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ALLRIS - Auszug

17.06.2020 - 8.1 Antrag der Gruppe Ute Rodenwaldt-Blank / Dr. Jö...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beigeordneter Dr. Bischoff erklärt, dass dieser Antrag sicherlich gut gemeint, aber nicht gut gemacht sei, denn die Antragsteller hätten bis heute nicht erklärt, woher das Geld kommen soll. Bei dieser Haushaltslage sei solch ein Vorhaben überhaupt nicht darstellbar. Durch die Corona-Pandemie seien die Gewerbesteuereinnahmen verheerend eingebrochen. Zur Unterstützung der Wirtschaft habe die Verwaltung schon gute Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Wenn man sich solch eine zusätzliche freiwillige Leistung erlauben wolle, erwartet die Kommunalaufsicht eine entsprechende Streichung anderer Positionen. Im Übrigen werde vielen Betrieben ein einmaliger Betrag von 2.500 € auch nicht weiterhelfen. Der Antrag sei populistisch und deshalb werde die CDU-Fraktion nicht zustimmen.

 

Ratsherr Dr. Rodenwaldt erklärt, dass es unter Wirtschaftswissenschaftlern wohl keine zweite Meinung gebe hinsichtlich der Notwendigkeit, in dieser gegenwärtig speziellen Pandemiesituation die Wirtschaft und die davon unverschuldet Betroffenen mit staatlichen Programmen zu unterstützen und vor einem Kollaps mit unübersehbaren sozialen, privaten und gesamtwirtschaftlichen Folgen zu bewahren. Deswegen werden schon große Hilfspakete geschnürt, sowohl international als auch national auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene wie in Lüneburg, Braunschweig und Hannover. In Lüneburg sei ein rtefall- oder Solidarfonds, der mit großer Mehrheit u. a. von CDU, SPD und Grünen verabschiedet worden ist, mit Mitteln in Höhe von zwei Millionen Euro eingerichtet worden; eine konkrete Deckelung soll es nicht geben, denn in der gegenwärtigen Situation sei es wichtig, eine schnelle und unkomplizierte Hilfe anzubieten. Mehrausgaben sollen dafür gegebenenfalls in Kauf genommen und zu einem späteren Zeitpunkt haushalterisch ausgeglichen werden. In Hannover sei die neue Haushaltssatzung 2020 mit dem Härtefallfonds und Corona-bedingten um 60 Mio. auf 150 Mio. Euro aufgestockten Liquiditätskrediten bereits abgesegnet worden. Lüneburg habe u. a. erkannt, dass ein städtischer Haushalt keine Unternehmensbilanz ist und dass eine Kommune in dieser Situation antizyklisch agieren müsse. In Braunschweig sei der SPD-Bürgermeister von der CDU kritisiert worden, weil er nicht schneller und umfassend genug auf die Pandemie reagiert habe. Trotzdem unterstützten die CDU und auch andere Parteien den Hilfsfonds. Der heute im Celler Rat beantragte Hilfsfonds sei sozial, solidarisch und wachstumsfördernd. Er könne helfen, eine Insolvenz oder einen Antrag auf Grundsicherung zu verhindern bzw. die berufliche Tätigkeit wieder anzuschieben. Man müsse signalisieren, dass alle im selben Boot sitzen. Man vergebe kein Helikoptergeld, weil nicht jeder Geld erhält oder antragsberechtigt ist. Man wende kein Gießkannenprinzip an, weil das Geld nur kleine ortsansässige Unternehmen, Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende und Solo-Selbständige, die durch die Corona-Krise unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, bei der Wiederaufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit ergänzend unterstützen soll. Für die Betroffenen seien 2.500 Euro kein Tropfen auf einem heißen Stein. Das Geld fließe nachrangig nach entsprechenden Landes- und Bundesmitteln; erst wenn zusätzlicher Förderbedarf existiert, werde geholfen. Der Fonds sei unbürokratisch und könne schnell implementiert werden. Der Rat sei gefordert, in Ergänzung zu den Bundes- und Landesmitteln Unternehmen und Handwerksbetriebe sowie Solo-Selbständige solidarisch mit einem Wiederanschubsbetrag zu unterstützen. Viele in Celle seien in Folge der Corona-Epidemie in ihrer Existenz bedroht. Diese Hilfe unterstütze auch den Kulturbereich, denn viele Kulturschaffende sind Solo-Selbständige oder auch in kleinen Unternehmen organisiert. Er bittet den Rat um Zustimmung zu dem beantragten Vorhaben.

