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ALLRIS - Auszug

08.10.2020 - 6 Einbringung des Haushaltes 2021 - Vortrag der V...

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Wortprotokoll

Erster Stadtrat Bertram führt aus, dass vor ca. einem Jahr die Prognosen für den städtischen Haushalt weitaus positiver gewesen sind; u. a. habe es für das Jahr 2020 einen realistisch geplanten und im Gesamtergebnis ausgeglichenen Haushalt sowie ab dem Jahr 2021 ff. einen Ergebnishaushalt mit klaren Überschüssen gegeben. Doch ein kleiner Virus habe nunmehr ein neues und tiefes Tal in den städtischen Finanzen aufgerissen. Der notwendige Lockdown im Frühjahr habe die Wirtschaft und die mit ihr verbundenen Menschen in einem Maße getroffen, wie es zuvor nicht vorstellbar war (u. a. verbunden mit Arbeitsplatzverlust, Kurzarbeit, Gewinneinbrüchen, Insolvenzgefahr). Allein im zweiten Quartal des Jahres sei das Bruttoinlandsprodukt um über 10% eingebrochen. Mit der Entwicklung der Wirtschaft eng verbunden seien die bundes- und landesweiten Steuererträge sowie auch die lokalen Steuererträge in Form der Gewerbesteuer. Ein weiterer Effekt sei: Je schlechter es um die Finanzsituation des Landes bestellt ist, desto geringer fällt die Verteilmasse für die Schlüsselzuweisungen aus. Da der städtische Haushalt zu rd. 80% aus Steuern und öffentlichen Zuweisungen finanziert ist, werde deutlich, dass jede Veränderung der Pandemie- und Wirtschaftslage direkte Auswirkungen im Ergebnis zeigt. Folglich musste sich der Rat bereits im Juli d. J. mit einem Nachtragshaushalt beschäftigen, der einst ein positives Gesamtergebnis mit einem Überschuss von rd. einer Million EUR im eigentlichen Haushaltsplan in einen Verlust von rd. 13 Mio. EUR verwandelte. Zwar können die negativen Effekte durch die gewährten Bedarfszuweisungen etwas gemildert werden (aktuell rechne man noch mit einem Verlust von rd. fünf Mio. EUR), doch von einem Ende der Talsohle könne nicht die Rede sein, denn die aktuelle Infektionslage erfahre bundesweit wieder einen Anstieg. In vielen Ländern seien bereits wieder einschneidende Maßnahmen im öffentlichen Leben und damit für die Wirtschaft in Kraft getreten. Erster Stadtrat Bertram betont, dass die Verwaltung bei ausfallenden Erträgen nur sehr begrenzt gegensteuern könne. Rd. 70% der Aufwendungen in Personal- und Transferleistungen seien an Dritte gebunden und weitere rd. 8% seien für Abschreibungen und Zinsen aufzuwenden. In der Summe könne man ca. 80% des Aufwandes nicht an Veränderungen auf der Ertragsseite anpassen. Die Abhängigkeit von Steuern und Zuweisungen einerseits und die Bindung von Aufwendungen andererseits mache eine valide Haushaltsprognose in der heutigen Zeit kaum möglich. Insbesondere bei den Steuererwartungen könne nicht verlässlich kalkuliert werden, z. B. habe sich beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von Mai bis September d. J. Veränderungen von minus 10% ergeben; dies bedeute für den städtischen Haushalt einen Effekt von rd. einer Mio. EUR. Ob und inwieweit sich diese Erwartungslage weiter verändern werde, müsse man abwarten. Mit den Haushaltsplanungen folge man faktisch den Entwicklungen der Corona-Krise. Vergleichbares gelte für die Erträge aus Schlüsselzuweisungen, die unmittelbar mit der Finanzsituation des Landes Niedersachsen verbunden sind. Ein Blick in die aktuellen Verlautbarungen zeige, dass das Land mit erheblichen Einnahmeausfällen und deutlichen Mehrausgaben rechnet. Weitere pandemiebedingte Effekte seien bei den städtischen Beteiligungen festzustellen, denn sie seien aktuell nicht in der Lage, ihre avisierten Ausschüttungen tatsächlich zu leisten. Des Weiterenssten sie große Anstrengungen unternehmen, den Geschäftsbetrieb überhaupt auf einem guten Niveau aufrecht zu erhalten.

 

Bezüglich der eigenen städtischen Aufwendungen werde mit großen Anstrengungen versucht, den entstehenden Mehraufwand im Rahmen der Budgetierung aufzufangen. Für das Haushaltsjahr 2020 sei dies schon in besonderem Maße gelungen und die Verwaltung wolle diesen Trend auch im Haushaltsjahr 2021 aufrechterhalten. Zur Absicherung habe der Bereich Finanzen die schon für 2020 gebildete Deckungsreserve „Corona“ auch für die Folgejahre fortgeschrieben. Sollte es zu unabweisbaren Mehrbedarfen kommen, könne unter Beteiligung des Rates über diese Mittel verfügt werden.

 

Der grobe Rahmen der kommenden Haushaltsjahre sehe wie folgt aus:

 

-          Ohne Einrechnung der Bedarfszuweisungen werde sich im Jahr 2021 das Gesamtergebnis von rd. minus 13 Mio. EUR auf ein Minus von rd. 8 Mio. EUR verbessern.

