13.03.2019 - 12 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Neuenhäusen
- Gremium:
- Ortsrat Neuenhäusen
- Datum:
- Mi., 13.03.2019
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
1. Verkehrssituation Wederweg – Tempo 30 vor Kita (TOP 12 Nr. 1 am 18.10.18)
Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt fragt nach dem Sachstand zur Verkehrssituation Wederweg (TOP 5 am 01.03.2018).
Die Verwaltung erklärt, die Ergebnisse, in welchen Bereichen (stadtweit) eine Umsetzung erfolgen könne, würden am 15.11.18 im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste vorgestellt und 27.11.2018 im Verwaltungsausschuss (Vorlage: MV/248/18). Anschließend würden die verkehrsbehördlichen Anordnungen erlassen, so dass dann die Umsetzung im Laufe des nächsten Jahres (stadtweit) erfolgen könne. Es sei vorgesehen, ebenfalls Tempo 30 in Fuhsestraße vor Kita einzurichten.
Antwort AbtL. 66.2 (Abt. Straßenverkehr):
Die verkehrsbehördlichen Anordnungen werden derzeit erstellt. Die Anbringung der Beschilderung erfolgt in diesem Bereich im April.
2. Wederweg Tempo 50 (TOP 12 Nr. 2 am 18.10.18)
Ortsratsmitglied Cords fragt nochmals (siehe auch TOP 8 Nr. 2 am 14.06.2017) an, ob der Tempo 30-Bereich im Wederweg (zwischen Hannoversche Straße und Münchhausenstraße) aufgehoben werde könne.
Die Verwaltung merkt dazu an, dass im Zuge der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes sämtliche Straßen im Stadtgebiet erneut überprüft werden.
Ortsratsmitglied Dr. Hörstmann informiert, die AfD-Fraktion habe einen Antrag auf Überprüfung der gesamten 30er-Zonen gestellt. Das Ergebnis sollte abgewartet werden.
Der Ortsrat erklärt sich damit einverstanden.
Antwort (FD Verkehr):
Die Angelegenheit wurde in den politischen Gremien erörtert. Ergebnis: Die Überprüfung sämtlicher Tempo 30-Zonen im Hinblick auf Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen im Zuge der Evaluierung im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des Lärmaktionsplanes durchzuführen. Die Bearbeitungszeit dauere ca. ein Jahr, um die relevanten Daten zusammenzustellen.
3. Glascontainer bei Combi (TOP 12 Nr. 5 am 18.10.18)
Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt erklärt, er habe mit dem verantwortlichen Fachdienst gesprochen. Er werde noch klären, ob der Grünstreifen vor der Zollagentur ein möglicher Standort ist. Alternativ könne er sich auch als Standort die „Breite Straße“ vor der Polizei (wie schon einmal angeführt) vorstellen. Die Verwaltung sagt zu, dies noch einmal zu prüfen.
Antwort (FD Liegenschaften):
Der Fachdienst hat sich diesen eventuellen Alternativstandort am 12.02.19 noch einmal genau angesehen. Dieser liege unmittelbar an einem relativ stark frequentierten kombinierten Fuß- und Radweg. Allein aufgrund dieser Lage, mit den üblichen Beeinträchtigungen des unmittelbaren Containerumfeldes (eigentlich an jedem Standort), zumindest durch Glassplitter, halte der Fachdienst den Standort für noch weniger geeignet als den aktuellen Standort gegenüber Combi.
Ein mittelgroßer derzeitiger Pflanzstreifen, unmittelbar zwischen Geh-und Radweg sowie Straße müsste aufgegeben und befestigt werden. Durch die unmittelbare Nähe der Polizeidienststelle sowie des Landgestütes verspricht sich der Fachdienst keine abschreckende Wirkung. Die illegalen Nutzer seien erfahrungsgemäß sehr abgebrüht. Die Anzahl der zu erwartenden Beschwerden dürfte dann an diesem noch sehr gepflegt wirkenden Ort sprunghaft steigen. Polizei und Landgestüt reagieren da bei Vermüllungen sicher noch sensibler als die Beschwerdeführer des Standortes Combimarkt.
Der aktuelle Standort (gegenüber Combi) ist derzeit immer noch beherrschbar. Bis zu einer Vermarktung und damit verbundenen anderweitigen Nutzung dieser Fläche sollte er daher beibehalten werden. Firma Rhenus als Betreiber der Container müsse hier halt einfach häufiger außerplanmäßig entmüllen. Dies stelle für Firma Rhenus auf Nachfrage überhaupt kein Problem dar.
Dazu merkt Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt an, er habe mit dem Fachdienstleiter Straßenbetrieb bezüglich der Parkplätze am Betriebsgelände als Alternativstandort für die Container gesprochen. Diese können aus betriebssicherheitstechnischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden. Für den jetzigen Standort gebe es zwei Möglichkeiten: den Reinigungszyklus zu verdichten (wöchentlich) oder ein Treffen mit der Firma Rhenus, um zu klären ob es andere Möglichkeiten gebe, die Vermüllung zu vermeiden.
Die Verwaltung erklärt, sie werde einen Ansprechpartner benennen.
Nachtrag zum Protokoll:
Ansprechpartner bei der Firma Rhenus ist Herr Weycenti (Telefon 0511-72800912). Sollte ein Termin vereinbart werden, wird darum gebeten, Herrn Schmidt (Fachdienst Liegenschaften) darüber zu informieren.
4. Haushalt 2019 – erneute Anhörung der 13 Ortsräte – heutige Info per Email an die Ortsbürgermeister/innen
Zum Haushalt 2019 haben bereits zwei Anhörungen der Ortsräte stattgefunden. Der vom Rat beschlossene Haushalt wurde im Dezember 2019 der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung wurde jedoch noch nicht erteilt, sondern der Rat muss bei gewissen Punkten im Haushalt nachbessern. Dies macht gemäß § 93 Abs. 2 NKomVG eine erneute Anhörung der 13 Ortsräte erforderlich.
Dies soll wie bisher in einer gemeinsamen Sitzung mit allen 13 Ortsräten erfolgen, damit die Verwaltung den Ortsratsmitgliedern die aktuellen Informationen zum Haushalt der Stadt Celle geben kann. Im Anschluss steht die Verwaltung für Fragen zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt folgenden Termin vor (Anm.: da die nächste Ratssitzung bereits am 04.04.2019 stattfindet, war eine andere Terminierung leider nicht möglich):
Freitag, 29. März 2019 um 15:00 Uhr (im Rittersaal im Celler Schloss).
