09.07.2020 - 4.1 Einwohnerfragestunde der öffentlichen Ratssitzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 09.07.2020
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Ratsvorsitzende stellt fest, dass alle Fragesteller/innen anwesend sind. Sofern nicht alle Fragen aus Zeitgründen beantwortet werden können, erfolgt eine schriftliche Beantwortung nach der Ratssitzung (§ 17 Abs. 5 GO).
1) Stadtbaurat Kinder beantwortet die Einwohnerfrage von Frau Happe wie folgt:
Frage 1: „Wo stehen den Celler Sportlern Sporthallen in der Zeit von 07:55 bis 15:30 Uhr zur Verfügung“?
Grundsätzlich stehen die Sporthallen an den Celler Schulen in der erfragten Zeit vorrangig für den Schulsport zur Verfügung. Aktuell gibt es jedoch an den Sporthallen in Altencelle, Garßen, Gr. Hehlen und Scheuen an mehreren Wochentagen freie Kapazitäten.
Sporthalle | Gruppe | Belegung | Bemerkung |
Altencelle | Schulsp. | Mo-Fr 8:45 - 12:35 Uhr | Ab 12:35 Uhr frei bis 15:30 Uhr |
Garßen | Schulsp. | Mo-Fr 8:00 - 13:55 Uhr | Ab 12:35 Uhr frei bis 15:30 Uhr |
Gr. Hehlen | Schulsp. | Mo-Fr 8:00 - 12:30 Uhr | Ab 12:30 Uhr frei bis 15:30 Uhr |
Scheuen | Schulsp. | Mo-Fr 8:00 - 13:00 Uhr | Ab 13:00 Uhr frei bis 15:30 Uhr |
Frage 2: „Steht den Celler Bürgern im Bereich der Altstadt Celle eine weitere Turnhalle zur Verfügung?“
Folgende Turnhallen stehen Celler Bürgern, soweit sie im Vereinssport organisiert sind, in der Altstadt (bzw. im Ortsteil Blumlage/Altstadt) zur Verfügung:
- Burghalle l im Laufe des kommenden Schuljahres 2020/2021
- Burghalle ll
- Burghalle lll
- Sporthalle GS Blumlage
Darüber hinaus gibt es in der Gemeinbedarfseinrichtung des Hauses der Vereine auf der Allerinsel und ab Anfang nächsten Jahres auch in der Otto-Schade-Anlage/ MTV Eintracht (Herzog-Ernst-Ring) zu nutzende Bewegungsräume.
Weiterhin steht aktuell unmittelbar angrenzend an den Ortsteil Blumlage/Altstadt die Turnhalle der Altstädter Schule noch für Vereinssport zur Verfügung.
Frage 3: „Wie marode ist die MTV-Halle wirklich, wenn Sie die drei Gebäudeteile Kopfbau, Turnhalle und Umkleideräume separat bewerten?“
Aufgrund der Planungen zur Erweiterung der Straße „Nordwall“ wurde die Bauunterhaltung in den letzten Jahren auf das Notdürftigste heruntergefahren und mit Auszug des MTV gänzlich eingestellt. Dementsprechend hat sich der Zustand der Bausubstanz aller Gebäudeteile sukzessive verschlechtert. Was ebenfalls alle Komponenten eint, ist das Thema Brandschutz. Hier wäre bei einer Weiternutzung ebenfalls ein hoher Investitionsbedarf zu verzeichnen. Es wären also erhebliche Investitionen abhängig von der Art einer möglichen Weiternutzung erforderlich, die wir bereits in der Ratssitzung vom 27.02.2020 in der Größenordnung von 1,7 Mio. EUR für die Halle sowie weiteren Kosten für das Kopfgebäude, abhängig von einer zukünftigen Nutzung, dargestellt haben.
Frau Happe stellt eine Zusatzfrage dahingehend, warum man nicht die MTV-Halle am Nordwall weiter nutzt, diese Einrichtung habe eine ideale Lage.
Stadtbaurat Kinder antwortet, dass das grundsätzlich möglich sei, doch der Rat der Stadt Celle habe in dieser Angelegenheit eine andere Entscheidung getroffen und daran sei die Verwaltung gebunden.
