02.07.2020 - 8 Antrag der CDU-Fraktion "Mindestvoraussetzung f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 02.07.2020
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum; Schutz, Erhalt und Förderung der einheimischen Fauna und Flora einschließlich der Stadtforsten im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Bewirtschaftung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Wilhelms übernimmt die Leitung der Sitzung.
Stadtbaurat Kinder berichtet, dass das Land Niedersachsen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie darauf hingewiesen, dass wegen der zeitlichen Dringlichkeit zur Sicherung der FFH-Gebiete, im Zusammenhang mit dem laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren, zunächst die formelle Unterschutzstellung zu erfolgen hat und erst darauf aufbauend - je nach Bedarf - Pläne zu Pflege, Entwicklung und Bewirtschaftung der Gebiete erarbeitet werden können bzw. sollen. Zu diesem Zweck werden dann finanzielle Zuschüsse des Landes bereitgestellt.
Dabei wurde seitens des Landes stets betont, dass sich auch aus der FFH-Richtlinie keine rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung derartiger "Pflege- und Bewirtschaftungs-" bzw. "Managementpläne" ergibt.
Herr Gevers ist der Meinung, dass das Land die Stadt entschädigen müsse, wenn Naturschutz gewünscht ist. Es sei im Voraus immer unklar, wie hoch die finanzielle Unterstützung des Landes ist.
Die Vorlage AN/0421/19-2 wird bei 8 Zustimmungen und 2 Enthaltungen wie folgt empfohlen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Übersicht gemäß der Anlage zu Bedarf und Umsetzung von Unterhaltungs-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf Grundlage bestehender Planungen und Regelwerke im Bereich geplanter Naturschutzgebiete zur Umsetzung der FFH-Richtlinie in der Stadt Celle zur Kenntnis und stellt fest, dass damit grundsätzlich die Mindestvoraussetzung für die Zustimmung zu einer NSG-Verordnung erfüllt ist. Im Einzelfall wird zu entscheiden sein, ob eine Unterschutzstellung nach NSG erforderlich ist, oder mit einer LSG-Verordnung das Schutzziel erreicht werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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49,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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286,3 kB
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