04.03.2020 - 4.1 Parksituation Oderstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Garßen
- Gremium:
- Ortsrat Garßen
- Datum:
- Mi., 04.03.2020
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ortsbürgermeister Reimchen gibt eine kurze Einführung in das Thema, das den Ortsrat schon sehr lange beschäftige. Er habe nun einen Brief von einer Anwohnerin erhalten, die in der Oderstraße die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes fordere.
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
Die Oderstraße verfüge über eine Straßenbreite von 4 m. Die Straßenverkehrsordnung regelt, dass ein Fahrzeug nur dann auf einer Straße abgestellt werden dürfe, wenn die für Rettungsfahrzeuge erforderliche Restbreite von 3,05 m verbleibe. Diese sei nicht mehr gegeben, so dass von Rechts wegen in der Oderstraße gar nicht geparkt werden dürfe; auf dem Bürgersteig ohnehin nicht. Die Anordnung eines absoluten Halteverbotes sei aufgrund der klaren Rechtslage überflüssig. Es bestehe de facto ein absolutes Halteverbot.
Die Straße selbst könne aufgrund der engen baulichen Verhältnisse nicht verbreitert werden. Selbst der Gehweg ist nur 1,30 m breit. Die Verwaltung nimmt Bezug auf § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in dem auf ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme hingewiesen wird. Die Straße liege mitten im Wohngebiet in einer 30er Zone, die größtenteils von Anwohnern und deren Besuchern genutzt werde. Durchgangsverkehr finde dort wenig statt, der tatsächliche Verkehr sei somit überschaubar. Ein Eingreifen der Straßenverkehrsbehörde zum Regeln des nachbarschaftlichen Zusammenlebens durch verkehrsrechtliche Anordnung sei nicht angemessen und erforderlich.
Bei einer Verkehrsberuhigung durch bauliche Maßnahmen (z. B. Angleichen des Bürgersteiges an Fahrbahnhöhe oder anderer Straßenbelag) würden die Anlieger zur Beteiligung an den Ausbaukosten in Höhe von 90 % hinzugezogen.
Nach einstimmigem Beschluss des Ortsrates wird die Sitzung von 18:18 Uhr bis 18:21 Uhr für Bürgerfragen unterbrochen.
Nach kurzer Diskussion folgt der Ortsrat einstimmig dem Vorschlag von Ortsratsmitglied Dr. Bischof und plädiert dafür, die Regelung aus der „Neißestraße“ auf die „Oderstraße“ zu übertragen. (Konkretisierung: „Oderstraße“ zwischen „Neißestraße“ und „Masurenstraße“ auf rechter Seite.)
Zur Info: Die Beschwerdeführerin könne jederzeit eine Anzeige beim Landkreis Celle, Straßenverkehrsamt, Speicherstraße 2, 29221 Celle, einreichen. Neben einem Fotobeweis werde dafür nur eine persönliche Unterschrift benötigt, da die Anzeige sonst in einem eventuell folgenden Rechtsstreit vom Amtsgericht Celle nicht als beweissicher akzeptiert wird. Es sei auch ausreichend, wenn die Mail unterschrieben, eingescannt oder fotografiert zugesendet werde.