2) Beantwortung der Einwohnerfrage von Herrn Schmidt:
Frage 1: „Wollen die gewählten Bürgervertreter den wenigen Einwohnern der Stadt Celle, die sich der Mühe unterziehen öffentliche Fragen an sie vorzubringen, die Beantwortung ausschließlich dem Ratsvorsitzenden überlassen, während § 17 Abs. 4 GeschO dies ganz anders vorschreibt?“
Ratsfrau Schrader führt zu allen drei Fragen des Herrn Schmidt aus, dass in früheren Jahren kaum Einwohnerfragen eingereicht worden sind. Seit ca. einem Jahr werden jedoch sehr viele Fragen gestellt, die zum Teil den zeitlichen Rahmen zu sprengen drohten, doch im Sinne der Bürgerfreundlichkeit wurde des Öfteren die eigentlich festgelegte Zeit für die Beantwortung weit ausgedehnt. Dabei müsse man berücksichtigen, dass viele Ratsmitglieder tagsüber berufstätig sind und wenn dann solch viele Einwohnerfragen zu beantworten sind, bleibt weniger Zeit für andere wichtige Themen auf der Tagesordnung. Zu den Fragen von Herrn Schmidt, die an den Rat gerichtet sind, gibt sie an, dass ein Ratsmitglied diese beantworten kann, aber nicht muss. Dies müsse der Fragesteller endlich mal akzeptieren. In diesem Zuge weist sie die Unterstellung, dass sich die Ratsmitglieder dem Ratsvorsitzenden kampflos unterwerfen würden, zurück. Im Übrigen sei es okay, wenn Herr Schmidt seine Statements emotional vorträgt, doch das zuletzt aufgetretene Geschreie sei nicht hinnehmbar. Weiterhin würde er stets behaupten, dass seine gestellten Fragen von öffentlichem Interesse sind; dies sehe sie grundlegend anders. Bezüglich einer barrierefreien Teilnahme an Sitzungen sei die Verwaltung gefordert, dies zu ermöglichen. Das von Herrn Schmidt beschriebene „Ende der Demokratie“ könne sie nicht nachvollziehen, denn der in Rede stehende Beschlussvorschlag zur Baumschutzsatzung gehe genau den Weg, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Hier sollte der Genannte zukünftig besser recherchieren.
Frage 2: „Anerkennen die Ratsmitglieder die rechtliche Zulässigkeit einer Zurückstellung der mündlichen Beantwortung von Fragen nicht anwesender Fragesteller aus „verfahrensökonomischen“ Gründen und anerkennen sie damit die die nachträgliche Veränderung der Reihenfolge der schriftlich eingegangenen öffentlichen Fragen?“
Der Ratsvorsitzende gibt bekannt, dass diese Frage als unzulässig zurückgewiesen wird, da diese Fragestellung bereits in früheren Einwohnerfragestunden beantwortet worden ist. Sie ist damit gemäß § 17 Abs. 2 d Geschäftsordnung unzulässig.
Frage 3: „„Wollen die gewählten Bürgervertreter zulassen, dass im Verwaltungsausschuss „heimlich“ Beschlüsse gefasst werden, die unter Missachtung des § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG und unter Missachtung des Ratsbeschlusses „Klima in Not“ zustande gekommen sind?“
Der Ratsvorsitzende erklärt, dass diese Frage als unzulässig zurückgewiesen wird, da nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Geschäftsordnung Fragestellungen keine „Wertungen“ enthalten und nach Ziff. c) „nicht beleidigenden Inhaltes“ sein dürfen. Den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses zu unterstellen, sie würden „heimlich“ Beschlüsse fassen und gesetzliche Normen verletzen, sind Wertungen bzw. haben beleidigenden Charakter. Die Fragestellung ist damit gemäß § 17 Abs. 2 Geschäftsordnung unzulässig.
Eine Zusatzfrage wird vom Ratsvorsitzenden nicht zugelassen.
