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ALLRIS - Auszug

08.07.2020 - 11 Einbau von zwei Bremsschwellen zur Verkehrsberu...

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Wortprotokoll

Ortsratsmitglied Köntopp stellt den von ihm eingebrachten Antrag vor und erläutert, dass im „dwall“ufig die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten werde und es dadurch zu Belästigungen und Belastungen der Anwohner komme.

Die Überschreitungen seien überwiegend am Wochenende und in den Abendstunden zu beobachten, fügt Ortsbürgermeister Dr. Übermuth an.

Ortsratsmitglied Engelen regt an, den Antrag aufgrund der neuen Verkehrssituation (verkehrsberuhigter Bereich an der Stadtbibliothek / Caféller) und der Neugestaltung des Nordwalls zurückzustellen.

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Problematik von Geschwindigkeitsüberschreitungen lässt sich leider nicht nur im Südwall feststellen. Selbst regelmäßige Kontrollen würden die Geschwindigkeitsüberschreitungen nur kurzfristig verändern.

Das Problem von „Tempo 30 und Verkehrsberuhigtem Bereich“ besteht oftmals auch in der heutigen Motorisierung der Autos und der Durchführung und Wahrnehmung durch den Fahrer, „so langsam kann man ja gar nicht fahren!“ Allerdings täuscht auf der anderen Seite oftmals auch das Gefühl für die tatsächliche Geschwindigkeit der Fahrzeuge.

Die Straßen im innerstädtischen Bereich gehören zu keinem Unfallschwerpunkt, die durch die Straßenverkehrsordnung geforderte gegenseitige Rücksichtnahme der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer scheint also zu funktionieren.

Die zur Verkehrsberuhigung vorgeschlagenen Schwellen haben große Nachteile und deren Einbau wird heute als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung nicht mehr eingesetzt. Ein wesentlicher Nachteil von Schwellen ist die lediglich punktuell in Erscheinung tretende Wirkung. Zudem rufen sie eine unstetige Fahrweise hervor, die sich in zusätzlichen Brems- und Beschleunigungsmanövern bemerkbar macht. Hierdurch entstehen erhöhte Belastung durch Abgase und Lärm. Ferner werden durch das Überfahren der Schwellen sowohl auf die Insassen, bei schweren Fahrzeugen auch auf die Umgebung (z. B. angrenzende Gebäude) ein unangenehmer Stoß bzw. Erschütterungen ausgeübt. Weiterhin können sie die Notfalldienste (Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr) und Winterräumdienste behindern. Auch für Fahrradfahrer stellen Bodenschwellen eine erhöhte Unfallgefahr dar.

Nach der regen Diskussion zieht Ortsratsmitglied Köntopp seinen Antrag zurück.

 

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Anlagen