04.03.2020 - 6 Sachstandsberichte der Verwaltung zu Sanierung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Neuenhäusen
- Gremium:
- Ortsrat Neuenhäusen
- Datum:
- Mi., 04.03.2020
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:34
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
1. Sanierung des Hallenbades
Die Stadtwerke/Badeland arbeiten -nach wie vor- an der Sanierungsplanung. Dabei werden Varianten mit und ohne Förderung erarbeitet. Der Ausbau der Saunalandschaft (Infrastruktur) fällt nicht unter diese Sanierungsmaßnahmen und läuft unabhängig davon.
2. Sanierung Altstädter Schule
Die Stadt Celle ist nach wie vor in Kontakt mit der Fördermittelgeberin „Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien“ (BKM) und weiteren und plant den weiteren Fortgang, um die denkmalgerechte Instandsetzung zeitnah beginnen zu können.
Die Stadt und der Landkreis befinden sich aktuell in der Detailabstimmung bezüglich des Kaufvertrages der letztlich auch Auswirkungen auf die konkrete Fördermittelbeantragung hat.
Die Finanzierung erfolgt über die Fördermittelgeber und die Stadt Celle.
Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, die Fördermittelgeber seien die BKM und der Klimaschutzfonds der Stadt Celle. Das Land (Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur = MWK) sei ebenfalls angefragt. Ein Bescheid gebe es noch nicht.
3. Sanierung im östlichen Teil der Triftanlage
Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt hat im Grünbetrieb (FD 67) nach den Parkbänken gefragt, die der Ortsrat 2018 für die Trift gekauft hat.
Antwort FDL 67:
Für 2019 hatte der Grünbetrieb geplant, die Wege im letzten Teilbereich der Trift zu sanieren. Der Ortsrat hat hierfür 3 Bänke bezahlt (Standard Runge- Parkbank, die FD 67 selbst zusammenbaut).
Die Sanierung konnte dann nicht durchgeführt werden, da dem Fachdienst für 2019 30.000,- € vom Ansatz des Unterhaltungskontos gestrichen wurden. Das entsprach ungefähr dem Ansatz für die Wegesanierung.
Die Wegesanierung versucht FD 67 dieses Jahr durchzuführen (Maßnahme in Vergabe). Die Bankteile liegen solange auf dem Gelände des Grünbetriebs.
Im März werden die Planungen abgeschlossen und die Ausschreibung der Baumaßnahme vorbereitet sein. Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung schreiben wir dann im späten Frühjahr aus.
4. Radewegeverbindung vom Bahnhof zur Stadt
Herr Frohnert (Fachdienstleiter Verkehr) informiert, der Arbeitstitel dieses Projekts laute Fahrradstraße Trift. Dies beinhalte die Wegeverbindung vom Bahnhof über die Trift zur Stadt. Der Bahnhof werde durch eine Servicestation (Vermietung Ebikes u.a.) aufgewertet. Die Alternative zur Trift sei die Bahnhofstraße. Da diese aber nicht den heutigen Anforderungen genüge, sei dort die Benutzungspflicht aufgehoben worden. Die Trift hingegen habe bereits Schutzstreifen und sei die bessere Alternative. Ein Problem stelle der Thaerplatz dar. Daher sei die Idee entstanden, eine Fahrradstraße einzurichten. Dann hätten die Radfahrer Vorrang und es gelte Tempo 30. Dies würde dann entsprechend beschildert. Ein Knackpunkt stelle die Querung der Mühlenstraße dar. Hier sei ein Umbau mit einer Grünanforderung für Radfahrer erforderlich. Das Projekt stecke noch in den Kinderschuhen. Ein Förderantrag sei beim Bundesumweltministerium gestellt worden. Wenn dieser genehmigt werde erfolge eine zweite Stufe zur Fördermittelbeantragung. Dann müsse die konkrete Planung inklusive Kostenrechnung eingereicht werden. Sollte die zweite Stufe bewilligt werden, erfolge der Einstieg in die Ausführungsplanung.
