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ALLRIS - Auszug

11.03.2020 - 12 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

1. Fehlendes Sackgassenschild Bachstraße (TOP 6 Nr. 2 am 20.11.2019)

Ortsratsmitglied Katanic berichtet, es sei kein Sackgassenschild mehr in der Bachstraße vorhanden. Da das Sackgassenende am Anfang der Straße nicht erkennbar sei, würden viele Autofahrer zunächst einfahren, um dann wieder zu wenden. Sie bittet daher um Anbringung eines Sackgassenschildes, zumal es in dort viele Anwohner mit Kindern gebe.

 

Antwort Abteilung Straßenverkehr:

Die Verkehrsbehörden haben ihren Grundsatz, „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Umso mehr Schilder, desto mehr Verwirrung das belegen auch Forschungsergebnisse aus der Wahrnehmenspsychologie. Die Bachstraße liegt in einem Bereich von Klein Hehlen, in dem kein Durchgangsverkehr herrscht und die Straße größtenteils nur von Fahrzeugen angefahren wird, die auch tatsächlich einen Grund haben dort hineinzufahren. Eine Aufstellung des Verkehrszeichens Sackgasse ist aus Sicht der Verkehrsbehörde nicht erforderlich.

 

2. Bordsteinabsenkung zwischen Witzlebenstraße 18 und 20

Herr Hanssen erklärt, seinerzeit sei die Zusage der Fachverwaltung erfolgt, die Bordsteinabsenkung im Zuge der Baumaßnahmen umzusetzen. Aufgrund der Einwendungen anderer Anwohner werde die Umsetzung nicht erfolgen.

 

3. Containerstellplätze

Anfrage von Ortsratbürgermeister Didschies im Vorfeld der Sitzung:

In welchen Zyklus sind von den Betreibern der Sammelcontainerplätze diese von Sperrmüll und anderen Hinterlassenschaften zu befreien? Nach Bedarf oder gibt es einen Rhythmus Monat/Quartal, sodass Ablagerungen für einen gewissen Zeitraum hinzunehmen sind?

 

Dazu informiert Herr Hanssen, mit den Aufstellerunternehmen werde ein Vertrag geschlossen. Eine zentrale Leerung solle wöchentlich erfolgen. Die Betreiber seien für die Sauberhaltung des Stellplatzes verantwortlich. Des Weiteren erstrecke sich die Reinigungspflicht auch auf sonstige Ablagerungen und Verunreinigungen (Müll, Sperrmüll). Bei Nichtbeachtung trete die Stadt gemäß § 17 NStrG in Vorleistung. Die Bearbeitung erfolge bei der Abteilung Straßenverkehr.

 

Hierzu schlägt Ortsbürgermeister Didschies vor, wenn 14 Tage dauerhaft Müll am Containerstandort zu verzeichnen sei, könne man sich mit der Abteilung Straßenverkehr in Verbindung setzen.