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ALLRIS - Auszug

18.02.2021 - 17 Verordnung der Stadt Celle über das Naturschutz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Dr. Hörstmann weist darauf hin, dass die Gruppe FDP/DIE UNABHÄNGIGEN bereits im Jahr 2019 den Antrag Nr. AN/0190/19 ("Innerhalb des FFH-Gebietes 90 "Aller" sollen die im Gebiet der Stadt Celle liegenden Flächen nach § 20 Abs. 2 BNatSchG als Landschaftsschutzgebiet gesichert werden") eingereicht habe. Über diesen Antrag sei bis heute noch nicht beraten bzw. entschieden worden. Er beantragt, dass heute auch über diesen Antrag abgestimmt wird. Weiterhin sei bei diesem Vorhaben die CDU-Fraktion umgefallen, denn diese wolle jetzt ein NSG anstatt ein LSG machen. Die Gruppe FDP/DIE UNABHÄNGIGEN plädiere für ein LSG, denn in der unmittelbaren Nachbarschaft sei ein Wohngebiet und die Menschen müssen sich frei bewegen können. In der Verwaltungsvorlage seien Regelungen mit diversen Ausnahmen aufgeführt, da frage er sich, warum man nicht gleich ein LSG wählt. Man müsse auch an zukünftige Generationen denken. Weiterhin berichtet er von einer Informationsveranstaltung der Verwaltung im Jahr 2019, bei der der ehemalige Mitarbeiter Herr Sander seitens der Verwaltung vorgetragen hat. Dabei habe es die Frage gegeben, dass es - auch seitens der EU - doch egal sei, ob man ein NSG oder LSG wählt. Dies habe Herr Sander grundsätzlich bejaht, doch er persönlich wolle Naturschutz. Solch eine Argumentation sehe Ratsherr Dr. Hörstmann kritisch und die Gruppe FDP/DIE UNABHÄNGIGEN bittet um Unterstützung, hier ein LSG auszuweisen.

 

Stadtbaurat Kinder weist das vermeintliche Zitat seines ehemaligen Mitarbeiters Herrn Sander aufs Schärfste zurück. So etwas habe er niemals gesagt, da könne Ratsherr Dr. Hörstmann behaupten, was er wolle. Herr Sander habe stets auf der Basis einer fachlichen Einschätzung argumentiert und dafür habe er ihn sehr geschätzt. Herr Sander sei stets in der Lage gewesen, auf Fragen sehr differenziert zu antworten. Insbesondere bei der Frage, ob in einem FFH-Gebiet ein NSG oder LSG möglich ist, habe sich die Verwaltung aufgrund einer fachlichen Einschätzung, zum Teil unterstützt durch externe fachliche Beratung, eine Meinung gebildet und danach entsprechend argumentiert. So werde auch heute noch verfahren.

 

Ratsherr Rentsch erklärt, dass seine Vorredner auf dem Holzweg seien, denn es gebe keine freie Wahl zwischen NSG und LSG. Mitten im Stadtgebiet ein NSG auszuweisen, sei eine schwierige Sache, hier habe es intensive Diskussionen gegeben. Die SPD-Fraktion habe sich ihre Entscheidung nicht leichtgemacht, denn dieses Gebiet werde von den Bürger/innen regelmäßig genutzt. Doch jetzt gebe es u. a. neben den Wegen zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten und in der Verordnung seien umfassende Freistellungen enthalten. Damit könne man in der Stadt durchaus leben. Kein Verständnis habe er für die vorgebrachten Einwendungen. Die SPD-Fraktion werde der Verwaltungsvorlage zustimmen; den Antrag der Gruppe FDP/DIE UNABHÄNGIGEN lehne man ab.

 

Ratsfrau Schrader führt aus, dass Ratsvorsitzender Falkenhagen stets geäert habe, dass ein NSG in der Stadt nicht möglich sei. Heute habe man den Beweis, dass dies doch machbar ist und dadurch werde man insbesondere den zukünftigen Generationen gerecht. Es sei eine klasse Sache, dass Bürger/innen direkt in der Stadt und nahe eines Naturschutzgebietes wohnen können; das sei zukunftsfähig. Die Ausführungen von Ratsherrn Dr. Hörstmann zu Herrn Sander seien ungeheuerlich. Herr Sander habe seine Entscheidungen stets sachlich begründet. Man sollte heute die Chance nutzen, mitten in der Stadt ein NSG zu realisieren; selbst die CDU-Fraktion habe hier dazugelernt.