Auf Nachfrage von Ortsratsmitglied Schrader erklärt Herr Frohnert, das Projekt sei im Oktober vergangenen Jahres beantragt worden. Ortsratsmitglied Ehlers ergänzt, das Projekt sei im Umweltausschuss vorgestellt worden. Die Planung sei sehr gut und der Radverkehr habe Priorität. Dafür danke er der Verwaltung. Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt merkt an, in der Trift sei viel Verkehr durch den Landkreis, die JVA und die VHS zu verzeichnen. Er fragt an, ob die Verkehrslenkung anders gestaltet werde oder nur eine Umwidmung zur Fahrradstraße erfolge und ob auch Busse dann noch dort durchfahren dürften. Dazu erklärt Herr Frohnert, die Verkehrslenkung sei noch nicht endgültig geklärt. Kraftfahrzeuge von Anliegern und Busse könnten jedoch untergeordnet fahren.
5. Sanierung Neuenhäusen
Die Verwaltung verliest die Stellungnahme des Fachdienstes Städtebauförderung (FD 62) Stand 04.03.2020:
„Zum Sanierungsgebiet Neuenhäusen kann dem Ortsrat heute folgender Sachstand gegeben werden. Damit werden auch die vom Ortsbürgermeister direkt gestellten Fragen beantwortet. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass die in der gestrigen Bürgersprechstunde des Ortsbürgermeisters zusätzlich entstandenen Fragen in der Kürze der Zeit damit ggf. nicht vollständig und ausführlich abgedeckt sind.
Mit Beschluss vom 28.11.2019 hat der Rat der Stadt Celle das Sanierungsgebiet Celle-Neuenhäusen in der mit dem Fördergeber abgestimmten Abgrenzung förmlich festgelegt. Der Beschluss wurde im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht. Auf die Bekanntmachung wurde in der Celleschen Zeitung hingewiesen.
Im Nachgang zur förmlichen Festlegung wurde die Ausschreibung zur Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplans mit zwei Vertiefungsbereichen durchgeführt, die Frist für die Angebotsabgabe lief bis zum 28.02.2020. Die eingegangenen Angebote sind jetzt auszuwerten mit dem Ziel den Auftragszuschlag noch vor Ostern erteilen zu können.
Parallel hat die Verwaltung die Eintragung der Sanierungsvermerke in alle Grundbücher beim Grundbuchamt beantragt. Die Eintragung erfolgt von dort sukzessive, die Eigentümer werden über die Eintragung vom Grundbuchamt benachrichtigt.
Die Eintragung des Sanierungsvermerks begründet sich durch §143 Abs. 2 BauGB. Der Sanierungsvermerk hat lediglich einen hinweisenden Charakter darauf, dass sich das Grundstück im Sanierungsgebiet befindet und somit die Regelungen des besonderen Städtebaurechts gemäß §§136ff BauGB zu beachten sind. Es kommt nicht zu einer Belastung des Eigentums, im Sinne einer Wertminderung. Die Durchführung eines Sanierungsverfahren führt in der Regel zu einer Aufwertung des Gebiets und somit auch des Grundstücks.
Eine Eigentümerinfo zum Sanierungsgebiet ist in Vorbereitung.
Im Sanierungsgebiet werden alle Eigentümer von Grundstücken zu einem Ausgleichsbetrag für eventuelle Wertsteigerungen herangezogen. Dies gilt auch für Eigentümer an Straßen im Sanierungsgebiet, die nicht von irgendwelchen Maßnahmen direkt betroffen waren. Die Ausgleichsbeträge beziehen sich nicht nur auf die Sanierung von Straßen, sondern auf die Gesamtmaßnahme der Inwertsetzung innerhalb des förmlich festgelegten Gebiets. Nach Abschluss der Sanierung (derzeit ist das Gebiet auf 15 Jahre festgelegt) ist die Stadt Celle gesetzlich verpflichtet einen sogenannten Ausgleichsbetrag gemäß §154 Abs. 3 BauGB zu erheben. Dieser Betrag ist die Differenz pro Quadratmeter zwischen dem Bodenwert zu Beginn der Sanierung (Anfangswert) und dem Bodenwert nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen (Endwert). Die Bewertung des Bodenwertes erfolgt durch den zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Mit der Erstellung der Anfangswertekarte wurde der unabhängige Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) inzwischen beauftragt.
