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ALLRIS - Auszug

08.07.2020 - 8 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

1. Sanierungsgebiet Neuenhäusen

Die Mitarbeiter des Fachdienstes Städtebauförderung verteilen eine Infobroschüre zum Sanierungsgebiet Neuenhäusen (Stand: 10.06.2020) und stellen eine Powerpointpsentation (Anlage zum Protokoll - auch im Ratsinformationssystem) analog zu TOP 7.1 vor.

Ortsratsmitglied Dr. Hörstmann fragt an, ob man sich bei einer Veränderung des Gebäudes oder einer Veräerung vorher mit der Stadt abstimmen sollte. Dies bestätigt Herr Streit. In § 144 Baugesetzbuch stehe die Vorgehensweise. Dies gelte auch für grundlegende Veränderungen auch wenn keine Baugenehmigung benötigt werde. Ein Antragsformular stehe auf der städtische Homepage zur Verfügung.

Ortsratsmitglied Ehlers fragt an, ob bei 99,9 % der Fälle die geplanten Maßnahmen genehmigt werden. Dazu berichtet Herr Streit, dass zunächst geprüft werde, ob die Maßnahme in irgendeiner Form der Sanierung entspricht. Er habe in der Vergangenheit in 40-50 Städten Sanierungsprojekte begleitet. Bei baulichen Veränderungen habe er noch nie einen Ablehnungsfall gehabt. Frau Bromberg ergänzt, im vierzehnjährigen Sanierungsverfahren Neustadt seien von 300 Fällen nur etwa 3-4 Fälle abgelehnt worden.

Auf Nachfrage erklärt Herr Streit, um eine Förderung zu erhalten, müsse man dies vorher der Stadt bekannt geben. Dann werde ein Vertrag geschlossen.

Aus dem Ortsrat werden keine weiteren Fragen mehr gestellt.

 

2. Sanierung im östlichen Teil der Triftanlage (TOP 6 Nr. 3 vom 04.03.20)

Die Wegesanierung wird sich leider noch auf unbestimmte Zeit hinausziehen.

Die Summe, die für den Umbau in diesem Jahr vorgesehen war, musste für dringlichere Maßnahmen ausgeben werden. Verursacht durch Trockenheitsschäden (Verkehrssicherungspflicht) mussten erhebliche Baumpflegemaßnahmen im Stadtgebiet vorgenommen werden. Hinzu kommt der Vormarsch des Eichenprozessionsspinners, den der Grünbetrieb ebenfalls bekämpfen muss.

Da das Budget begrenzt ist, priorisiert der Grünbetrieb seine Maßnahmen ständig neu und plant um.

Die Wege in der Trift sind grenzwertig, aber die Sicherheit des Baumbestandes geht vor.

 

3. Verkehrsberuhigter Bereich Bullenberg (TOP 7 Nr. 1 vom 04.03.20)

Die Umsetzung ist abgeschlossen.

 

4. Wiesenstraße gegenläufiger Radverkehr und Tempo 30 (TOP 7 Nr. 2 vom 04.03.20)

Die Arbeiten haben begonnen und sollen bis Ende August abgeschlossen sein.

 

 

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Anlagen