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ALLRIS - Auszug

16.11.2021 - 2 Verpflichtung der Ortsratsmitglieder durch den ...

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Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Schmidtmann belehrt die Ortsratsmitglieder gemäß § 91 i. V. m. § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) bezüglich der ihnen nach den §§ 40-42 NKomVG obliegenden Pflichten. Sodann verpflichtet er sie durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Gesetze zu erfüllen. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original des Protokolls als Anlage beigefügt.