08.10.2020 - 11 Vermarktung des Gewerbegebietes "Auf der Grafft"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 08.10.2020
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 80 Wirtschaftsförderung
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von kommunalen Strukturen für Arbeit und Wirtschaft; Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Rat beschließt einstimmig wie folgt:
Für den Verkauf von Grundstücken im neuen Gewerbegebiet „Auf der Grafft“ sind kaufvertraglich folgende Regelungen zu treffen.
- Kaufpreis
- Der Kaufpreis beträgt 25 €/ m².
- Erschließungskosten und kommunale Abgaben sind im Kaufpreis nicht enthalten und werden über einen Ablösungsvertrag geregelt. Die Ablösebeträge belaufen sich auf 29,63 € / m² zuzüglich 3.500,00 € für den Schmutzwasserkontrollschacht.
- Die Kosten des Grundstückskaufvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten (einschließlich Abmarkung) sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer.
- Abwicklung
- Im Grundstückskaufvertrag wird eine Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsabschluss geregelt, die in begründeten Fällen auf Antrag des Käufers von der Verwaltung verlängert werden kann.
- Eine Weiterveräußerung, Teilung, Vermietung oder Verpachtung des jeweiligen Gewerbegrundstücks innerhalb von 5 Jahren ab Kaufvertragsabschluss ist nur nach Zustimmung der Stadt Celle zulässig. Diese Vereinbarung wird grundbuchlich gesichert. Ein Vorrang für Finanzierungszwecke kann dabei eingeräumt werden.
- Bei Bedarf ist die Stadt Celle dem Käufer bei der Finanzierung dahingehend behilflich, dass sie einer Belastung des Kaufgrundstücks mit Grundschulden bereits vor der Eigentumsumschreibung zustimmt und dabei ihre eigenen Rechte wahrt.
- Auswahl der Käufer
Mit Blick auf eine zwingend erforderliche Differenzierung der Branchen und die Lage und Bedeutung des Gewerbegebietes im Stadtgebiet sind nachstehende Ansiedlungen besonders erwünscht:
- Unternehmen, die ihren Sitz erstmalig in Celle nehmen.
- Unternehmen, die sich entscheiden, ihren Hauptsitz in Celle zu errichten.
- Unternehmen, die den Branchenmix in Celle diversifizieren.
- Unternehmen aus zukunftsorientierten Geschäftsfeldern und Technologiebereichen.
- Unternehmen, die Wertschöpfungsketten vorhandener Branchen differenzieren und in besonderem Maße ergänzen.
Auch wenn ein klarer Fokus auf der Neuansiedlung von Unternehmen liegt, sind auch bisher in Celle ansässige Unternehmen am Standort erwünscht. Dies gilt insbesondere für
- Unternehmen, die ihren Sitz bereits in Celle haben, aber einen spezifischen Erweiterungsbedarf am Altstandort nicht oder nur unter erheblichem Aufwand lösen könnten. Besonders erwünscht wäre dabei das Vorhandensein eines Nachnutzungskonzeptes für den Altstandort.
- Unternehmen, die eine bedeutsame Anzahl neuer Vollzeitarbeitsplätze in Celle schaffen.
Nicht im Fokus der Ansiedlung stehen
- Unternehmen, die Bodenbevorratung betreiben wollen.
- Unternehmen, die Einzelhandel betreiben wollen.
- Unternehmen, die Fahrzeughandel oder autoaffine Dienstleistungen als Kerngeschäft verfolgen. Eine Ausnahme bilden besonders hochwertige Angebote.
- Unternehmen der Systemgastronomie.
- Unternehmen der vor Ort angebotenen Sport- und Freizeitbranche.
Bei der Auswahl von Käufern ist die Stadt Celle grundsätzlich frei, ein Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Verkaufs besteht nicht. Im Rahmen der Ansiedlungsverhandlungen bewertet die Wirtschaftsförderung das Erfülltsein der o. a. Kriterien.
In der Vorlage für die Beschlussgremien werden die entscheidungsleitenden Überlegungen und ggf. Gründe für ein Abweichen von den o.a. Kriterien im Einzelfall dargestellt. Die Schlussentscheidung über einen Verkauf treffen – je nach Grundstückswert – Verwaltungsausschuss oder Rat.