Darüber hinaus wird die Verwaltung im weiteren Verlauf des Jahres parallel zum städtebaulichen Rahmenplan auch einen Entwurf für Förderrichtlinien erarbeiten und dem Rat der Stadt Celle zum Beschluss vorlegen.“
Dazu wird aus dem Ortsrat angemerkt, man vermisse einen Ansprechpartner des verantwortlichen Fachdienstes in der heutigen Sitzung. Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, es könne noch kein konkretes Datum für die Infoveranstaltung benannt werden.
Sodann unterbricht Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt die Sitzung um 18:55 Uhr für eine Bürgeranhörung:
In diesem Rahmen wird eine fehlende, vorherige Information der Eigentümer über die Eintragung des Sanierungsvermerks in das Grundbuch und die damit verbundenen Belastungen (kein Verkauf, keine Vermietung und keine Belastung des Grundstücks ohne Zustimmung des Sanierungsträgers) bemängelt. Des Weiteren wird befürchtet, dass durch den Sanierungsvermerk schon jetzt eine Wertminderung stattfindet.
Eine richtige Wertermittlung durch den Gutachterausschuss wird angezweifelt, da im Jahr 2035 nicht mehr der Wert der Grundstücke vom Jahr 2017 (vor der Veröffentlichung des Sanierungsplanes) hochgerechnet werden könnte. Aufgrund dessen, dass nur wenige Grundstücke in diesem Gebiet verkauft werden, kann kein sauberer Durchschnittswert ermittelt werden. Die Eigentümer müssen einen fiktiven Betrag bezahlen. Es wird angeführt, das sei eine Enteignung auf kaltem Weg.
Zudem werden folgende Fragen gestellt:
- Liegt der Ausgleichsbeitrag im Ermessen des Finanzamtes?
- Bei der Infoveranstaltung zum Sanierungsgebiet im Jahr 2017 waren die Fundumstraße und Ohagenstraße noch enthalten. Trotz der Sanierungsbedürftigkeit sind diese nicht mehr enthalten. Können diese noch aufgenommen werden?
- Die Eigentümer der Hugenottenstraße, Kirchstraße und Jägerstraße haben bereits Straßenausbaubeiträge bezahlt. Müssen diese nun zusätzliche Beiträge leisten oder werden diese angerechnet?
- Ist die Kronestraße im Sanierungsgebiet?
- Kann eine Aussage über die grobe Größenordnung der Kosten getroffen werden?
- Kann die Bemessung der Vergleichswerte und Erfahrungswerte in der Infoveranstaltung benannt werden?
- Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet Ausbaubeiträge zu verlangen, sie kann aber auch darauf verzichten. Wird davon Gebrauch gemacht werden?
- Wie wird über den Inhalt der Infoveranstaltung informiert, sollte man an dieser nicht teilnehmen können?
- Gibt es bereits ein Sanierungsbüro?
- Wer sind die relevanten Ansprechpartner?
Viele dieser Fragen, die auch in der letzten Ortsratssitzung thematisiert wurden, sind im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nicht aufgegriffen worden. Damit wäre die Beschlussfassung des Ortsrates in der letzten Sitzung fraglich und sollte nachgeholt werden.
Es wird darauf gedrungen, dass die Eigentümer mit ihren Wünschen und Vorstellungen mitgenommen werden. Die Kosten der Eigentümer sollen in einem Anschreiben an die Eigentümer, sowie bei der Infoveranstaltung thematisiert werden.
