08.07.2020 - 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Besc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Neuenhäusen
- Gremium:
- Ortsrat Neuenhäusen
- Datum:
- Mi., 08.07.2020
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:33
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Nach kurzer Erörterung besteht Einvernehmen, die Bürgeranhörung zu Themen auf der Tagesordnung am Ende des öffentlichen Teils durchzuführen. Von Seiten der Bürger werden keine Fragen außerhalb der Tagesordnung gestellt.
Sodann eröffnet Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt die Sitzung und stellt die orndungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ortsrates fest.
Er erklärt, die Ortsratsmitglieder Uca und Lehne hätten sich für die heutige Sitzung entschuldigt.
Bürgeranhörung von 19:50 bis 20:53 Uhr
Bürgerfragen zum Sanierungsgebiet werden u.a. wie folgt beantwortet:
- Es ist keine konkrete Anbindung der Jägerstraße an die Fuhse geplant.
- Bei langjährigen Mietverträgen werde nur geschaut, ob es der Sanierung widerspricht.
- Die Sanierung sei eine Gemeinschaftsaufgabe. Die Stadt biete die Chance Zuschüsse zur erhalten für Maßnahmen, die möglicherweise sowieso durchgeführt worden wären.
- Kosten könnten noch nicht benannt werden. Einige Bürger in der Neustadt hätten beispielsweise jeden Monat 5 Euro dafür zur Seite gelegt.
- Die Ablöse erfolge auf Antrag des Eigentümers. Die Stadt prüfe dann, ob dies zu diesem Zeitpunkt ermittelbar sei. Dies sei nicht vor Abschluss der städtebaulichen Planung möglich.
- Die Wertermittlung werde im Rahmenplan festgelegt.
- Hinsichtlich der Zuschüsse werde aufgrund des Verwaltungsaufwandes einen Mindestbetrag geben. Bei Vollständigkeit der Unterlagen gehe die Genehmigung schnell, es sei denn eine Baugenehmigung sei erforderlich.
- Die Fragen der letzten Ortsratssitzung seien inhaltlich in der Broschüre beantwortet worden. Demnächst komme eine Rubrik mit häufig gestellten Fragen.
- Der Sanierungsvermerk sei eine Hilfestellung für Notare, damit diese sehen, welche Kaufverträge der Stadt vorgelegt werden müssen.
- Eine Bürgerbeteiligung erfolge.
- Der Gutachterausschuss erstelle jedes Jahr eine Bodenrichtwertkarte und prüfe dann die entsprechenden Zonen. Am Ende der Sanierung innerhalb dieser Zone werde der Wert ermittelt (z.B. mit dem Niedersächsischen Modell). In den Zonen gebe es unterschiedliche Anfangs- und Endwerte. Jeder könne beim Gutachterausschuss anrufen und sich die Werte durchgeben lassen.
- Seit 1971 gebe es Sanierungsgebiete. Keines sei bislang eingestampft worden. Die Stadt müsse auch immer einen eigenen geldlichen Teil einbringen.
Des Weiteren wird aus den Reihen der Bürger die Bitte an den Ortsrat herangetragen, den Schaukasten bei Pippel aktueller und besser zu bestücken.
