr Schiefke an, dass die Feuerwehr in bestimmten Fällen auch den ZAC über solch einen Vorfall informiert (z. B. wenn unzulässige Sachen verbrannt wurden). Es könne auch passieren, dass die fehlbare Person den Einsatz der Feuerwehr bezahlen muss.
In der Zeit von 18:50 Uhr bis 19:00 Uhr wird die Sitzung
für Bürgerfragen unterbrochen.
Stellv. Ortsbürgermeisters Knoop regt an, die Bürger/innen über die örtliche Presse über die o. g. rechtlichen Bedingungen zu informieren. Herr Woeste und Herr Schiefke nehmen diesen Hinweis dankend auf und man werde mit der Stadt klären, ob man ggf. eine gemeinsame Pressemitteilung verfasst.
Nach dem Abschluss der Aussprache dankt Herr Knoop den beiden Vertretern des ZAC für die umfassende Information.
