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ALLRIS - Auszug

12.11.2020 - 8 Zukünftige Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gevers übernimmt wieder den Vorsitz.

Herr Ehlers spricht sich für die mittelfristige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass dieses Ziel unrealistisch ist, da die Haushaltslage der Stadt Celle zu schlecht ist. Die CDU macht den Vorschlag, die neuen Bestimmungen des § 6 b des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetztes in die Satzung aufzunehmen, um die Bürger zu entlasten. Dazu gehören Tiefenbegrenzungen, Eckgrundstückvergünstigungen, Stundungen und Zuschüsse Dritter, die den Anteil der Anlieger reduzieren.

Die SPD ist derselben Auffassung und fügt hinzu, dass die Anteile der Bürger bei der Berechnung der Straßenausbaubeiträge um 10 % gesenkt werden könnten. Zudem soll es für große Grundstücke keine Vergünstigungen geben. Des Weiteren sollen Straßen, die ausgebaut werden und beitragspflichtig sind, regelmäßig bekanntgegeben werden.

 

Frau Schrader fordert eine fiktive Berechnung, aus der hervorgehen soll, wie sich die Einmalbeiträge von den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen unterscheiden. Herr Hanssen trägt ein Beispiel vor und betont, dass die Beitragshöhe davon abhängt, wie groß ein Grundstück ist und wie die Bebauung ist. Außerdem ist entscheidend, ob es sich um eine Anliegerstraße oder um einen anderen Straßentyp handelt, da sich die Prozentteile unterscheiden und somit die Anliegeranteile variieren. Da viele Faktoren zu berücksichtigen sind, ist es schwierig ein Musterbeispiel anzubringen, das representativ ist.

 

Herr Dr. Hörstmann ist der Meinung, dass alle Bürger an der Sanierung einer Straße beteiligt werden müssen und schlägt vor, 1,5 Mio. € einzusparen ohne dabei den Haushalt weiter zu verschulden.

 

Der Stadtbaurat räumt ein, dass Beschlüsse über mittelfristige Bindungen nur ein Jahr gelten, woraufhin Herr Dr. Hörstmann eine Verpflichtungsermächtigung fordert.

 

Herr Ehlers empfiehlt, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der Verwaltung zu gründen, die sich mit der Problematik befassen und Lösungsvorschläge unterbreiten soll.

 

Der Ausschuss beschließt schließlich mit 7 Zustimmungen und 3 Gegenstimmen folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beauftragt eine interfraktionelle Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der Verwaltung, eine Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung zu erarbeiten.

 

Die o.g. Anträge sind damit inhaltlich behandelt und damit formal erledigt.

 

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Anlagen