Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

05.03.2020 - 5 Bebauungsplan Nr. 6 Sch der Stadt Celle "Südlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen durch einen externen Vorhabenträger (Immobilien Development und Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH IDB & Co. Objekte Gifhorn-Wolfsburg-KG = IDB, eine Tochtergesellschaft der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg) erfolgt. Die Stadt Celle begleitet das Verfahren fachlich und hoheitlich.

 

Frau Lockhart (infraplan GmbH) erklärt, dass man sich mitten im Verfahren befinde. Es sei ein allgemeines Wohngebiet mit ca. 13 Grundstücken geplant, in dem Einzel- und Doppelhäuser (2 Wohneinheiten je Gebäude) zulässig sind. Das Baugebiet werde sich an dem Ortskern orientieren und die vorgesehenen Festsetzungen lassen den Bauwilligen noch gegend Spielraum. Sog. „Stadtvillen“ seien jedoch nicht zulässig. 

 

Die Bebaubarkeit der Fläche solle max. 30% betragen. Eine Überschreitung um die Hälfte durch Nebenanlagen, Stellplätze und Zufahrten etc. wird zulässig sein. Bezüglich des Klimaschutzes sollen Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt werden. Durch eine Begehung sei festgestellt worden, dass in diesem Bereich keine schützenswerten Tierarten und Pflanzen vorhanden sind. Ein Umweltbericht sowie externe Ausgleichmaßnahmen sind aufgrund des beschleunigten Verfahrens gem. §13 b BauGB nicht erforderlich. Weiterhin sei ein Stellplatzschlüssel vorgesehen. Es werde eine örtliche Bauvorschrift geben, in der geregelt wird, wie z. B. Zäune und Dächer auszusehen haben. Sog. „Steingärten“ und glänzende Dachziegeln sollen ausgeschlossen werden. Der vorgesehene Grünstreifen von 3 m für die Ortsrandeingrünung habe ein übliches Maß und sei zumutbar.

 

Nach den Sommerferien sei die öffentliche Auslegung vorgesehen. Der Satzungsbeschluss soll noch im Jahr 2020 erfolgen. Die IDB sei für die Planung der Erschließung zuständig. Die Erschließung könne ab Rechtskraft des B-Planes und je nach Wetterlage erfolgen. Der Baubeginn werde voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 liegen. Eine Reservierung der Grundstücke sei ab Rechtskraft des B-Planes möglich. 

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Bebauungsplan eine Planstraße ausgewiesen werden soll. Für das weitere Verfahren sei es notwendig, dass diese Planstraße frühzeitig benannt wird. Nach § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet der Ortsrat über die Benennung dieser Straße, da sie ausschließlich in der Ortschaft liegt. Die Verwaltung werde für die nächste Ortsratssitzung eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereiten. Der Ortsrat werde dann um Namensvorschläge gebeten. 

 

Hinweis: zu diesem Thema wurde die Sitzung zwischenzeitlich unterbrochen und Fragen der Zuhörer/innen beantwortet.

 

Reduzieren

Nach dem Abschluss der umfangreichen Aussprache gibt der Ortsrat einstimmig folgende Beschlussempfehlung ab:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 Sch der Stadt Celle „dlich Schnuckendrift“ sowie dem dazugehörigen Konzept wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

Abschließend dankt der Ortsbürgermeister den anwesenden Gästen und Referenten für die ausführliche Information.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage