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ALLRIS - Auszug

23.02.2021 - 9 "Tempo 30" wegen Verkehrssicherheit in der Alte...

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Wortprotokoll

Der Ortsrat lehnt mit  einer Ja-Stimme,

    sieben Nein-Stimmen und

    einer Enthaltung

den Antrag ab.

 

Im Nachgang zur Sitzung gibt die Verwaltung Auskunft über die rechtliche Einschätzung:

 

  1. Tempo 30 in der Alten Dorfstraße

Tempo 30 – Regelungen auf Hauptverkehrsstraßen sind gem. StVO nur zulässig im Bereich von Kindergärten/Schulen/Altenheimen, aus Lärmschutzgründen oder an Unfallschwerpunkten. An der Alten Dorfstraße sind die Kriterien nur für den erstgenannten Punkt erfüllt, hier gilt Tempo 30. Sperrungen für den Schwerlastverkehr können nur erfolgen, wenn es geeignete Ausweichstrecken gibt, das ist bis zur Fertigstellung des Mittelteils der Ortsumgehung nicht der Fall. Zuständig für die Anordnung von Verkehrsbeschilderungen sind die Straßenverkehrsbehörden.

 

  1. Tempo 30 auf der Burger Landstraße wegen Lärmschutz

Die Stadt Celle verfügt über einen Lärmaktionsplan, Ziel der Lärmaktionsplanung für die Stadt Celle ist es, mit geeigneten und sich an den örtlichen Gegebenheiten der Stadt orientierenden Maßnahmen die Lärmbelastung zu senken und die städtische Lebensqualität zu erhöhen.

Konkret geht es darum, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen. Die Rechtliche Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EG-Umgebungslärmrichtlinie.

 

Über eine Lärmkennziffer lässt sich die Schwere der Lärmbetroffenheit im Untersuchungsgebiet abbilden. Die Lärmkennziffer berücksichtigt zwei Aspekte: das Ausmaß der Auslösewertüberschreitung des Lärms und die Anzahl der Betroffenen. Anhand der Lärmkennziffer kann der Handlungsbedarf abgeleitet werden.

Anhand dieser Grundlagen konnte für den Bereich der Burger Landstraße kein Handlungsbedarf festgestellt werden.

 

Im Übrigen sieht das LKW-Routennetz der Stadt Celle die Bündelung der LKW-Fahrten auf lärmunempfindlichen Routen vor, für die Burger Landstraße besteht ein Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr. Die Missachtung der LKW-Fahrer liegt einfach in der Ignoranz der Fahrzeugführer, die meinen, sich nicht an Verkehrsregeln halten zu müssen.

Das Gleiche gilt leider auch für die Einhaltung der Geschwindigkeit. Diese Missachtung wird in allen Ortsteilen der Stadt festgestellt. Gerne können Sie über Ihren Ortsrat versuchen, eine Geschwindigkeitsmessung durch den Landkreis Celle oder die Polizei zu erreichen.

 

Momentan bestehe nicht die Möglichkeit dem Antrag auf „Tempo 30 wegen Lärmschutz“ nachzukommen.

 

 

 

 

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