10.11.2020 - 4 Aufnahme von Eichen in die städtische Vegetatio...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Wietzenbruch
- Gremium:
- Ortsrat Wietzenbruch
- Datum:
- Di., 10.11.2020
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ortsbürgermeisterin Kohnert leitet in den Tagesordnungspunkt ein und trägt zum Antrag vor.
Die Verwaltung gibt anschließend einen Überblick über die rechtliche Situation und teilt mit, dass das Flurstück 487 über den Bebauungsplan Nr. 154 als „schützenswerter Grünbereich“ abgesichert sei.
Über ein weiteres Grundstück verliefen städtische Leitungsrechte, auch hier sei ein Abholzen des Baumbestandes nicht ohne weiteres möglich.
Ein drittes Grundstück befinde sich in Privateigentum. Wie sich hier die rechtliche Lage darstelle, kann nicht abschließend mitgeteilt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, sich vor einer eventuellen Unterschutzstellung mit dem Eigentümer in Verbindung zu setzen.
Nach reger Aussprache spricht sich das Gremium dafür aus, den Antrag bis zur Klärung durch die Verwaltung ruhen zu lassen.
In der nächsten Ortsratssitzung solle dann abschließend beraten werden.
