27.03.2019 - 16 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Klein Hehlen
- Gremium:
- Ortsrat Klein Hehlen
- Datum:
- Mi., 27.03.2019
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
1. Realisierung einer Bordsteinabsenkung in der Witzlebenstraße (Anwohnerwunsch) (TOP 6 Nr. 3 am 08.11.2018)
Ortsbürgermeister Didschies berichtet dazu, dass der als Fußweg ausgewiesene und befestigte Wegetrasse nicht nur den Bewohnern der Witzlebenstraße 18 und 20 diene, sondern auch von Hinterliegern der Hausreihe Mierendorffstraße 29 bis 41 genutzt werde. Seines Wissens handele es sich um eine private Zuwegung. Dieser Weg sei von der Mierendorffstraße kommend mit einem Betonpfosten für Fahrzeuge gesperrt. Von der Witzlebenstraße sei der Weg offen aber keine Bordsteinabsenkung vorhanden. So würden Lieferfahrzeuge, Umzugsfirmen etc. die nächstgelegene Absenkung nutzen und zum Teil längere Strecken über den Bürgersteig fahren. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollte im Rahmen der Deckschichterneuerung Witzlebenstraße über eine Absenkung nachgedacht werden, die als „Feuerwehrzufahrt“ begründet und gekennzeichnet werden könnte.
Antwort FDL 66:
Die gewünschte Bürgersteigabsenkung im Zuge der Baumaßnahmen in der Witzlebenstraße auf Höhe der Hausnummern 18 und 20 wird umgesetzt.
Info: Die Maßnahme wird ausgeschrieben, so dass die Bauarbeiten in der zweiten Jahreshälfte beginnen können. Die Arbeiten werden bis zum nächsten Jahr andauern.
2. Aus der Bürgeranhörung von 19:25 bis 20:10 Uhr:
a.) Dorfstraße – Haifischzähne (TOP 6 Nr. 4 a. am 08.11.2018)
Ein Bürger berichtet, vor Haus Nr. 7 (an der Scheune) seien trotz Bordsteinabsenkung Haifischzähne angebracht. Es wird gebeten diese zu entfernen, da dort die Rechts-vor-Links-Regelung nicht gelte und dadurch Irritationen bei den Autofahrern entstünden.
Nachtrag zum Protokoll:
Dort ist kein abgesenkter Bordstein vorhanden. Es sind lediglich die Begrenzungen abgesenkt. Daher sind die Haifischzähne dort gerechtfertigt und die Rechts-vor-Links-Regelung ist zu beachten.
b.) Dorfstraße – Verkehrssituation (TOP 6 Nr. 4 b. am 08.11.2018)
Bürger berichten, der Verkehr habe dort erheblich zugenommen. Dies sei nicht mehr tragbar. Es wird gebeten, eine Verkehrszählung durchzuführen. Leider habe man die Blumenkübel (vor der abknickenden Vorfahrtsstraße – rechts am Fahrbahnrand) abgebaut. Diese hätten den Verkehr etwas gebremst.
Herr Schuster erklärt, die Straßenverkehrsordnung sehe nicht vor, den Verkehr beispielsweise durch Blumenkübel zu bremsen. Er könne sich vorstellen, dass die Blumenkübel aufgrund der Haushaltssituation (weniger Personal), unansehnlich durch Unkraut, defekt oder weil die Barke abgefahren wurde, abgebaut worden seien.
Ortsbürgermeister Didschies bittet die Verwaltung zur nächsten Sitzung dazu vorzutragen, auf die Vorschläge der Bürger einzugehen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen was machbar ist, was nicht und welche Kosten damit verbunden seien.