 

Ratsherr Müller trägt vor, dass durch solch eine Leistung Betriebe sicherlich überleben könnten. Weiterhin könne die Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg Hilfsdarlehen mit städtischen Bürgschaften auflegen. Die Gesamtsituation sei schwierig zu beurteilen, da der Verwaltung keine ausreichenden Basisdaten vorliegen rden (u. a. zum Kurzarbeitergeld). So könne man nur schwer abwägen, wo die finanziellen Mittel eingesetzt werden sollen.  

 

Ratsherr Rentsch räumt ein, dass sicherlich geholfen werden muss. Doch solch ein Antrag bringe den städtischen Haushalt in weitere Schwierigkeiten. Weiterhin sehe er den sozialen Frieden in der Stadt gefährdet, da bei anderen freiwilligen Leistungen gestrichen werden müsse. Er sehe vorrangig Bund und Land in der Pflicht, die Betroffenen zu unterstützen. Die SPD-Fraktion werde dem Antrag nicht zustimmen.

 

Ratsherr Pillibeit führt aus, dass er sich den Ausführungen des Beigeordneten Dr. Bischoff anschließe. Mit einem Betrag von 2.500 €nne man diese Krise nicht bewältigen. Für die AfD-Fraktion sei wichtig, flexibel bei den Steuerstundungen zu agieren. Dies sei besser als in dieser Form Geld zu verteilen.

 

Beigeordneter Zobel zeigt sich überrascht über die Heftigkeit der Diskussion. Selbst in Berlin werde nicht so kleingeistig argumentiert. Der Fonds solle als Ergänzung dienen und nicht nach dem Gießkannenprinzip verfahren. In Lüneburg gebe es ein Punktesystem; danach müsse u. a. der Betrieb für die Stadt attraktiv sein und er müsse Gewerbesteuer zahlen. Andere Städte hätten auch solche Rettungsschirme aufgelegt und besondere Zeiten würden besondere Maßnahmen erfordern. In der Verwaltungsvorlage seien einige Punkte noch nicht hinreichend klar, unter anderen heißt es darin,

 

-          dass in Analogie zu anderen Städten Celle voraussichtlich verpflichtet wäre, 50 % der Geldmittel im Haushalt bei anderen freiwilligen Leistungen zu kompensieren.

-          dass die Bewältigung der Verfahrensabläufe eines etwaigen Härtefallfonds einen erheblichen Mehrbedarf an qualifiziertem Personal für die Antragsbearbeitung und Prüfung bedeuten würde. Dieses Mehr an Personal steht der Verwaltung nicht zur Verfügung.

 

Weiterhin weist er darauf hin, dass der städtische Gewerbesteuerausfall kompensiert werden soll; diese Erstattung fließe dann in den städtischen Haushalt zurück. Unterm Strich sei der Antrag grundsätzlich richtig, er sollte jedoch in einigen Punkten modifiziert werden.

 

Ratsherr Wilhelm fragt Beigeordneten Zobel, ob ihm bekannt sei, dass Lüneburg seinerzeit eine Entschuldungshilfe von 70 Mio. Euro erhalten hat. Zobel verneint diese Frage und ergänzt, dass bei solch besonderen Zeiten solche Maßnahmen durchaus berechtigt und sinnvoll seien.

 

Beigeordneter Wille hebt hervor, dass der Oberbürgermeister und die Verwaltung bereits viele positive Dinge in dieser Krise eingerichtet hätten (u. a. Telefon-Hotline, Notbetreuung in den Kitas und Schulen, Internetplattform für die Einzelhändler, Steuerstundungskonzept, City-Challenge). Hierfür sei ihnen zu danken. Weiterhin seien Sondernutzungsgebühren und Kita-Beiträge ausgesetzt worden. Man sollte weiter zusammen daran arbeiten, diese Krise zu überstehen.  

