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ALLRIS - Auszug

02.07.2019 - 11 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

1. Beutelspender (TOP 7 Nr. 2 am 27.03.19)

Ortsbürgermeister Didschies bittet um Anbringung eines Beutelspenders am Waldstreifen in der Zugbrückenstraße gegenüber des Containerplatzes auf dem Weg Richtung Spielplatz An der Beeke. Ein Pate stünde zur Verfügung. Es besteht Einvernehmen, dafür 250 Euro aus Ortsratsmittel bereitzustellen.

Antwort FD 67 (Grün- und Straßenbetrieb):

Der Beutelspender wird demnächst aufgestellt. Die erste Befüllung erfolgt durch den Grünbetrieb. Der Fachdienst hat Kontakt zu dem Paten aufgenommen. Es wird um Verständnis gebeten, dass derzeit keine Zusagen für weitere Beutelspender im Ortsteil Klein Hehlen gemacht werden können, da der Fachdienst bemüht ist, alle Ortsteile im Rahmen der Möglichkeiten gleichmäßig zu bedienen.

 

2. Aus der Bürgeranhörung von 19:27 bis 19:53 Uhr:

 

a. Ehemalige Dialyse in Boye (TOP 7 Nr. 3 a. am 27.03.19)

Es wird angefragt, was damit vorgesehen sei. Zudem sei die Standsicherheit des Tores gefährdet.

Ortsratsmitglied Ceyp erklärt, eine österreichische Immobilienfirma habe das Objekt erworben. Mehr habe er seitdem auch nicht erfahren. Er bittet die Verwaltung darum, das Tor zu überprüfen.

Antwort FD 63 (Bauordnung):

Eine gemeinsame Ortsbesichtigung am 25.06.2019 u. a. mit dem Prüfstatiker der Stadt Celle hat folgendes ergeben: 

Die Streben zur Queraussteifung sind durch den Einfluss aus der Witterung insbesondere durch Regen, Nebel und Frost im unteren Anschlussbereich teilweise stark geschädigt. Eine Strebe (straßenseitig) ist bereits zum großen Teil verfault und kann die Belastung nicht mehr aufnehmen und ableiten. Eine dauerhafte Standsicherheit der baulichen Anlage ist nicht gegeben. Es besteht Handlungsbedarf!

Die o. g. eine Strebe ist zeitnah (spätestens bis zum 1.10.2019) auszutauschen und kraftschlüssig an den Bestand anzuschließen. Bei den übrigen Stützen wird eine entsprechende Sanierung dringend empfohlen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Eigentümer ständig die Standsicherheit seiner baulichen Anlagen zu gewährleisten hat, so dass davon keine Gefahr ausgeht und die öffentliche Sicherheit gegeben ist.

Resümee:

Der Eigentümer des Grundstückes „Heidloh 2 + 4“ ist von der Stadt Celle, FD 63-Bauordnung entsprechend im Rahmen einer Erörterung angeschrieben worden mit der Zielsetzung eine dauerhafte Standsicherheit gem. § 12 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) umgehend, spätestens bis zum 01.10.2019 herzustellen.

 

b. Geschwindigkeitskontrolle Winsener Straße und Wilhelm-Heinichen Ring (TOP 7 Nr. 3 b. und 16 c. am 27.03.19)

Es wird angemerkt, dass es nicht nachvollziehbar sei, warum auf dem Wilhelm-Heinichen-Ring im Tempo 50-Bereich nicht geblitzt werde.

Die Verwaltung erklärt, dort sei kein Messpunkt vorhanden (siehe TOP 16 c.). Die Ausweisung eines Messpunktes werde enger ausgelegt, da in der Vergangenheit einige Kommunen zu viele Messpunkte lediglich aus finanziellen Gründen ausgewiesen hätten.

 

Ortsbürgermeister Didschies bat die Verwaltung in der letzten Sitzung darum, noch einmal konkret zu den Messpunkten vorzutragen, da die Winsener Straße häufig von Kindern überquert werde.

 

Antwort Landkreis Celle:

Diese Entscheidung wird entsprechend der Vorgaben der Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden (Gemeinsamer Runderlass des MI und des MW vom 25.11.1994 (Nds. MBl. Nr. 44/1994, S. 1555) geändert durch Gem. RdErl. vom 25.02.1998 (Nds. Mbl. Nr. 14/1998, S.531) und vom 07.10.2010 (Nds. MBl. Nr. 40/2010, S. 1016) getroffen:

Nach Nr.3 ist eine lückenlose Verkehrsüberwachung nicht möglich, daher sind Prioritäten zu setzen und Schwerpunkte zu bilden. Überwachungsmaßnahmen sind dort zu konzentrieren, wo sich häufig Unfälle ereignen (Unfallbrennpunkte) oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden (Gefahrenpunkte). Das sind insbesondere solche Stellen, an denen wiederholt wichtige Verkehrsregeln missachtet werden und die nicht durch verkehrstechnische Vorkehrungen zu entschärfen sind. Grundlage für die Verkehrsüberwachung sind die Ergebnisse der Unfallauswertung, insbesondere die örtliche Unfallanalyse und die Empfehlungen der Verkehrssicherheitskommissionen.

Nr. 5: die Polizei verfügt über die zur Beurteilung der Verkehrssicherheitslage erforderlichen Informationen. Vor Durchführung jeder Verkehrsüberwachungsmaßnahme muss auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der örtlichen Unfalluntersuchung über die Auswahl der Messstellen, die Festlegung der Messzeiten und die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion erzielt werden.

