07.10.2020 - 3 Geplante Sanierung Hallenbad und Überlegungen z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Neuenhäusen
- Gremium:
- Ortsrat Neuenhäusen
- Datum:
- Mi., 07.10.2020
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:31
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Thomas Edathy, Geschäftsführer der Stadtwerke Celle, erläutert die geplanten abschnittsweisen Sanierungsmaßnahmen:
1. Bereich im Jahr 2021 – Solebecken und Whirlpool:
Herr Edathy erklärt, das Solebecken habe eine starke überregionale Anziehungskraft. Aufgrund der solebedingten Korrosion ist der Austausch von Armaturen, Filtern und Pumpen erforderlich.
2. Bereich im Jahr 2022 – Schwimmbereich
Da dieser dann voraussichtlich für 9 Monate gesperrt werden müsse, plane man die Sanierung ab März, da dann größtenteils während der Bauzeit das Freibad genutzt werden könnte. Hier hoffe man noch auf Fördermittel.
3. Bereich im Jahr 2023 – Freizeitbecken.
Aufgrund von Corona werde mit einem 500.000 bis 700.000 Euro schlechteren Ergebnis gerechnet.
Auf Nachfrage erklärt Herr Streit, Fachdienst Städtebauförderung, dass laut ISEK und vorbereitenden Untersuchungen ein Mangel an Sport- und Spielstätten im Sanierungsgebiet Neuenhäusen festgestellt wurde. Eine Einrichtung, wie das Badeland, kann natürlich nicht im Gebiet realisiert werden. Für die Förderung von derartigen Sportstätten wurde im Jahr 2020 ein neues Förderprogramm vom Bund aufgelegt, welches auch die Sanierung von Schwimmbäder vorsieht. Daher habe man gemeinsam mit den Stadtwerken eruiert, in wie weit das Celler Badeland in das neue Programm passt. Dabei hat man sich auf die Kosten der notwendigen Sanierung der Schwimmbecken- und Gebäudebereiche konzentriert, die dem Sport- und weniger dem Freizeitbereich betreffen. Das Badeland liege zwar nicht im Sanierungsgebiet, jedoch lässt sich die notwenige „Sanierungsbedingtheit“ über den direkten Bezug zu den angrenzenden Sanierungsgebieten „Neuenhäusen“ und „Altstadt“ , deren Bewohner das Badeland aktiv nutzen, herleiten. Herr Edathy bestätigt dies und informiert, das über den beantragten Fördermittelbedarf hinaus ein erheblicher Sanierungsbedarf für die gesamte Anlage besteht. Als „Freizeitbereich“ gebe es so z.B. für den Solebereich keine Fördermittel.
Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt fragt an, wenn es Fördermittel gebe, ob diese zulasten des Sanierungsgebietes gehen würden oder oben drauf kämen.
Herr Streit informiert, die veranschlagten ca. 13 Millionen Gesamtkostenrahmen für das Sanierungsgebiet „Neuenhäusen“ unverändert bleiben. Das Badeland ist weder in den Kosten enthalten, noch gehört das Badeland zum Städtebauförderprogramm, welches in Neuenhäusen eingesetzt wird. Dies sei ein Zusatzprogramm des Bundes und des Landes speziell für derartige Sportstätten. Das Sanierungsgebiet „Neuenhäusen“ liefert lediglich den räumlichen Bezug zur Maßnahme, da Städtebauförderungsprogramme nie für Einzelmaßnahmen gelten, sondern immer einen Gebietsbezug benötigen.
Auf Nachfrage berichtet Herr Edathy über den aktuellen Sachstand zum ehemaligen Stadtwerkegelände. Derzeit erarbeitet das Planungsbüro Pesch und Partner im Rahmen der Rahmenplanerstellung, deren Sachstand auf dem 1. Bürgerforum vorgestellt wurde, auch für das Stadtwerkegelände als Vertiefungsbereich ein teilräumliches Konzept. Das Gelände weise jedoch die eine oder andere Bodenverunreinigung auf. Dies müsse berücksichtigt und mit den Stadtplanern und Gutachtern besprochen werden. Für einen Großteil des Grundstückes gelte es, die Verunreinigungen wirtschaftlich zu beseitigen.
Zu den Campus-Planungen erklärt Herr Edathy, dass das Studentenwerk Hannover eine Absage erteilt habe. Daher sei eine Umfrage bei Celler Schulklassen durchgeführt worden. Hier habe es einen großen Rücklauf (200 Teilnehmer) gegeben. 90 % davon positiv. Das Ergebnis könne man online unter campus-stadtwerke@celle.de einsehen.
Aus diesem Grund habe er angeregt zu prüfen, ob dort auch ein paar Mikroappartments berücksichtigt werden könnten.
Auf Nachfrage informiert er, die ursprüngliche, sehr grobe Entwurfsplanung für dieses Gelände habe seinerzeit teures und gehobenes Wohnen am Fluss vorgesehen. Er habe sich von dieser Grobplanung verabschiedet und überlasse diese den Planern.