Ende der Sitzungsunterbrechung: 19:32 Uhr.
Nachtrag zum Protokoll
Ansprechpartnerin bei der Stadt Celle im Neuen Rathaus ist:
Frau Fachdienstleiterin Kerstin Bromberg
Fachdienst Städtebauförderung
Telefon: 12 6201
Email: kerstin.bromberg@celle.de
Anschließend verliest Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt die im Rahmen seiner Bürgersprechstunde vom 03.03.20 aufgetretenen Fragen, die er an die Fachverwaltung mit der Bitte um Beantwortung übersandt habe:
- Welche rechtliche Bedeutung hat der Brief des Amtsgerichtes?
- Warum sind die Eigentümer nicht vorweg informiert worden?
- Die Verwaltung wird gebeten, einen Brief mit Erklärungen an alle Eigentümer zu senden. Kann das geschehen?
- Eine Informationsveranstaltung sollte durchgeführt werden. Ist das möglich? Wann?
- Welche Kosten kommen auf die Eigentümer zu?
- Wie werden die Kosten berechnet?
- Kommt es zu einem Wertverfall der Immobilien aufgrund der Eintragung?
- Müssen Eigentümer, die bereits Straßenausbaubeiträge für Straßen wie Kirchstraße gezahlt haben, erneut zahlen?
- Werden alle Eigentümer gleich belastet? Oder unterschiedlich auf die jeweiligen Grundstücke bezogen?
- Wie sieht der Stand der Planung aus?
- Wurden die Anregungen der BürgerInnen aus 2017 berücksichtigt?
- Wo können die Pläne / Anregungen aus 2017 eingesehen werden?
- Wie sieht der Zeit- und Maßnahmenplan aus?
- Was soll in 2020 geschehen?
- Warum wurde die Satzung nicht im Vorfeld u.a. mit den Eigentümern diskutiert?
- Können Straßen im Zuge einer Arrondierung noch mit aufgenommen werden wie Ohagenstraße?
- Wie viele Eigentümer sind im Sanierungsgebiet betroffen?
- Im letzten Ortsrat sind Fragen für den Bauausschuss formuliert worden. Nur vorbehaltlich der Beantwortung wurde der Vorlage der Verwaltung zugestimmt. Wie lauten die Antworten?
Ortsratsmitglied Uca stellt sodann den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, ein Schreiben an die Eigentümer mit den weiteren Schritten und Auswirkungen aufzusetzen und zeitnah eine Infoveranstaltung durchzuführen.
Ortsratsmitglied Schüpp informiert, das Sanierungsgebiet hätte der Ortsrat und viele Bürger gewollt. Dies bedeute ein Segen und ein Fluch. Soweit er wisse, sei die Grundbucheintragung ein Standardvorgehen bei Sanierungsgebieten und käme daher nicht überraschend.
Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt erklärt, sein Eindruck aus der letzten Bürgersprechstunde sowie auch die Jahre davor sei, dass keiner gegen die Sanierung sei. Es sei richtig, dass der Hinweis mit der Grundbucheintragung im Protokoll der letzten Sitzung zu finden sei. Die Aufgabe des Ortsrates sei es nun gemeinsam mit der Verwaltung eine Lösung zu finden und zeitnah die Eigentümer mitzunehmen. Daher nehme er auch regelmäßig den Punkt Sachstandsbericht Sanierungsgebiet Neuenhäusen mit auf die Tagesordnung. Nun müssen alle zusammenfinden, um die Situation in den Griff zu bekommen. Gerade weil die Satzung nicht spezifisch sei, sollten sich die Eigentümer einbringen.
Sodann beschließt der Ortsrat den oben angeführten Antrag einstimmig mit der Bitte, in dem Schreiben an die Eigentümer auch die 18 Fragen aus der Bürgersprechstunde, die nun als Fragen des Ortsrates gestellt werden, zu beantworten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
476,3 kB
|
