19.11.2020 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 30 "Einzelh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 19.11.2020
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die TOP 6 und 7 werden gemeinsam beraten. Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Der Stadtbaurat hebt hervor, dass der durch die Politik, die Bürger und die Verwaltung als lange notwendig erachtete Lebensmittelvollsortimenter im Stadtteil Altstadt/Blumenlage nun endlich realisiert werden könne und ein geeigneter Standort gefunden sei.
Die Unabhängigen-Fraktion merkt an, dass die Verwaltung zu früh mit der Thematik an die Öffentlichkeit gegangen sei. Davor hätte der Ausschuss in Kenntnis gesetzt werden müssen. Der Stadtbaurat verweist darauf, dass zum Zeitpunkt des Presseartikels die Vorlage bereits öffentlich war. Nach fachlicher Abwägung der möglichen Standorte wurde der nun ausgewählte als geeignetster angesehen. Dies liegt insbesondere an der Erreichbarkeit, der günstigen Erschließung und der Konfliktarmut in Bezug auf die Nachbarschaft. Geplant sei ein Lebensmittelvollsortimenter mit ca. 1500 qm VK und Vorzonenbereich mit Bäcker.
Die Grünen-Fraktion führt aus, dass der Ausschuss im Abwägungsprozess der Standorte und bei der Auswahl der Nahversorger gern in Kenntnis gesetzt wäre. Zudem fragt die Fraktion, weshalb der Geltungsbereich nicht die Straße beinhalte und ob die Bushaltestelle weiterhin bestehen bleibe. Der Stadtbaurat erklärt, dass die Infrastruktur vorhanden sei und die Erschließung über den Investor gesichert werde. Die Verwaltung fügt hinzu, dass der Geltungsbereich im Verfahren noch angepasst werden könne. Die Bushaltestelle wird weiterhin bestehen bleiben. Über städtebauliche Verträge kann im Verfahren die Kostenübernahme geregelt werden. Ergänzungen dazu erfolgen im nicht-öffentlichen Teil.
Der Ausschuss gibt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird zugestimmt. Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Celle "Einzelhandel 77er Straße / Burgstraße wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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127 kB
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2
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3
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562,8 kB
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