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ALLRIS - Auszug

03.03.2020 - 5 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

5.1  Poller „Allenstedtskamp / Oderweg“ (TOP 13.2, 14.11.2019)

Die Verwaltung teilt mit, dass der Poller im Anschluss an die letzte Ortsratssitzung ersetzt worden sei. Sollte der Poller nicht (mehr) bereitstehen, wurde er ggf. erneut herausgerissen.

 

Der Ortsrat berichtet, dass es um den Poller auf der Straßenecke Oderweg / Oderweg rechter Hand vor dem Grundstück Berse gehe. Dieser Poller fehle und dort parke regelmäßig ein großer Transporter, der den ein- und ausbiegenden Kfz die Sicht versperre. Die Verwaltung wird gebeten, den Poller wieder aufzustellen.

 

 

 

 

 

5.2 Beschilderung „Celler Weg“ (TOP 13.1, 14.11.2019)

Der Verwaltung bittet um Konkretisierung.

Der Ortsrat ergänzt, dass bei Ausfahrt aus dem Lönspark rechts auf den Celler Weg zunächst ein Schild mit „Tempo 30 Ende“ stehe, eine kurze Strecke danach werde jedoch wieder Tempo-30 angeordnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.4  Beleuchtung in der Straße „An der Gertrudenkirche“ (TOP 13.3, 14.11.2019)

Die Verwaltung sei dem Prüfauftrag nachgekommen, eine Erweiterung der Beleuchtung werde jedoch abgelehnt.

 

Der Ortsrat werde einen neuen Antrag stellen.

 

5.5  Zaun um die Sporthalle (TOP 13.4, 14.11.2019)

Die Verwaltung berichtet, dass der Maschendrahtzaun um die Grundschule Altencelle zum Lückenweg bereits Ende Dezember 2019 fertiggestellt und durch einen Stabmatten-Zaun ersetzt worden sei.

Der Zaun um die Strecke zur Kantor-Meyer-Straße sei in den ersten Wochen 2020 fertiggestellt worden.

 

5.6  Straße von Osterloh nach Oppershausen (TOP 13.5, 14.11.2019)

Die Verkehrsschilder, welche durch angepflanzte Bäume zugewachsen waren, seien freigeschnitten und die flackernde Laterne repariert worden.

 

5.7  Radweg entlang der Osterloher Landstraße zwischen Osterloh und Einmündung K 74 (TOP 13.7, 14.11.2019)

Die Prüfung der Anfrage durch die Verwaltung habe ergeben, dass eine reflektierende Fahrbahnmarkierung auf dem Radweg nach der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen und damit auch nicht erforderlich sei.