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ALLRIS - Auszug

12.11.2020 - 7 Verordnung über das Naturschutzgebiet "Entenfan...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wilhelms übernimmt den Vorsitz.

Herr Gevers ergänzt die Vorlage zu TOP 7 mit einer Tischvorlage (s. Anlage), die er erarbeitet hat, um den Sachverhalt zu vervollständigen. r den Beschlussvorschlag hat Herr Gevers eine Änderung formuliert.

Nach einem Meinungsaustausch unter den Ausschussmitgliedern, schlägt Herr Gevers vor, dass der erste Absatz seines neuen Beschlussvorschlags durch den alten ergänzt wird und die nachführenden Erläuterungen in den Beschlussvorschlag mit aufgenommen werden. Der letzte Absatz von Herrn Gevers' Beshlussvorschlag soll wegfallen.

Der Sachverhalt, der von Herrn Gevers erarbeitet wurde, soll dem Sachverhalt der Verwaltung hinzugefügt werden.

Diesem Vorschlag stimmen 7 Mitglieder zu. Es gibt eine Enthaltung und eine Gegenstimme.

 

Der neue Beschlussvorschlag lautet folglich:

 

Der Rat beschließt die Verordnung zur Ausweisung des Naturschutzgebietes (NSG) „Entenfang Boye und Grobebach“ einschließlich Verordnungskarte und Begründung (Anlagen 2 bis 4), sowie die Kenntnisnahme, Berücksichtigung, Zurückweisung oder anderweitige Erledigung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange in einer nach Themen geordneten Zusammenstellung gemäß den in der anliegenden Tabelle (Anlage 1) unter Spalte 4 „Beschlussempfehlung“ aufgeführten Erledigungsvorschlägen.

Es wird ausdrücklich hingewiesen auf

  1. Die Klarstellung, dass für die Bewohner der Ortschaft Boye keine Folgen des Naturschutzgebietes erkennbar sind, die eine Änderung von Nutzungen beziehungsweise der alltäglichen Lebenspraxis erfordern.

 

  1. Den beabsichtigten Abschluss eines Vertrages zwischen der Bewirtschafterin des „Entenfang Boye“ und der Unteren Naturschutzbehörde, in dem die in den einzelnen Gebieten fachlich erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die zu berücksichtigen Kosten bzw. ihre Erstattung durch das Land festgelegt werden.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen