16.11.2021 - 9 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Altencelle
- Gremium:
- Ortsrat Altencelle
- Datum:
- Di., 16.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
9.1 Feldweg Ortsausgang „Lönspark / Celler Weg“ links in den Wald (TOP 12.5, 22.06.2021
Die Verwaltung teilt mit, dass das in dem Bereich verarbeitete Material stadtweit eingesetzt werde und den straßenbaurechtlichen Vorgaben entspreche.
9.2 Bücherschrank in Holzbuswartehäuschen (TOP 12.7, 22.06.2021)
Die Verwaltung hält den Vorschlag grundsätzlich für eine gute Idee. Vorteil wäre eine Nutzung der Fahrgastunterstände (FGU) auch zu Zeiten geringerer Auslastung durch den ÖPNV, was eventuell sogar mit weniger Vandalismus am FGU verbunden wäre.
Zu Bedenken sei:
- Der Brandschutz aufgrund der Lagerung von brennbaren Materialien (Papier) aus den Büchern.
- Die Verkleinerung der Fläche für die Bürger, die sich unterstellen möchten.
- Die fehlende und nicht nachrüstbare Beleuchtung der FGU. Vermutlich können die Bürger den Inhalt des Bücherschranks nur schwer erkennen.
9.3 Bolzplatz in der Grünanlage hinter dem Schützenheim und der Firma ROT (TOP 12.1, 22.06.2021)
Die Verwaltung informiert, dass die abgespielten Bereiche vor den Toren ausgebessert werden. Der Bolzplatz werde regelmäßig gepflegt aber nicht so intensiv wie Sportplätze.
9.4 Fuß- und Radweg entlang der „Burger Landstraße“ TOP 12.3, 22.06.2021) und Grünstreifen entlang der „Burger Landstraße“ (TOP 12.4, 22.06.2021)
Der Verwaltung verliest folgende Stellungnahme:
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt die Verhaltensregeln für alle Nutzer der Straße vor. Das Halten und Parken auf Geh- und Radwegen ist grundsätzlich verboten, soweit es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Weitere behördliche Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs, sei es durch Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, erfolgen nur, wenn die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzt werden sollen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenige Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen.
Grundsätzlich ist die Stadt Celle auf dem Stadtgebiet zuständig für die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Celle überwachen den ruhenden Verkehr regelmäßig und vornehmlich im Bereich der Innenstadt und näheren Umgebung zu den normalen Dienstzeiten.
Die Burger Landstraße gehört nicht zum Überwachungsbezirk. Lediglich auf Hinweise der Polizei oder Beschwerden von Anwohnern werden Überwachungen punktuell durchgeführt. Die Verwaltung erstellt derzeit in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachdiensten ein Konzept, wie auch in dichtbesiedelten Gebieten mit hohem Parkdruck die Einhaltung der Verkehrsregeln unter Berücksichtigung aller auftretenden Interessen geregelt werden kann, dabei wird auch die Benutzung von Grünstreifen ein Diskussionspunkt sein.
Parallel werde die Nutzung des Radweges in der Burger Landstraße auch in der Fahrradinitiative diskutiert, um Kompromisse zwischen ruhendem Verkehr und den Bedürfnissen der Radfahrer zu erarbeiten.
Jeder Bürger und jede Bürgerin kann im Übrigen selber eine Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit anzeigen. Die Anzeige kann beim Landkreis Celle, Straßenverkehrsamt, Speicherstraße 2, 29221 Celle, eingereicht werden. Neben einem Fotobeweis wird dafür nur eine persönliche Unterschrift benötigt, da die Anzeige sonst in einem eventuell folgenden Rechtsstreit vom Amtsgericht Celle nicht als beweissicher akzeptiert wird. Es ist auch ausreichend, wenn die Mail unterschrieben ist, eingescannt oder fotografiert zugesendet wird.
Die Anzeige ist direkt an den Landkreis Celle, soentke.iken@lkcelle.de, zu richten.
In dem Zusammenhang berichtet die Verwaltung über eine Geschwindigkeitsmessung in der Burger Landstraße.
Die Polizei hat in der Burger Landstraße am Montag, 05.07.2021, von 15:15 bis 17:30 Uhr Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt:
Es wurden 3 Verwarngelder und 3 Bußgelder erhoben, davon 1 x mit 1 Monat Fahrverbot, weil 81 km/h schnell.
Hinweis:
Verwarngeld wird innerorts bis zu 20 km/h erhoben, ab 21 km/h ist es immer ein Bußgeld.
Das Verwarngeld kann aber zum Bußgeld werden, wenn der Beschuldigte nach einer Frist den Verstoß nicht zugibt und nicht entsprechend gezahlt hat. Dann kommt neben der eigentlichen Strafe noch eine Bearbeitungsgebühr hinzu.
Es liegt eine Beschwerde einer Anwohnerin vor, die mitteilte, dass in diesem Bereich dauerhaft gerast wird, was anscheinend aber nicht der Fall ist, wenn man die Verwarn- und Bußgelder und den Zeitraum sehe.
9.5 Ruhebank Ecke „Triftweg/Bruchweg“ (TOP 12.6, 22.06.2021)
Die Bank am Spielplatz ist wiederaufgebaut. Sie ist nur etwas weiter in die Grünanlage gewandert.
Für weitere Bänke oder Ersatz von Naturholzbänken müsste der Ortsrat Mittel stellen. Die Verwaltung habe keine Bänke vorrätig.
9.6 Heckenschnitt am Feuerwehrgerätehaus
Den Heckenschnitt am Feuerwehrhaus werde nachgeholt. Ein schneller Pflegedurchgang sei zur Übergabe des neuen Feuerwehrautos durchgeführt worden.
9.7 Hundekotbeutelspender in der „Kantor-Meyer-Str.“ (TOP 10.4, 23.02.2021)
Der Spender wurde zum vorgeschlagenen Standort versetzt. Bis jetzt gab es noch keine Beschwerden.
9.8 Durchführung der angekündigten Sanierungsmaßnahme in der Alten Dorfstr. (TOP 6.3, 28.09.2021)
Die Maßnahme werde im Frühjahr 2022 durchgeführt. Die Ausführung sollte eigentlich im Herbst dieses Jahres beginnen, musste aber aufgrund von Lieferengpässen zurückgestellt werden. Es werde zunächst die Lachtehäuser Straße saniert, danach werde in Altencelle gebaut.
9.9 Badestelle am Theewinkel-Wehr (TOP 3, 22.06.2021)
Die existierende Naturschutzgesetz-Verordnung (NSG-VO) sowie die dazugehörige Karte sehen eine Badestelle an der von der Politik angedachten Stelle (s. Karte) explizit nicht vor.
Wichtigster Punkt aus Naturschutzsicht sei die Feststellung, ob ein derartiges Anliegen FFH-verträglich ist. Dazu sei die Einholung eines Fachgutachtens erforderlich.
Vor Beauftragung eines Fachgutachtens müssen sich die politischen Gremien (Ortsrat und Stadtrat) dazu äußern, ob die Verwaltung ein derartiges Gutachten erarbeiten lassen und finanzieren soll. (Nachtrag zum Protokoll: Kostenpunkt für ein Fachgutachten ca. 10.000 €)
In der Annahme, dass die Einrichtung einer offiziellen Badestelle an der gewünschten Stelle FFH-verträglich sei, müsse ein umfangreiches Verfahren zur Anpassung der bestehenden NSG-VO in Gang gesetzt werden.
Der Ortsrat beschließt einstimmig, über die Idee in der nächsten Sitzung erneut zu beraten.

9.10 Fahrradstraße Lückenweg (Anfrage einer Anwohnerin per E-Mail an den Ortsrat am 16.11.2021)
Grundsätzlich seien bei der Ausweisung von Fahrradstraßen nicht nur die Belange der Radfahrenden, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmenden, auch im nachgeordneten Netz zu berücksichtigen.
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Erreichbarkeiten von Nichtanliegern sei die Fahrradstraße „Lückenweg“ deshalb auch für den Kfz-Verkehr freigegeben worden. Da bei der Einrichtung, das Zusatzschild nicht vorrätig war, wurde vorübergehend, damit auch die Anlieger die Grundstücke erreichen können, das Zusatzschild „Anlieger frei“ angebracht. Nach Lieferung der vorgesehenen Zusatzzeichen wurden die Schilder mittlerweile entsprechend ausgetauscht.
Fahrradstraßen erhalten im Allgemeinen Vorrang vor den einmündenden Straßen. Dies führt natürlich dazu, dass Kfz, die die Fahrradstraßen benutzen dürfen, auch Vorrang vor den einmündenden Straßen erhalten. Leider nutzen einzelne Verkehrsteilnehmende dies auch aus. Die Verwaltung werde sich bei den anderen Ordnungsbehörden dafür einsetzen, dass sie sich auch dieser Sache annehmen.