3) Stadtbaurat Kinder beantwortet die Einwohnerfrage von Frau Bahr wie folgt:
Frage 1: „Können Sie erläutern, wodurch sich die Alternative 3 – Sanierung der Standorte Neuenhäuser Str. und Lüneburger Str. – um ca. 2,5 Mio. EURO im Vergleich zu 2013 verteuert hat und keine entsprechende Preissteigerung bei den beiden anderen Varianten „Hohe Wende“ und alleiniger Standort „Neuenhäuser Str.“ zu berechnen waren (Erläuternde Rechnung: 16.194.468,- € - 13.674.000,- € = 2.520.468,- €).“
Die Aussage in Frage 1 ist nicht zutreffend. Alle Zahlenwerte sind miteinander vergleichbar, da alle gleichermaßen fortgeschrieben wurden. Der Wert für das Projekt Bauhof ist vom Generalplaner entsprechend des damaligen Planungsstandes 2018 ermittelt worden. Die Alternativen 1 (Neuenhäuser Str. und Teilgrundstück Klärwerksgel.) und 3 (Neuenhäuser Str. und Lüneburger Str.) sind mit entsprechenden Baukostensteigerungsfaktoren vom Jahr 2013 auf das Jahr 2018 (Stand Kostenberechnung Generalplaner) fortgeschrieben worden, um sie mit Alternative 2 (Bauhof Hohe Wende) vergleichbar zu machen. Die rund 2,5 Mio. € bei Alternative 3 ergeben sich durch den angesetzten Baukostensteigerungsfaktor.
Frage 2: „Wäre ein Einwerben von KIP-Mitteln für die Alternativen 1 „Zusammenführung Bauhof und Grünflächenamt an der Neuenhäuser Straße“ und Alternative 3, der Beibehaltung der Standorte Neuenhäuser Straße und Lüneburger Straße möglich gewesen und warum wurden diese in der vergleichenden Berechnung nicht berücksichtigt?“
Ein Einwerben der KIP-Mittel war nicht möglich. Die KIP-Mittel haben das Thema „Konversion“ als Hintergrund. Dieses entscheidende Merkmal trifft nur auf Variante 2 „Standort Hohe Wende“ zu.
Frage 3: „Warum müssen im aktuellen Nachtragshaushalt weitere zusätzliche Millionensummen für den neuen Standort „Bauhof Hohe Wende“ bewilligt werden?“
Die Mehrkosten bedingen sich durch die allgemein bekannte Hochkonjunktur im Bauwesen und den damit verbundenen Preissteigerungen. Die Stadt Celle hat versucht dem entgegenzusteuern und hat nahezu alle Vergaben für das Projekt „Bauhof Hohe Wende“ zwei Mal durchführen lassen. Trotz verbesserter Ergebnisse liegen die Kosten leider weiterhin über den Ansätzen. Dieses würde aber auch an allen anderen Standorten gelten.
Auf die Zusatzfrage von Frau Bahr, ob die im Nachtragshaushalt 2020 ausgewiesenen Mehrkosten schon in der Gesamtsumme enthalten seien oder ggf. noch zusätzlich dazu kämen, gibt der Stadtbaurat an, dass die im Nachtragshaushalt genannten Summen schon im Gesamtbetrag enthalten sind.
4) Stadtbaurat Kinder beantwortet die Einwohnerfrage von Frau Abenhausen wie folgt:
Einleitung zur Frage 1: Zurzeit liegt der Bebauungsplan des neuen Feuerwehrhauses Westercelle aus. Auf dem Gelände am Triftweg soll ein ca. 90 Jahre alter Eichenbestand von 2.500 qm für den Neubau weichen. So der bisherige Plan. Mit zwei Ratsbeschlüssen zum „Klima in Not“ hat sich die Stadt Celle verpflichtet, alle bisherigen und künftigen Beschlüsse - z.B. zu Bauvorhaben - auf ihre Auswirkungen auf das Klima zu prüfen und wenn möglich, solche Lösungen zu bevorzugen sind, die sich positiv auf den Klimaschutz auswirken“.
Frage 1: „In welcher Form ist dies für das Gelände am Triftweg geschehen?“
Es bleibt festzustellen, dass die Planung zusätzliche CO2-Äquivalenz-Emissionen gegenüber der Nullvariante hat. Aufgrund der Erforderlichkeit dieser Planung wurden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Maßnahmen zur Reduzierung der Klimaauswirkungen in Zusammenarbeit mit dem städtischen Klimaschutzbeauftragten erarbeitet. So wird die vorhandene Allee als freiwillige Minimierungsmaßnahme für den Verlust von Straßenbäumen durch die Pflanzung von Eichen ergänzt. Der Verlust von Waldfläche, der durch optimierte Planung so gering wie möglich gehalten wird, wird durch das Aufforsten einer geeigneten Fläche ausgeglichen.
Frage 2: „Allerorten wird selbst vom Bund der Baumeister gemahnt, Flächen nicht weiter zu versiegeln, sondern stattdessen Brachen zu bebauen. Welche Alternativen in Westercelle, z. B. das ehemalige Gelände von Schubotz oder andere wurden für einen Alternativstandort überprüft?“
Folgende Standorte wurden im Rahmen der Standortsuche betrachtet:
- CJD-Gelände – Maschweg
- Reit- und Fahrverein Westercelle – Hannoversche Heerstraße / Triftweg
- Sportplatzfläche – Wilhelm-Hasselmann-Straße
- Fläche südlich „Zur Bünte“ – Wilhelm-Hasselmann-Straße
- Bauhofgelände – Neuenhäuser Straße
Das Gelände von Schubotz stand aufgrund anderweitiger Entwicklungsabsichten nicht zur Disposition. Die Feuerwehr hat sich auf Grund der Lage und guten Erreichbarkeit eindeutig für diesen Standort ausgesprochen.
Einleitung zur Frage 3: In der Stadt Celle fallen auch dieses Jahr wieder Hunderte Bäume dem dritten Dürresommer in Folge zum Opfer. Dennoch holzt die Stadt für Baumaßnahmen wertvollen alten und intakten Baumbestand weiter ab und verweist auf Ausgleichsmaßnahmen. Doch viele dieser Ausgleichsflächen sind wegen der Dürre und anderer Faktoren in Teilen abgängig, siehe Tribünenbusch oder auch die Ausgleichsmaßnahme für den Triftweg am Hörstenweg.
Frage 3: „Was unternimmt die Stadt, damit die Bäume auf diesen Flächen dauerhaft anwachsen und überleben?“
Laut der Satzung der Stadt Celle zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 135 a – 135 c BauGB bestehen für die Anpflanzung von Einzelbäumen ein Fertigstellungs- und Entwicklungspflegezeitraum von 4 Jahren und für Anpflanzungen von Feldgehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln 3 Jahre. In diesem Zeitraum wird von einer externen Firma die Anpflanzungen in Eigenverantwortung gegossen und gepflegt. Führt dieses nicht zum Anwachserfolg, muss die Firma die Pflanzen auf eigene Kosten ersetzen und der Pflegezeitraum für die ersetzten Pflanzen beginnt erneut.
Abweichend gilt für die Anlage von Wald ein Fertigstellungs- und Entwicklungspflegezeitraum von 5 Jahren, hier muss nicht jede einzelne Pflanze angewachsen sein, es reicht eine Deckung von ca. 85 %. Zum Schutz vor Wildverbiss wird ein Wildschutzzaun um die Anpflanzung errichtet und die Flächen um die Pflanzen werden gemäht, wenn der Konkurrenzdruck des Grases für die Jungpflanzen zu groß wird. Bei zu großen Lücken im Flächenbesatz wird nachgepflanzt. Nach der Fertigstellung wird die neue Waldfläche von einem fachkundigen Dienstleister nach dem Niedersächsischen Waldgesetz weiter betreut.
Die Ausgleichspflanzung am Hörstenweg wurde bereits im Jahr 2014 von den Niedersächsischen Landesforsten angelegt. In diesem Flächenpool befinden sich neben der Ersatzpflanzung Feuerwehrgerätehaus noch weitere festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen.
Die Fläche am Tribünenbusch ist eine Ausgleichsfläche im Rahmen des Hochwasserschutzes. Dort wurde in 2 Abschnitten gepflanzt als Ausgleich für die verschiedenen Bauabschnitte. Weitere ältere Flächen befinden sich in Richtung Wilhelm-Heinichen-Ring.
Laut Planfeststellung hat die Pflege 5 Jahre über Fertigstellung hinaus zu erfolgen – ggf. auch länger. Es werden regelmäßig die Zäune kontrolliert und repariert sowie die Pflanzen gewässert. Ebenso wird die Eichensplintkäferbehandlung durchgeführt und bei anderem Schädlingsbefall entsprechende Maßnahmen in Auftrag gegeben. Im vergangenen Jahr z. B. bei den extremen Mäusefraßschäden. Hier wurde die Fläche gefräst, um sowohl Deckung zu nehmen, als auch die Baue und Gänge zu zerstören. Zusätzlich sind Stangen aufgestellt als Ansitzwarte für Greifvögel.
