22.10.2019 - 4 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 22.10.2019
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
a) Versetzung eines Verkehrszeichens „Ende Tempo 30“ in der Straße „Unter den Eichen“ in Hustedt (in Richtung Waldkater) – (TOP 8f vom 06.03.2019)
Die Verwaltung berichtet, dass die o. g. Straße gut überschaubar und selbst mit breiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen gut zu befahren sei, sowohl bei Einfahrt als auch bei Ausfahrt aus der Sackgasse. Eine Verbreiterung durch Versetzen des Verkehrszeichens hätte zur Folge, dass bei Begegnungsverkehr der andere Randstreifen überfahren werde. Hinzu käme, dass das Hinweisschild auf Café Müller ebenfalls versetzt werden müsste. Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit, das Verkehrszeichen zu versetzen.
b) Beschilderung im Bereich der Einfahrt „Scheuener Straße / Lehmhorstweg“ (TOP 8d vom 06.03.2019)
Die Verwaltung trägt vor, dass das Verkehrszeichen eindeutig erkennbar auf dem rechten Seitenstreifen des Lehmhorstweges stehe. Bei der örtlichen Kontrolle seien auch keine Äste oder andere Hindernisse gesehen worden, die die Sicht auf das Verkehrszeichen einschränken. Die Straßenverkehrsordnung regelt in § 39 Abs. 2, dass die Beschilderung rechts erfolgt. Die Anregung eines Piktogramms mit dem Hinweis auf 30 km/h nimmt die Verwaltung auf.
c) Klappernder Gullydeckel im Bereich „Hustedter Weg / Ilexweg (OT Groß Hehlen) - (TOP 16b vom 05.06.2019)
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Mangel zwischenzeitlich behoben worden sei.
d) Zustand des Kriegerdenkmals beim Autohaus Erdmansky (TOP 16b vom 05.06.2019)
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits Ausbesserungsarbeiten (u. a. Verstreichen von losen Fugen) vorgenommen worden seien.
e) Einrichtung einer Tempo-30-Zone im „Eckernweg“ in Groß Hehlen (TOP 8e vom 06.03.2019)
Die Verwaltung führt aus, dass die Grundregel der Straßenverkehrsordnung bei Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erfordert. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt innerorts 50 km/h. Der Eckernweg ist eine Sackgasse und das Ende der Straße ist bereits bei Einfahrt eindeutig zu erkennen. Die Straße werde vornehmlich von den Anwohnern selber genutzt, die sehr wohl wissen, dass viele Kinder in der Straße wohnen und deshalb besondere Vorsicht notwendig ist. Oftmals täuscht, vor allem bei größeren Fahrzeuge (SUV, Lieferwagen), das Gefühl für die tatsächliche Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Aus Sicht der Verkehrsbehörde besteht keine Notwendigkeit, an der Verkehrsbeschilderung eine Änderung vorzunehmen.
f) Einrichtung einer Querungshilfe im Bereich des Hauses „Lange Straße 10“ (Kindertagespflege-Einrichtung „Storchennest“) - (TOP 16c vom 05.06.2019)
Die Verwaltung erklärt, dass in diesem Bereich die Anzahl der Querungen der Eltern mit ihren ein- bis dreijährigen Kindern sicherlich überschaubar sei. Der Bau einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel sei bei den vorhandenen Breiten der Verkehrsanlagen nicht möglich. Sinnhafte Alternativen böten sich derzeit nicht an; sollten sich hier andere Möglichkeiten ergeben, werde die Verwaltung darauf zurückkommen.
g) Lichtsignalanlage (LSA) im Bereich „Scheuener Straße / Lehmhorstweg“ (TOP 16d vom 05.06.2019)
Die Verwaltung berichtet, dass sich die Kosten für eine Umrüstung (inkl. Planung) auf ca. 10.000,-€ belaufen werden. Eine Umsetzung sei in diesem Jahr nicht mehr möglich, da der Etat für LSA für 2019 schon überschritten ist. Die Realisierung der Umrüstung sei für 2020 vorgesehen.
h) Verkehrssituation und Ampelschaltungen im Kreuzungsbereich „Celler Straße / Scheuener Straße / Alt Groß Hehlen“ und „Celler Straße / Zur Hasselklink / Bürgermeister Heine-Straße“ (TOP 16a vom 05.06.2019)
Die Verwaltung trägt vor, dass im o. g. Kreuzungsbereich bei der ersten Lichtsignalanlage (LSA) aus Richtung Hamburg kommend früher rot geschaltet werden soll als bei der zweiten LSA danach. Dadurch soll der Rückstau auf der Celler Straße im Kreuzungsbereich minimiert werden. Der Ortsrat begrüßt diese Maßnahme.
Danach kommen noch weitere Fragen zu den Ampelschaltungen entlang der gesamten Celler Straße im Ortsteil Groß Hehlen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, einen Vertreter der Fachverwaltung (Herr Riechmann) zur nächsten Sitzung einzuladen, damit er im Ortsrat zu diesem Thema vorträgt und die komplexen Zusammenhänge erläutert. Dies wird vom Ortsrat begrüßt.
i) Stellplatz für Glascontainer am Kinderspielplatz „Alt Groß Hehlen“ (TOP 9e v. 05.06.2019)
Die Verwaltung berichtet, dass die Altglascontainer an dem o. g. Standort wunschgemäß entfernt worden sind. Auf die Frage des Ortsratsmitgliedes Otte, ob es zwischenzeitlich alternative Standorte gebe, gibt der Ortsbürgermeister an, dass viele Vorschläge nicht zu realisieren seien, da es massive Vorbehalte der jeweils betroffenen Anwohner/innen gebe.
Ortsratsmitglied Cewe schlägt folgenden neuen Standort vor:
- „Alter Celler Weg“ (auf dem Grünstreifen im Bereich der Firma „Kfz & Fahrrad Braul“, angrenzend an die „Celler Straße“)
Der Ortsrat bittet die Verwaltung um Prüfung, ob dieser Standort als neuer Stellplatz in Betracht kommt.
