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ALLRIS - Auszug

11.06.2019 - 6 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

6.1 Überweg Dasselsbrucher Straße / Absperrung (TOP 13.4, 06.03.2019)

Der vorhandene Bügel solle verlängert werden, um die Durchfahrtsgeschwindigkeit von Fahrradfahrern zu reduzieren.  Der Bauhof sei erinnert worden die verkehrsrechtliche Anordnung umzusetzen.

 

6.2 Grundstück Triftweg 41 (TOP 13.3, 06.03.2019)

Die Stadt Celle plane in diesem Bereich keine neue Straße. Eine bereits bestehende Einfahrt sei durch den derzeitigen Pächter des dahinter liegenden Geländes wieder aktiviert und auf der privaten Fläche neue Parkmöglichkeiten auf Mineralgemisch geschaffen worden. Ob dies erlaubt sei, werde die Verwaltung prüfen.

 

6.3 Bauarbeiten Gießereistraße (TOP 13.5, 06.03.2019)

Im Ernst-Wiechert-Weg, Dehwinkel – und Gießereistraße seien die Gossen reguliert und Straßendecken saniert worden. Im Vorfeld der Baumaßnahmen seien alle Anwohner angeschrieben und eine Pressemitteilung veröffentlich worden. Die Deckschichtarbeiten seien abgeschlossen, jetzt folgen noch Arbeiten an den Kanaldeckeln (40-50 Stück) und den Schieberkappen (Gas/Wasser). Im Zuge der Arbeiten seien teilweise defekte Bordsteinkanten und direkt anliegende Gehwegplatten erneuert worden. Einen kompletten Austausch gebe der städtische Haushalt nicht her, weitere Ausbesserungsarbeiten seien nicht geplant. Bei dieser Baumaßnahme handele es sich um reine Erhaltungsmaßnahme.

 

6.4 Kreuzung Mittelstraße / Blumenstraße (TOP 13.5, 06.03.2019)

Der Kreuzungsbereich liege in einer 30er Zone, dort gelte die rechts-vor-links Regelung. Die StVO regelt in § 8 die Vorfahrt. In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auf § 1 der StVO, der ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtsnahme bei der Teilnahme am Straßenverkehr einfordere. Ein Einschreiten von Seiten der Verkehrsbehörde sei nicht vorgesehen.

 

Halteverbot Lindenallee Bushaltestelle bis zum Tanzhaus (TOP 5.4, 06.03.2019)

Die vorfahrtsberechtigte Lindenallee sei von den anliegenden Straßen aus aufgrund ihrer langen Geraden gut einsehbar. Vor allem Besucher des Tanzhauses stellen ihre Fahrzeuge, wenn die vorhandenen Parkplätze belegt sind, an den Straßenrand. Trotzdem verbleibe eine Restfahrbahnbreite von 3,05 m, so dass ein Durchkommen selbst der CeBusse unproblematisch sei. Im Übrigen werde durch parkende Fahrzeuge auf natürliche Weise die Geschwindigkeit reduziert. Ein Einschreiten von Seiten der Verkehrsbehörde sei nicht vorgesehen.