Jedes Jahr werden die Flächen begangen und festgelegt, ob sie aus der Pflege herausgenommen werden können und wo und wieviel eventuell nachgepflanzt werden muss.
Frau Abenhausen stellt die Zusatzfrage an den Rat, was seit dem Beschluss zum „Klima in Not“ passiert ist. Ratsherr Müller gibt dazu an, dass er die Kritik nachvollziehen könne. Seine Fraktion sei mit der bisherigen Umsetzung des genannten politischen Beschlusses auch nicht zufrieden, deshalb habe seine Fraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht, um diesen Prozess weiter zu optimieren.
5) Stadtbaurat Kinder beantwortet die Einwohnerfrage von Frau Fornaschon wie folgt:
Frage 1: „Wo sind diese Bestandsaufnahmen hinterlegt und einsehbar und wie weit ist das gesamtstädtische Rahmenkonzept zur Umsetzung der Wohnraumversorgung fortgeschritten? Nachhaltiges Bauen beinhaltet auch den Schutz von vorh. Baumbestand. Natürlich sieht der Gesetzgeber vor, dass Ersatzpflanzungen als Kompensation möglich sind. Wie sieht diese Kompensation aus? Es braucht Jahrzehnte — sprich 2 Generationen, bis die
Kompensationsmaßnahmen tatsächlich die Fällungen kompensieren können, wenn Sie bis dahin überleben. Die Kompensationsflächen, die ich bislang gesehen habe, überzeugen nicht. Kompensation kann dann tatsächlich nur sinnvoll sein, wenn bereits ausgewachsene Grünflächen und Baumbestände als Kompensation dienen und erhalten werden. Sie müssen unbedingt unter Schutz gestellt werden. ![]()
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Besser ist jedoch in jedem Fall auf Fällungen zu verzichten und darüber hinaus dennoch aufzuforsten.“
Im Jahr 2016 wurde ein Innenentwicklungskataster durch das Büro ProRaum Consult (Karlsruhe) erarbeitet und im zuständigen Ausschuss vorgestellt. Es dient der Fachverwaltung als Arbeitsgrundlage zur Flächenentwicklung und wird derzeit fortgeschrieben. Das Wohnraumversorgungskonzept, das am 27.06.2019 vom Rat beschlossen wurde, stellt das gesamtstädtische Rahmenkonzept zur Umsetzung der Wohnraumversorgung dar. Im Rahmen dieses Konzeptes wurden Potenzialstandorte für verschiedene Wohnsegmente vorgeschlagen, darunter auch für preisgünstigen Wohnungsbau. Hierzu werden an verschiedensten Stellen in der Stadt und mit den unterschiedlichsten Akteuren Gespräche geführt und Planungen erstellt (z. B. Wittinger Str., Hohe Wende Ost, Sanierungsgebiet Neuenhäusen). In jedem Bebauungsplan werden für Eingriffe in Natur und Landschaft sog. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Gehen durch den Bebauungsplan Bäume verloren, müssen diese auf Basis einer fachgutachterlichen Stellungnahme in angemessener Art und Weise ersetzt werden.
Frage 2: „Werte Ratsmitglieder, als gewählte Vertreter der Bürger ist es Ihre Aufgabe die Verwaltung zu steuern und zu kontrollieren. Ggf. sind Vorschläge der Verwaltung zu hinterfragen oder durch
Hinweise zu verbessern. Die enorme Anzahl an Baumfällungen für Neubaumaßnahmen, der Neu-Flächenverbrauch ohne Verwendung von Bestandsbauten, das Durchwinken jeglicher Bebauungspläne ohne ein
gesamtstädtisches Konzept lassen hinterfragen, wie die Vision für diese Stadt aussieht und wer sie prägt. Vermissen Sie nicht selbst ein Konzept?“
Der Stadtbaurat weist darauf hin, dass sich diese Frage an die Ratsmitglieder richte. Vorab gibt er dazu an, dass nur in geringem Umfang und nur wenn unbedingt erforderlich, z. B. durch Schädigungen und aus Verkehrssicherungspflicht, Bäume gefällt werden und Ersatzpflanzungen getätigt werden. Eine „enorme“ Anzahl an Baumfällungen gibt es nicht. Außerdem werden aktuell auf der Hohen Wende in hohem Maße Bestandbauten für den neuen Bauhof wiederverwendet und es finden Nachnutzungen auf früher bereits genutzten bzw. bebauten Grundstücken im Rahmen der Innenentwicklung statt, so z. B. in der Altstadt, am Alten Bremer Weg, an der Wehlstraße und auf der Allerinsel.
Ratsherr Müller führt aus, dass beim vorherigen Oberbürgermeister ein Marketingkonzept mit dem Schwerpunkt Mietimmobilien entwickelt worden sei. Bezüglich Neubaugebiete sei eher zurückhaltend agiert worden. Seit drei Jahren würde die Stadt verstärkt Neubaugebiete ausweisen, ein ökologisches Konzept dazu gebe es nicht, um z. B. die Versiegelung von Flächen zu minimieren.
Ratsfrau Marks trägt vor, dass sie auch geeignete Konzepte vermisse, insbesondere für den Fahrradverkehr und für den schulischen Bereich. Sie frage sich, welche Ziele die Stadt verfolgt. Die Unterrichtung des Rates durch den Oberbürgermeister sei ausbaufähig und die Vorlagen der Verwaltung seien oft mangelhaft, da z. T. keine finanziellen Auswirkungen dargestellt werden. Leider würden diverse Ratsfraktionen der Verwaltung hinterherlaufen.
Beigeordneter Trenkenschu erklärt, dass die AfD-Fraktion den politischen Beratungsprozess stets kritisch begleite, da werde nichts durchgewinkt. Der Rat ist so gewählt worden und das müssten gewisse Akteure akzeptieren.
Ratsherr Dr. Hörstmann gibt an, dass die Verwaltungsspitze sehr wohl überlegt, wie die Stadt vorangebracht werden kann. Um den Wünschen vieler Neubürger/innen nachzukommen, werden diverse Neubaugebiete ausgewiesen. Dabei seien stets Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Der Vorwurf, es gebe keine Konzepte, sei nicht nachvollziehbar. Er sei als Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen stets gut informiert. Die in Rede stehende große Anzahl von Baumfällungen könne er nicht nachvollziehen, hier handele es sich wohl eher um ein subjektives Empfinden.
Ratsherr Rentsch gibt seinem Vorredner dahingehend recht, dass es eine Vielzahl von Konzepten gebe, die für das städtische Handeln verantwortlich sind (u. a. das Einzelhandels- und Zentrenkonzept, das Wohnraumversorgungskonzept sowie diverse städtebauliche Entwicklungskonzepte).
Ratsherr Ohl betont, dass alle Segmente des Bauens (u. a. der soziale Wohnungsbau) wichtig seien. Doch der schon so oft geforderte Mix gelinge leider nicht; dabei scheitere es nicht an Konzepten, sondern eher am Willen zur Umsetzung.
Ratsvorsitzender Falkenhagen gibt als Mitglied des Rates dazu an, dass es folgende Konzepte bei der Stadt Celle gebe:
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Teilbereich Altstadt.
- Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Celle einschließlich der Celler Liste.
- Integriertes Klimaschutzkonzept.
- Wohnraumversorgungskonzept für die Stadt Celle.
- Stadtumbau West Allerinsel - Städtebaulicher Rahmenplan Allerinsel als Entwicklungskonzept.
- Stadtentwicklungskonzept Wohnen.
- Integriertes Entwicklungskonzept Hohe Wende.
- Stadtentwicklungskonzept Gewerbe (SEKG).
- Parkraumkonzept.
- Radverkehrskonzept.
- in Planung: Rahmenplanung Neuenhäusen.
Er empfiehlt einigen Akteuren, mal einen Blick in Richtung der Gemeinde Lachendorf zu richten, da würde man neue Baugebiete ausweisen, ohne die gebotene Rücksicht auf die heutzutage wichtigen Themenbereiche (z. B. Umweltschutz) zu nehmen. Auf den Hinweis des Beigeordneten Zobel, er solle den Vorsitz abgeben, wenn er einen Redebeitrag leistet, gibt er an, dass er explizit betont habe, dass er jetzt als Ratsmitglied spricht.
Die Zusatzfrage von Frau Fornaschon, ob das Leerstandskataster für die Altstadt öffentlich einsehbar sei, verneint Stadtbaurat Kinder, denn dies sei kein vom Rat beschlossenes Konzept, sondern vielmehr ein Instrument für die Arbeitsebene.
Anlagen zur Vorlage
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