Antwort FDL 66:
Der Landkreis Celle hat 10.01. und 28.02. dort eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Messwerte liegen im normalen Rahmen. Es sind keine Auffälligkeiten festzustellen. Auch die Durchfahrtszahlen geben keine Veranlassung um bauliche oder ähnliche Maßnahmen vorzunehmen. Es ist klar, dass es zu Zeiten des Berufsverkehrs mehr Fahrzeuge zu verzeichnen gibt. Andere Straßen sind erheblich mehr belastet.
c.) Lärmaktionsplan und Geschwindigkeitskontrolle (TOP 6 Nr. 4 c. am 08.11.2018)
Ein Bürger erklärt, der Lärmaktionsplan sei im November 2008 erstellt worden. Die seinerzeit ermittelten Zahlen seien bereits um 20 % überschritten. Die Lärmbelästigung habe sich verstärkt. In den Straßen Bremer Weg, Wilhelm-Heinichen-Ring und Winsener Straße werde ständig die Geschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Er bittet, mehr Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.
Ortsratsmitglied Ceyp erklärt, für die Geschwindigkeitskontrollen sei der Landkreis zuständig. Dieser sollte gebeten werden, dort öfters zu blitzen.
Antwort AbtL. 66.2:
Die Bitte um Geschwindigkeitsmessung wurde an den Landkreis Celle weitergeleitet.
Antwort Landkreis:
Dort sind bislang keine Messpunkte vorgesehen. Die Messpunkte werden in Absprache mit der Polizei festgelegt (Unfallschwerpunkt).
Ortsbürgermeister Didschies bittet darum, dass die Fachverwaltung in der nächsten Sitzung zu den Messpunkten vortragen möge. Die Winsener Straße werde beispielsweise häufig von Kinder überquert. Er fragt, wer diesen Messpunkt abgelehnt habe.
d.) Leinenzwang (TOP 6 Nr. 4 d. am 08.11.2018)
Eine Bürgerin fragt an, ob innerhalb der Wohngebiete Leinenzwang bestehe und ob Kontrollen durchgeführt werden.
Antwort FD 32 (Allgemeine Ordnung):
Leinenzwang gilt in der Stadt Celle in den Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen des Innenstadtrings, in den städtischen Grünanlagen sowie in der freien Landschaft in der Zeit vom 01.04. bis zum 15.07. (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit).
Detaillierte Aufstellungen der anleinpflichtigen Bereiche sind in der Verordnung der Stadt Celle über das Halten und Führen von Hunden in der Öffentlichkeit aufgeführt. Dort ist unter § 1 Nr. 3 angeführt: In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen innerhalb des Innenstadtringes – eingefasst durch die Straßen Schlossplatz/Südwall/Kleiner Plan/Heiliges Kreuz/Schuhstraße/Kanzleistraße – sowie in den städtischen Parkanlagen – Triftanlagen, Schlossgarten, Französischer Garten, Stadtpark und der Dammaschwiese im nördlichen Fuß- und Radweg (Allee) zwischen Pfennigbrücke und Freitagsgraben – dürfen Hunde nur angeleint mitgeführt werden.
Das Merkblatt zur Hundehaltung in der Stadt Celle kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.celle.de/PDF/Merkblatt_zur_Hundesteuer.PDF?ObjSvrID=342&ObjID=5630&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1239255884
e.) DGI – beschädigte Bürgersteige (TOP 6 Nr. 4 e. am 08.11.2018)
Ein Bürger fragt an, wann die kaputten Bürgersteige bei den Trautsch-Siedlungen in der Witzlebenstraße und Lortzingstraße repariert werden. Des Weiteren fragt er an, ob es dazu eine schriftliche Aufforderung gegeben habe, ob ein Ordnungsgeld verhängt wurde oder ob eine Ersatzvornahme vorgenommen wird.
Antwort FDL 70 (Straßenbetrieb):
Die Schäden wurden durch den Fachdienst Straßenbetrieb aufgenommen und durch die Versicherung der DGI per Zahlung des Schadensbetrages beglichen.
Die Ausbesserung erfolgt sukzessive durch den Fachdienst Straßenbetrieb im Rahmen der personellen Möglichkeiten.
