Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

05.06.2019 - 8 Genehmigungsverfahren zur Erweiterung der Boden...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Verwaltung trägt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation zur o. g. Thematik vor und weist darauf hin, dass seit ca. 30 Jahren der Bodenabbau in diesem Bereich etabliert sei. Die vorhandene Zufahrt bleibe bestehen und zur Staubvermeidung und Lärmminderung seien Gutachten erstellt worden, die Gegenstand des B-Plan-Verfahrens werden. Durch die bereits vorhandenen Wälle werde schon jetzt dem Lärm- und Immissionsschutz Rechnung getragen. Im weiteren Verfahren werden weitere Spezialgutachten (u. a. zum Boden- und Grundwasserschutz sowie zur Rekultivierung) eingeholt und mit der Waldbehörde werde eine Abstimmung zur waldrechtlichen Kompensation erfolgen. Die Verwaltung betont, dass eine Abbaugenehmigung stets zu erteilen ist, wenn gegen geltendes Recht nicht verstoßen werde,. Dies sei in rechtlicher Hinsicht eine gebundene Entscheidung. Die neue Betriebsgenehmigung für die Bauschuttrecycling-Anlage erteile das Gewerbeaufsichtsamt (GAA). 

 

Die Frage des Ortsbürgermeisters, ob die fünf geplanten Bodenabbauabschnitte nacheinander genutzt werden, bejaht die Verwaltung; dies sei gerade im Hinblick auf die Waldkompensation gar nicht anders möglich. Ortsratsmitglied Cewe trägt vor, dass an dieses Areal ein Naherholungsgebiet angrenze und er habe Bedenken, dass sich die Erweiterung der Bodenabbaufläche nachteilig auswirken werde. Die Verwaltung erklärt, dass in baurechtlicher Sicht gewisse Grenzabstände einzuhalten sind; insbesondere zu Wegen seien Sicherheitsabstände vorgeschrieben. Weiterhin betont Ortsratsmitglied Cewe, dass eine Waldkompensation oftmals in ganz anderen Regionen erfolge und nicht in den betroffenen Ortsteilen. So gehe Scheuen viel Waldfläche verloren und anderenorts profitiere man davon. Die Verwaltung gibt an, dass der Gesetzgeber hier viel Spielraum gelassen habe, ansonsten seien solche Vorhaben kaum realisierbar. Im Übrigen müsse nach Beendigung des Abbaus auf jedem Abschnitt wieder Wald entstehen. Ortsratsmitglied Heindorff ergänzt, dass in der Vergangenheit die hiesigen Ortsteile auch von Aufforstungsmaßnahmen profitiert hätten, obwohl die betroffenen Baumaßnahmen ganz woanders erfolgten (u. a. beim Bau der Ortsumgehung). Ortsratsmitglied Bösche berichtet, dass sich durch das geplante Neubaugebiet „Im Tale“ viele Neubürger/innen ansiedeln werden. Da sei es bedauerlich, dass diese Region durch die Rodung von Waldflächen unattraktiver gemacht werde. Auf die Frage, in welchem Zeitfenster die Aufforstung vorgesehen sei, gibt die Verwaltung an, dass voraussichtlich im Jahr 2020 mit den Rodungen im ersten Abschnitt begonnen werde. Die Abbauzeit pro Abschnitt betrage rd. nf Jahre. Wenn der Abbaubetrieb auf den zweiten Abschnitt übergeht, werde zeitgleich mit der Rekultivierung des vorherigen Abschnitts begonnen. Hierbei sei das Einvernehmen der Waldbehörde erforderlich, die hier auch beratend unterstützen werde.   

 

Ortsratsmitglied Beutel trägt vor, dass durch den Bodenabbaubetrieb die Scheuener Bürger/innen durch Staub und Lärm beeinträchtigt würden. In diesem Zuge habe in der Vergangenheit der Betreiber zugesagt, die Zufahrt zu asphaltieren und eine Beregnungsanlage zu installieren. Dies sei bis heute jedoch nicht passiert. Die Verwaltung erklärt, dass dies im B-Plan geregelt werde. Der Betrieb sei nur zulässig, wenn die Vorgaben bzw. Festsetzungen im B-Plan (u. a. asphaltierte und bewässerte Zufahrt) zwingend umgesetzt werden. Ortsratsmitglied Beutel bittet die Verwaltung, die Umsetzung dieser Vorgaben zu überwachen.

 

Ortsratsmitglied Bösche betont, dass man die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umgebung nicht auf die Idylle und die Naherholung reduzieren dürfe; hier würden auch massive Einschnitte für Flora und Fauna drohen. Die Verwaltung gibt dazu an, dass u. a. die artenschutzrechtlichen Belange untersucht und hinreichend berücksichtigt werden. Die UVP-Studie sei später öffentliche einsehbar und anhand des Gutachtens sei nachvollziehbar, welche Gewichtungen vorgenommen wurden. Auf die Frage des Ortsratsmitgliedes Heindorff, ob eine Begrünung der Wälle vorgesehen sei, antwortet die Verwaltung, dass dies später in der Genehmigung des GAA geregelt werde.

 

Abschließend dankt der Ortsbürgermeister der Verwaltung für den ausführlichen Vortrag und der Ortsrat nimmt die o. g. Vorlage zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen