23.06.2020 - 4 Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 23.06.2020
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Betriebsleiter Martin erläutert die Umstände die eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 117 NKomVG für den laufenden Ausbau des Kanalsystems erforderlich machen.
Der Ausbau des laufenden Kanalsystems beinhaltet überwiegend die Herstellung von Hausanschlüssen von Lücken- oder Hinterhausbebauungen. Die Erschließung von Neubaugebieten ist dort nicht enthalten. Durch die positive Zunahme von Anträgen zur Herstellung eines Hausanschlusses von Neubürgern/innen wurde die kalkulierte Menge der zu bauenden Hausanschlüsse überschritten.
Des Weiteren musste der Vertrag für die bauausführende Firma seitens der Städtentwässerung Celle über eine öffentliche Ausschreibung neu vergeben werden. Aufgrund der aktuellen Marktlage erhöhten sich die Preise für die Leistungen der Kanalbauarbeiten.
Die Deckung im Haushalt war jederzeit gegeben, da die erstmalige Herstellung der Hausanschlüsse durch eine Kostenerstattung des Grundstückseigentümers in Höhe des tatsächlichen Aufwands erfolgte.
Ratsherr Weiss fragt an, ob seitens der Städtentwässerung Celle eine Stückzahl von erstellten Hausanschlüssen genannt werden kann. Betriebsleiter Martin führt dazu aus, dass ca.40-50 neue Hausanschlüsse pro Jahr erstellt werden. Die Höhe der Kosten für einen Hausanschluss sind unter anderem abhängig von der Länge und der Tiefe des Kanals sowie der Grundwasser- und Bodenverhältnisse.