-          r das Jahr 2022 werde aus heutiger Sicht ein Defizit im Jahresergebnis von rd. 7 Mio. EUR erwartet.

-          Ab dem Jahr 2023 sehe man das ordentliche Ergebnis voraussichtlich wieder in der Nähe eines Ausgleichs.

 

Bezüglich des Haushaltsentwurfs für 2021 werden Entwicklungen, die sich noch in der Planungsphase bis zum Beschluss des Haushaltes Ende November ergeben, dem Rat im Rahmen der bekannten Veränderungsliste vorgelegt. Besondere Veränderungen bei der Ausführung des Haushaltes 2021 werden ggf. über einen Nachtragshaushalt abgebildet. Zur Kreisumlage merkt er an, dass sich hier der Landkreis noch nicht positioniert habe. Angesichts des aktuellen Halbjahresberichtes zum Kreishaushalt 2020 bestehe Anlass zur Annahme, dass sich Dotierungen nach oben in Grenzen halten werden. Genauere Kenntnis werde man erst nach Einbringung des Kreishaushaltes Ende Oktober bekommen.

 

Die Verschuldungssituation stelle sich wie folgt dar:

 

-          Die Verschuldung im Zeitraum 2016 bis 2020 konnte noch um rd. 29 Mio. EUR auf 235 Mio. EUR gesenkt werden, jedoch würden die Schulden in der Spitze 2023 auf rd. 280 Mio. EUR wieder ansteigen (davon rd. 35 Mio. EUR auf neue Liquiditätskredite). Diesen stünden keine Sachwerte, sondern nur angehäufte Jahresverluste gegenüber.

-          Die in den vergangenen Jahren initiierten Zinssicherungsinstrumente würden positiv dazu beitragen, dass der Kapitaldienst bis zum Jahr 2023 um rd. 2 Mio. EUR sinken wird. Der Haushalt müsse derzeit keine wesentlichen Zinsänderungsrisiken tragen. Ab 2024 könne ggf. wieder ein Schuldenabbau gelingen.

 

Im investiven Bereich werde man die im Nachtragshaushalt 2021 etatisierten Investitionen unverändert forthren. Zusammen mit den in den Vorjahren gebildeten Haushaltsresten sei sichergestellt, dass die großen Projekte wie etwa die Erneuerung des Bauhofes, der Aus- und Umbau der Allerinsel, die verkehrstechnische Ertüchtigung des Äeren Rings oder die Restrukturierung der Schullandschaft weiter fortgeführt werden können. Die damit verbundenen Investitionen seien wichtig für die Weiterentwicklung der Stadt und würden zugleich wichtige Signale für die Wirtschaft geben. Trotz aller Konsolidierungsbedarfe sei es wichtig und richtig, die Investitionstätigkeit nicht einzuschränken und Konjunktur und Wirtschaftsleben in Zeiten der Corona-Krise zu unterstützen. Eine damit verbundene Neuverschuldung werde in einem angemessenen Maße in Kauf genommen.

 

Bezüglich der Haushaltskonsolidierung schlage die Verwaltung für die Jahre 2020 und 2021 die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes vor. Die Option einer Freistellung von der Verpflichtung werde nicht genutzt, denn im Moment könne nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden, wann die Krise endet. Daher sei es ökonomische Pflicht, sich auf geänderte Rahmenbedingungen einzustellen und nach Möglichkeiten der Anpassung zu suchen. Eine weitere Rolle spiele die Generationengerechtigkeit, denn die Möglichkeit, den Verlustabbau über die Bilanz bis zu 30 Jahre in die Zukunft zu vertagen, halte man mit Blick auf die nachfolgenden Generationen für schwierig. Ein weiteres gewichtiges Argument seien die in den letzten beiden Jahren an die Stadt ausgekehrten Bedarfszuweisungen, die mit einer Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen verbunden waren. Diese Zielvereinbarung erwarte, die Benennung geeigneter Maßnahmen zur Kompensation, sofern der Haushaltsausgleich nicht bis zum Jahr 2021 erreicht werden könne. Die Benennung dieser Maßnahmen entspreche einem Haushaltssicherungskonzept. Es sei absehbar, dass die durch Konsolidierung erreichbaren Summen nach den Anstrengungen der Vorjahre geringer sein werden als bisher. Dennoch sollte dokumentiert sein, dass die Stadt Celle beht ist, einmal getroffene Vereinbarungen auch einzuhalten.

 

Abschließend weist Erster Stadtrat Bertram darauf hin, dass dem Rat wie gewohnt die Unterlagen zum Haushalt 2021 über das Ratsinformationssystem ALLRIS sowie über die Plattform IKVS zur Verfügung gestellt werden. Er dankt allen, die in dieser schwierigen Zeit an der Ausführung und an der Planung des Haushaltes mitwirken und damit besondere Verantwortung für die Stadt Celle übernehmen. Er wünscht den Fraktionen und Gruppen gute Beratungen. Der Ratsvorsitzende dankt dem Ersten Stadtrat für die detaillierten Ausführungen zum Haushaltsentwurf 2021. Weiterhin dankt er der gesamten Verwaltung, die große Anstrengungen unternommen hat, den städtischen Haushalt trotz der besonderen Situation auf Kurs zu halten.