Nach diesen Grundsätzen wird über jede einzelne Messstelle im Landkreis Celle entschieden. Jeder Messwunsch eines Bürgers, einer Institution o. ä. wird der Polizei zur Beurteilung vorgelegt. Eine Überwachungsmaßnahme findet nur statt, wenn das Vorliegen der o. g. Voraussetzungen einvernehmlich festgestellt wurde. Auch die sog. „festen“ Messpunkte sind unter diesen Voraussetzungen mit der Polizei einvernehmlich festgelegt worden. Die festen Messpunkte werden immer wieder aktualisiert.

 

c.) Fußwege DGI (TOP 7 Nr. 3 c. am 27.03.19)

Es wird berichtet, dass die Fußwege der DGI in der Lortzingstraße immer noch nicht ausgebessert worden seien.

Antwort FDL 70 (Straßenbetrieb) am 27.03.19 - siehe auch TOP 16 e.

Die Schäden wurden durch den Fachdienst Straßenbetrieb aufgenommen und durch die Versicherung der DGI per Zahlung des Schadensbetrages beglichen.

Die Ausbesserung erfolgt sukzessive durch den Fachdienst Straßenbetrieb im Rahmen der personellen Möglichkeiten.

Antwort FDL 70 (Straßenbetrieb):

Die Arbeiten sind soweit eingerichtet und werden voraussichtlich im 4. Quartal abgeschlossen.

 

d.) Firma RPC (TOP 7 Nr. 3 d. am 27.03.19)

Es wird darum gebeten, dass das Gewerbeaufsichtsamt die Lüfter der Firma nach der TA (Technische Anleitung) Lärm überprüfen möge. Dies sollte möglichst alle zwei Jahre erfolgen. Es entstehe der Eindruck, dass diese nach 22 Uhr lauter seien.

Antwort FD 64 (Umweltschutz):

Die Bitte wurde zuständigkeitshalber an das Gewerbeaufsichtsamt mit der Bitte um Bearbeitung weitergeleitet.

 

e.) Markierte Bäume Waldgrundstück Zugbrückenstraße Richtung An der Beeke

Es wird angefragt, warum zwischen der Zugbrückenstraße und An der Beeke Bäume markiert seien und ob diese gefällt würden.

Ortsbürgermeister Didschies erklärt, er werde sich erkundigen.

Antwort FD 67 (Grün- und Friedhofsbetrieb):

Die Bäume werden vom Forstamt Fuhrberg-Leine WV gefällt. Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest voraussichtlich im Herbst.

Bereits am 01.06.2017 wurde im Rahmen der Bürgeranhörung mitgeteilt, dass in diesem Bereich am Weg auf der linken Seite Bäume gefällt worden seien. Es gehe das Gerücht um, dass der ganze Wald gefällt werden solle. In der Sitzung am 09.11.2017 hat die Verwaltung dazu mitgeteilt, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit die dortigen Randbäume entfernt wurden. Zudem wurde der Wald durchgeforstet. In den nächsten Jahren wird der Wald nach und nach verjüngt und durch Nachpflanzungen von Laubbäumen zu einem Mischwald umgestaltet.

 

3. Aufnahme der OHE-Bahnstrecke in den Lärmaktionsplan Antrag der CDU vom 15.03.19 (TOP 13 am 27.03.19)

In der letzten Sitzung hat der Ortsrat einstimmig den Antrag beschlossen.

Antwort FDL 66 (Verkehr):

Der Lärmaktionsplan der Stadt Celle soll fortgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang soll auch der Umgebungslärm an den OHE-Bahnstrecken (Strecken Celle-Soltau und Celle Wittingen) untersucht werden. Mit der Ermittlung der Grundlagendaten für die Lärmkartierung soll in diesem Jahr begonnen werden. Wenn sich hieraus Handlungsbedarf ergibt, sind in der folgenden Lärmaktionsplanung geeignete Maßnahmen zu entwickeln.

 

4. Werbeanhänger (TOP 18 am 27.03.19)

Ortsbürgermeister Didschies berichtet, am Containerstandort Petersburgstraße/Ecke Biermannstraße stehe ein Werbeanhänger. Er fragt an, ob dies zulässig sei und ob dafür Miete bezahlt werde. Zudem sei der Bereich um den Anhänger vermüllt. Diesbezüglich habe er dem Fachbereichsleiter Verkehr und Technische Dienste Fotos übersandt.

Antwort FD 80.2 (Liegenschaften):

Die Fläche wurde rzlich in Augenschein genommen. Vorgefunden wurden zwei Werbeträger, jeweils installiert auf Anhänger. Zum einen ein Werbehinweis auf eine Autofirma, zum anderen auf Schulranzen.

Beide stehen dort illegal. Die Firmen werden aufgefordert, diese Werbeträger dort zu entfernen. Anderenfalls wird das Abschleppen auf Kosten der Firmen veranlasst.

Ein Verbleib gegen Zahlung eines Nutzungsentgeltes scheidet an dieser Stelle aus. Die zuständige Containerfirma ist auch von hier auf bessere Kontrolle hinsichtlich Vermüllung hingewiesen worden.

 

5. Aufstellung einer zusätzlichen Laterne in der Weghausstraße Anfrage der CDU vom 15.03.19 (TOP 18.1 am 27,03.19)

Ortsratsmitglied Ceyp verliest die o. a. Anfrage. Diese sei als Prüfauftrag zu verstehen. Es gehe darum, dass man als Fußgänger bis zum letzten Haus noch Licht habe. Sollte die Verwaltung die Beleuchtung ergänzen, würde der Ortsrat zunächst erneut darüber sprechen.

Antwort FD 66 (Verkehr):

Eine Überprüfung hat ergeben, dass eine Aufstellung einer zusätzlichen Laterne nicht zwingend erforderlich ist.