03.09.2020 - 7 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Wietzenbruch
- Gremium:
- Ortsrat Wietzenbruch
- Datum:
- Do., 03.09.2020
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
a) Fehlende Geschwindigkeitsreduzierung vor der Kita an der Luftbrückenstraße (TOP 10a v. 03.12.2019)
Folgende Stellungnahme gibt die Verwaltung zur Information:
Durch eine Gesetzesänderung ist es Straßenverkehrsbehörden ermöglicht worden vereinfachte Anordnung von Tempo 30 auf vorfahrtsberechtigten Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften im unmittelbaren Bereich u.a. auch vor Kindergärten anzuordnen.
Tempo 30 kann angeordnet werden, wenn die Einrichtung über einen direkten Zugang zur Straße verfügt oder im Nahbereich starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen, z.B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr oder Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern vorhanden ist. Der Kindergarten liegt mittig auf dem Gelände der Lobetalarbeit, ein großer Parkplatz liegt vor dem eigentlichen Gelände, Eltern können ihre Kinder gefahrlos und entsprechend weit von der Straße ein- und austeigen lassen bzw. mit dem Fahrrad bzw. zu Fuß über einen Gehweg sicher zum Eingang des Lobetalgeländes bringen.
Zu berücksichtigen sind auch die Belange des Öffentlichen Personennahverkehrs und der Feuerwehr, die den Taktfahrplan halten müssen bzw. die vorfahrtsberechtigten Straßen als Weg im Rettungsfall nehmen.
Aus o.g. Gründen ist keine Reduzierung der Geschwindigkeit erfolgt.
b) Zusätzliche Straßenlampe an der Luftbrückenstraße / Höhe Einmündung des Fuß- und Radweges aus der „Marienwerderallee“ kommend (TOP 10b v. 03.12.2019)
Die Verwaltung teilt mit, dass im genannten Bereich eine zusätzliche Straßenlampe installiert werde.
c) Abgestellte Altautos im Gewerbegebiet Kolkwiesen auf öffentlicher und privater Fläche (TOP 10c v. 03.12.2019)
Folgende Stellungnahme gibt die Fachverwaltung zur Kenntnis:
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt über den Bereich Straßenverkehr, darunter fallen auch nicht zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger. Seit der Einführung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) gehört es zum Arbeitsbereich des KOD, Verstöße aufzunehmen. Der Vorgang läuft wie folgt ab: Der KOD bringt einen Aufkleber am Fahrzeug an, der den Halter auffordert sein Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen, es werden Fotos von der Örtlichkeit angefertigt. Nach Ablauf der 14 Tage wird der Standort erneut überprüft, ist das Fahrzeug nicht mehr vor Ort ist der Vorgang erledigt, ansonsten werden gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen eingeleitet, u.a. die Halterfeststellung, Ersatzvornahme, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Verwertung etc.
Gerade in Bereichen Autohandel und dort im Gebrauchtwagenbereich ist ein häufiger, regelmäßiger Abtransport festzustellen. Abgemeldete Fahrzeuge stehen nicht länger als 14 Tage im öffentlichen Raum, ein Eingriff der Stadt Celle damit hinfällig. Trotzdem wird der KOD dort weiterhin regelmäßig Präsenz zeigen, um den Autohändlern die Botschaft zu senden, dass die Stadt Celle den Autohandel beobachtet.
Abgemeldete Fahrzeuge auf privater Fläche entziehen sich der Zuständigkeit für den Bereich Straßenverkehr. Es müssen bei Eingriff der Stadt Celle dann andere Gründe als eine Nichtzulassung vorliegen, so z.B. auslaufendes Öl in den Boden.
Nachfragen aus dem Ortsrat zu dieser Mitteilung werden in der nächsten Sitzung beantwortet.
