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ALLRIS - Auszug

09.06.2020 - 5 Antrag der SPD-Fraktion "Fortführung der frühen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Engelen bedauert, dass man offensichtlich die erfolgreiche frühe Lernförderung nicht fortführen wolle. Die Stadt Celle könne auch ohne die Jugendhilfeträgerschaft etwas für die Grundschüler/-innen tun. Familienpolitik sei beim Oberbürgermeister offensichtlich nur eine Worthülse.

 

Die Verwaltung sieht eine Fortführung des bisherigen offenen Konzepts unter den jetzigen gesetzlichen Voraussetzungen nicht als zielführend.

 

Ratsherr Zobelhrt aus, dass man bei der letzten Sitzung bereits weitergekommen sei. Nach Einschätzung von Herrn Röttger in der Sitzung am 03.03.2020 sei eine Fortführung mit dem Institut Kreisel e.V. durchaus möglich. Die in der Vergangenheit geleistete niedrigschwellige gute Arbeit in den Grundschulen habe in den neunziger Jahren bundesweite Anerkennung erfahren.

 

Herr Mansholt berichtet aus Sicht der Eltern und Schulen, dass der Verzicht auf die frühe Lernförderung eine Verschlechterung darstelle. Bis ein ärztliches Gutachten zu einer drohenden Behinderung wegen einer Teilleistungsstörung (Legasthenie, Dyskalkulie) vorliege, dauere es 1 bis 2 Jahre.

 

Herr Ceyp legt für die CDU-Fraktion folgenden Beschlusstext vor:

 

  1. Die Stadt Celle nimmt die präventive Arbeit der frühen Lernförderung in Kleingruppen zum 01.01.2021 für Kinder der 1. und 2. Klassen wieder auf bei denen nachweislich eine Legasthenie und/oder Dyskalkulie förmlich festgestellt wurde. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des städtischen Angebots ist der Nachweis über einen eingestellten Antrag auf Einzelfallhilfe gemäß § 35 a SGB VIII. Sobald dieser Antrag abschließend beschieden wurde, endet die Teilnahme am städtischen Angebot.

 

  1. Bis zum Beginn des Schuljahres 2021/22 wird ein einheitliches Konzept von der Verwaltung unter Einbeziehung der Schulen, der Eltern sowie den Maßnahmenträgern ausgearbeitet.

 

  1. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch eine Kompensation aus dem Budget des Dezernats II. Des Weiteren wird die hälftige Übernahme der Kosten beim Landkreis Celle beantragt.

 

  1. Der Rat der Stadt Celle fordert das Land Niedersachsen auf, sich an der Präventionsarbeit bei Lernschwächen zukünftig stärker finanziell zu beteiligen. Es sollen vorbeugende Maßnahmen vom Land finanziert werden, noch bevor Kinder in den Anwendungsbereich des § 35 a SGB VIII fallen.

 

Aus Sicht von Ratsfrau Fündeling müsse ein Konzept bis zum 01.08.2021 gemeinsam von Eltern, Schulen und Maßnahmenträger erarbeitet werden, das rechtskonform sei.

 

Ratsherr Engelen betont, dass gerade die Niedrigschwelligkeit ohne ein ärztliches Attest die Qualität ausgemacht habe. Der Vorschlag der CDU-Fraktion sei viel zu kompliziert. Ein Konzept vom Institut Kreisel e.V. läge bereits vor.

 

Frau McDowell verweist auf die Vorlage Seite 2, vorletzter Absatz, dass nach dem Vorschlag der Verwaltung der Antragsnachweis ausreichen könnte.

 

Um 18:14 Uhr wird die Sitzung unterbrochen, um die anwesenden Schulleiterinnen zu der bisherigen Praxis zu befragen.

 

Die Anhörung der Schulleiterinnen endet um 18:34 Uhr und nach einer Pause erfolgt um 18:45 Uhr der Wiedereintritt in die Tagesordnung.

Der von der CDU-Fraktion in der Sitzung vorgelegte Beschlussvorschlag wird wie folgt abgeändert und als überfraktioneller Beschlussvorschlag zur Abstimmung gebracht. Über die 4 Punkte wird jeweils separat abgestimmt:

 

  1. Die Stadt Celle nimmt die präventive Arbeit der frühen Lernförderung in Kleingruppen zum 01.01.2021 für Kinder der 1. und 2. Klassen wieder auf. Den Förderbedarf stellen die Lehrkräfte fest.

 

  1. Bis zum Beginn des Schuljahres 2021/22 wird das bestehende Konzept von der Verwaltung unter Einbeziehung der Schulen, der Eltern sowie den Maßnahmenträgern fortgeschrieben.
  2. Die Gegenfinanzierung erfolgt möglichst durch eine Kompensation aus dem Budget des Dezernat des II. Des Weiteren wird die hälftige Übernahme der Kosten beim Landkreis Celle beantragt.
  3. Der Rat der Stadt Celle fordert das Land Niedersachsen auf, sich an der Präventionsarbeit bei Lernschwächen zukünftig stärker finanziell zu beteiligen. Es sollen vorbeugende Maßnahmen vom Land finanziert werden, noch bevor Kinder in den Anwendungsbereich des § 35 a SGB VIII fallen.

Der Beschlussvorschlag wird in allen 4 Punkten einstimmig angenommen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Beschlussempfehlung wird in der Sitzung gefasst.