18.09.2019 - 6 Anfragen an die Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 18.09.2019
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
6.1Aufnahme von Personen mit bes. Betreuung in das Wählerverzeichnis
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnert an die Anfrage aus der letzten Ausschusssitzung. Eine Beantwortung sollte über das Protokoll erfolgen. Dies wird hiermit nachgeholt:
Nach Mitteilung des zuständigen Fachdienstes wurden aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.04.2019 alle 244 betroffenen Personen schriftlich über die Möglichkeit einer Antragstellung auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis informiert. Bis zum Stichtag machten hiervon 6 Personen Gebrauch, von denen bereits 3 Personen im Wählerverzeichnis eingetragen waren.
Am 01.08.2019 informierte das Niedersächsische Innenministerium durch Rundschreiben über die Neufassung des § 13 Bundeswahlgesetz. Danach ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. Da dies auf die 244 Personen nicht zutrifft, werden alle Personen ab sofort und ohne Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
6.2. Antrag der AfD-Fraktion „Anfrage zur Durchfallquote beim Deutschtest
für Zuwanderer“
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach dem Vorschlag der Verwaltung, im Rahmen des Antrages der AFD-Fraktion „Anfrage zur Durchfallquote beim Deutschtest für Zuwanderer“ aus der letzten Ausschusssitzung (TOP 3.1.), das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. (CJD) zu einer der nächsten Ausschusssitzung einzuladen, um über ihre Erfahrungen im Rahmen ihrer Tätigkeiten zu berichten.
Die Verwaltung sagt zu, das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland e.V. zur nächsten Ausschusssitzung am 07.11.2019 einzuladen.
Die FDP-Fraktion weist darauf hin, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bezüglich der Durchfallquote beim Deutschtest einen aktuellen Bericht veröffentlicht habe.
