09.07.2020 - 16 Bebauungsplan Nr. 16 Gar der Stadt Celle "Wohng...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 09.07.2020
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Beigeordnete Rodenwaldt-Blank führt aus, dass dieses Plangebiet derzeit noch in einem Wasserschutzgebiet liege. Die Ausweisung der neuen Wasserschutzgebietsgrenzen stehe noch aus, so dass bis dahin gewisse Festsetzungen im B-Plan nicht möglich seien. Ihre Gruppe lehne dieses Vorhaben ab, weil die Planungen nicht im Einklang stünden mit dem Ratsbeschluss „Klima in Not“. Weiterhin dürfe in einem Noch-Wasserschutzgebiet nicht gebaut werden.
Ratsherr Biermann erklärt, dass die AfD-Fraktion nicht zustimmen werde, da immer noch nicht hinreichend durchdacht sei, wie in Celle Wohnraum geschaffen werden soll. Es werden nach wie vor überwiegend Areale in der Peripherie ausgewiesen, dabei sollten besser Bestandsimmobilien und innenstadtnahe Flächen berücksichtigt werden. Bezüglich des Sanierungsgebietes Neuenhäusen regt er an, diese innenstadtnahen Räume attraktiv zu machen, dann würde man auch geeignete Sponsoren finden.
Stadtbaurat Kinder gibt zu den Ausführungen seines Vorredners an, dass in letzter Zeit sehr wohl im Stadtgebiet geeignete Flächen, auf denen der Bedarf nach Wohnraum umgesetzt werden kann, im Zuge der Innenstadtentwicklung ausgewiesen worden seien (z. B. Lückenweg, Bahnhofstraße, Alter Bremer Weg/Kapellenberg). Für ein vielfältiges Angebot müsse es jedoch auch Angebote in den Ortsteilen geben, ansonsten würden viele Bürger/innen abwandern. Zum Wortbeitrag der Beigeordneten Rodenwaldt-Blank führt er aus, dass Bauen im Wasserschutzgebiet (Zone IIl) unter bestimmten Voraussetzungen möglich sei. Darüber hinaus sei bereits im Jahr 2016 ein Verfahren eingeleitet worden, um den aktuellen Einzugsbereich des Wasserschutzgebietes anzupassen. Unterm Strich gebe es keine Probleme, das geplante Vorhaben umzusetzen.
Ratsherr Ohl trägt vor, dass es durchaus positive Entwicklungen gebe (u. a. keine Schottergärten mehr). Doch nach wie vor fehle ein geeigneter Wohnmix, dabei mache das Wohnraumversorgungskonzept hier klare Vorgaben. Diese werden leider nicht umgesetzt. Seines Erachtens sei das zu kurz gedacht und deshalb lehne er diese Beschlussvorlage ab.
Danach entscheidet der Rat mehrheitlich wie folgt:
- Über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 Gar der Stadt Celle „Wohngebiet Blaues Land“ mit örtlicher Bauvorschrift wird entsprechend dieser Verwaltungsvorlage beschlossen:
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB:
- Den Empfehlungen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (Kampfmittelbeseitigungsdienst) mit Schreiben vom 23.03.2020 wird entsprochen.
- Der Stellungnahme des Naturschutzbund Deutschland Landesverbandes Niedersachsen e.V. vom 02.04.2020 wird teilweise entsprochen.
- Der Stellungnahme des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg vom 26.03.2020 wird entsprochen.
- Der Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde, Bauordnung Stadt Celle wird teilweise entsprochen.
- Der Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde, Untere Denkmalschutzbehörde Stadt Celle wird entsprochen.
Öffentliche Beteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB:
- Es liegen keine Stellungnahmen vor.
- Der Bebauungsplan Nr. 16 Gar der Stadt Celle „Wohngebiet Blaues Land“ mit örtlicher Bauvorschrift und Umweltbericht wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
68,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
5,3 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
5,3 MB
|
|||
|
6
|
öffentlich
|
5,2 MB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
215,8 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
770,2 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