 

Beigeordnete Rodenwaldt-Blank merkt an, dass der Redebeitrag des Beigeordneten Dr. Bischoff populistisch sei. Von der Aussage des Ratsherrn Rentsch, der soziale Frieden sei gefährdet, sei sie geschockt. Man dürfe nicht außer Acht lassen, dass Solo-Selbstständige, Künstler usw. bei den vielen Hilfen wieder mal vergessen werden. Hier müsse eine angemessene Unterstützung erfolgen.

 

Ratsherr Dr. Hörstmann führt aus, dass die zentrale Frage sei, was man sich noch leisten könne. Die bisherigen Maßnahmen der Verwaltung seien positiv zu bewerten und es sei grundsätzlich gut, die Gewerbetreibenden zu unterstützen. Doch solch ein Antrag diene nur dazu, in der Presse Stimmung zu machen und sich darzustellen. Für die Künstler sei nicht nur Geld, sondern auch das Publikum wichtig, doch dies sei derzeit nicht möglich. Manche Akteure sollten ihren Heiligenschein ablegen und auf den Boden der Tatsache zurückkehren.

 

Ratsfrau Hagedorn gibt an, dass es in Deutschland einen Sozialstaat gebe. Doch für die Künstler sei die Stadt nicht zuständig. Die Stadt leiste viel in dieser besonderen Situation, u. a. müssten Standgebühren von den Gewerbetreibenden erst später gezahlt werden. 

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Stadt schon viel getan habe. Wichtig sei, dass die Hilfen ankommen und wirken. Es gebe schon Bundes- und Landeshilfen und wenn die Stadt nun auch noch Förderprogramme auflege, müssten oftmals Bundeshilfen wieder zurückgezahlt werden, da die Höchstfördergrenzen erreicht wurden. Bei den Landeshilfen habe es auch schon viel Chaos und Unmut gegeben; die Kriterien seien nicht klar und auch hier drohen Rückzahlungen von Hilfen. In Lüneburg sei zusätzliches qualifiziertes Personal eingestellt worden, um die Anträge prüfen zu können (u. a. werde ermittelt, ob Unternehmen schon vorher in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren). Auch seien umfangreiche Kriterien entwickelt worden, um die Anspruchsberechtigungen zu regeln. Auf die Frage des Beigeordneten Zobel, ob die Pflicht zur Rückzahlung schriftlich fixiert sei, gibt er an, dass eine Doppelförderung in der Regel untersagt sei. Bei solch einem Fall würden Bund und Land vorrangig die Mittel zurückerhalten, die Kommunen werden nachrangig bedient.

 

rgermeisterin Fiß berichtet, dass ihr Sohn als freier Dozent tätig sei und er habe Förderungen erhalten. Weiterhin sei es korrekt, dass bei Doppelförderungen eine Rückzahlungspflicht besteht. Ratsherr Dr. Rodenwaldt gibt dazu an, dass die Gefahr einer Doppelförderung durchaus gesehen werde, deshalb sei der Antrag entsprechend modifiziert worden. Der Oberbürgermeister entgegnet, dass eine Prüfung sehr lange dauere, bis der Betrag von 2.500,-€ fließen könne. Dies stehe in keinem adäquaten Verhältnis.

 

Im Rahmen des Schlusswortes der Antragstellerin hebt Beigeordnete Rodenwaldt-Blank nochmals den Unterschied zwischen den Gewerbetreibenden und den Künstlern hervor. Gewerbetreibende würden eher Förderungen erhalten als Freiberufler; letztere würden oftmals durchs Netz fallen. Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass es im Schlosstheater derzeit Kurzarbeit gebe. Sicherlich gebe es immer Einzelfälle, die durchs Raster fallen, doch grundsätzlich gebe es ein gutes Sicherungssystem.

 

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Danach entscheidet der Rat mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen, dass die Stadt Celle einenrtefallfonds, vor allem aufgrund der damit verbundenen hohen eigenen finanziellen Belastung, nicht auferlegen wird.