Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

12.11.2020 - 6 Verordnung über das Naturschutzgebiet "Breites ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Hartmann, Landespflegerin vom Landkreis Celle, erläutert in einem Vortrag die Verordnung über das Naturschutzgebiet Breites Moor (NSG LÜ 26) in der Gemeinde Eschede, Landkreis Celle, und der Stadt Celle“. Der Landkreis ist in den Gemarkungen Garßen und Habighorst die zuständige Behörde zum Erlass dieser Verordnung, da der größte Teil des bereits seit Jahrzehnten bestehenden NSG im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Landkreises Celle liegt und eine einheitliche Regelung erforderlich ist.

 

Die aktuelle Überarbeitung der NSG-Verordnung wurde erforderlich zur Berücksichtigung von Erhaltungszielen nach der FFH-Richtlinie, da das NSG Breites Moor als FFH-Gebiet in das europäische Netz Natura 2000 aufgenommen wurde.

Frau Hartmann berichtet, dass der Landkreis Celle das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger Öffentlicher Belange durchgeführt hat. Die im Verfahren erhobenen Einwendungen und Hinweise wurden bearbeitet. Die Stadt Celle hat keine relevanten Einwände erhoben.

Der Kreistag hat den Beschluss über die NSG-Verordnung gefasst. Da von diesem Beschluss auch Flächen in der Gemarkung Garßen betroffen sind, ist die förmliche Herstellung des Einvernehmens durch Beschluss des Rates erforderlich.

 

Der Ausschluss beschließt das Einvernehmen der Stadt Celle zum Beschluss des Kreistags vom 09.09.2020 zum Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet Breites Moor (NSG LÜ 26) in der Gemeinde Eschede, Landkreis Celle, und der Stadt Celle mit 8 Zustimmungen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage