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ALLRIS - Auszug

29.01.2020 - 4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die ...

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Wortprotokoll

Die Ortsbürgermeisterin begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die beiden Vertreter der Verwaltung Herrn Tim Wawrosch (Leiter der Abteilung Steuern und Beteiligungen) und Herrn Markus Wiese (Leiter des Straßenbetriebes).

 

Herr Wawrosch führt aus, dass die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung der Stadt Celle am 01.01.2020 in Kraft getreten sei. Die städtische Satzung musste überarbeitet werden, weil laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg aus dem Jahr 2017 die bisherige städtische Veranlagungspraxis nicht mehr zulässig gewesen sei. Unter anderem dürfe der sog. Rabatt für Hinterliegergrundstücke nicht mehr gewährt werden. Weiterhin müsse die Veranlagung von Garagen und Stellplätzen jetzt separat erfolgen (bisher seien alle Flächen zusammengefasst worden), d. h. pro Grundstücksfläche müsse ein Einzelbescheid erstellt werden. Dies habe zur Folge, dass für jedes Grundstück ein separates Lastschriftmandat erteilt werden müsse. Weiterhin informiert die Verwaltung, dass es auch durch Mehrkosten r Personal, erwartete Tarifabschlüsse, höhere Betriebskosten usw. zu einer Gebührensteigerung gekommen sei. Die Gebühr sei r die nächsten drei Jahre (2020 ff.) ermittelt worden; dabei dürfe eine Gebühr nur insoweit erhoben werden, wie auch Kosten anfallen (sog. Kostendeckungsprinzip). Herr Wawrosch und Herr Wiese erläutern diesbezüglich auch die Veranlagung von Eckgrundstücken, die oftmals zu Unverständnis bei den betroffenen Anliegern führe. Die Verwaltung sei jedoch an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und müsse entsprechend die Gebühren festsetzen.  

 

In der Zeit von 19:05 bis 19:25 Uhr wird die Sitzung unterbrochen und Fragen der anwesenden Bürger/innen werden von der Verwaltung beantwortet.

 

Abschließend dankt die Ortsbürgermeisterin den Herren Wawrosch und Wieser die heutige ausführliche Information.