 

Ratsherr Biermann trägt vor, dass hier mal wieder ein Ding aus dem Tollhaus vorliege, denn ein von Menschenhand gestaltetes Gebiet soll als NSG ausgewiesen werden. Dieses Gebiet liege mitten in der Stadt und die Allerinsel soll weiterentwickelt werden. Man könne nur dann attraktive Rahmenbedingungen schaffen, wenn kein NSG geschaffen wird, denn die Leute wollen auch die Uferbereiche mit nutzen. Niemand wäre auf die Idee gekommen, das Gebiet südlich des Allerarms als NSG auszuweisen, denn dann könnte man keine Brücke von der Speicherstraße auf die Allerinsel bauen, die alle sehr begrüßen. Wenn die heutige Vorlage so beschlossen werde, verbaue man sich Möglichkeiten für die Zukunft. Die Pflanzen- und Tierwelt werde wohl kaum die Verordnungen der Stadt lesen und entsprechend umsiedeln, wenn jetzt ein NSG dort ausgewiesen wird. Der Landkreis verfahre dergestalt, so wenig NSG`e wie möglich auszuweisen. Die Stadt sollte sich ein Beispiel daran nehmen. Abschließend stellt er für die AfD-Fraktion folgenden Antrag, über den abgestimmt werden soll:

 

Der Rat beschließt die Verordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG)Allerniederung bei Klein Hehlen und Celle“ einschließlich der Verordnungskarten (Übersichts- und Detailkarte).“

 

rgermeister Gevers weist darauf hin, dass ihm kürzlich Wortbruch unterstellt worden sei. Er räumt ein, dass er bisher immer die Auffassung vertreten habe, dass er auf der Allerinsel nur einem LSG zustimmen könne. Es sei korrekt, dass er diese bisherige Aussage nicht gehalten habe, aber er habe dabei kein schlechtes Gewissen. Er wisse, dass die bisher standhafte Haltung für ein LSG dazu geführt hat, die Möglichkeiten eines NSG weiter auszuloten.r die CDU-Fraktion sei stets die Aussage der Stadtplanung „Celle - Leben am Wasser“ das ausschlaggebende Kriterium für die Unterschutzstellung der Allerinsel gewesen. Es müsse für die Menschen die Möglichkeit geben, an die Aller herangehen und erleben zu können. Durch die jetzt vorliegende Vorlage werde diese Forderung eindeutig erfüllt. In dem NSG werden Bewegungsmöglichkeiten geschaffen, so dass man sich dort bewegen und aufhalten kann (z. B. Bademöglichkeit unterhalb des Allerwehrs). Hier habe man eine typische Win-Win-Situation und das Zerrbild vom Naturschutzgebiet als eingezäunter Raum, der nur von Menschen mit Sonderrechten betreten werden darf, stimme nicht mehr. Die in diesem Flussauen-Ökosystem lebenden Tiere und Pflanzen werden geschützt, ohne dass Menschen enteignet werden oder die wirtschaftliche Nutzung eingeschränkt werden müsse. Im Übrigen sei die Stadt selber Eigentümer der unter Schutz gestellten Flächen. Zu den Ausführungen seiner Vorredner merkt er an, dass es in dem Sinne kein reines Naturschutzgebiet gebe, sondern es handele sich i.d.R. um Kulturlandschaften, die durch wirtschaftliche Nutzungen entstanden sind. Zum Teil seien dabei große Fehler gemacht worden, z. B. sei die Lüneburger Heide früher ein Waldgebiet gewesen. Diese Bäume seien gefällt und wirtschaftlich verwertet worden (u. a. für den Schiffsbau) und später sei dort die Lüneburger Heide entstanden. Diese soll jetzt unter Naturschutz gestellt werden, um sie zu erhalten. An der Aller sei jetzt eine ähnliche Situation und man könne jetzt zeigen, dass Naturschutz in einem belebten Bereich möglich ist. Bezüglich der Aussagen von Herrn Sander räumt er ein, dass es bei ihm zunächst schwerpunktmäßig in Richtung NSG gegangen sei. Doch der Genannte habe sich später in gewisser Weise entwickelt, so dass stets sachliche Abwägungsprozesse, ob ein NSG oder LSG ausgewiesen werden soll, stattgefunden hätten. Abschließend stellt er fest, dass die CDU-Fraktion der Einrichtung eines Naturschutzgebietes auf Teilen der Allerinsel und den am Flusslauf liegenden Flächen in Richtung Klein Hehlen zustimmen werde.

 

rgermeisterin Fiß erklärt, dass die Personen, die ein LSG fordern würden, auch die Natur schützen wollen. Sie frage sich, was passieren wird, wenn Anlieger gegen die Verordnung klagen werden. Im Kreistag habe man sich i.d.R. für die Ausweisung von LSG´en entschieden. Stadtbaurat Kinder gibt dazu an, dass die Gefahr größer wäre, wenn ein Gebiet ausgewiesen wird, was fachlich nicht hinreichend begründet werden kann. Aufgrund der Wertigkeit dieses Areals usw. sei die Verwaltung quasi gehalten, dem Rat ein NSG vorzuschlagen, ein anderer Vorschlag wäre rechtlich viel problematischer. Im Übrigen sei im Rahmen der zweiten Auslegung kein einziger Einwand von privater Seite gekommen.

 

Ratsherr Ohl berichtet, dass heute eine breite Mehrheit pro Naturschutz sei. Diesbezüglich sollte man Klima- und Naturschutz in Einklang bringen und nicht gegeneinander ausspielen. Der städtische Mitarbeiter Herr Sander sei oftmals allein auf weiter Flur gewesen, wenn er seinen Standpunkt vertreten habe; er habe aber stets angeregt, immer das Gesamte zu sehen.

 

Nach dem Abschluss der Aussprache weist der Ratsvorsitzende darauf hin, dass jetzt im anstehenden Abstimmungsprozess auch ein Antrag der Gruppe FDP/DIE UNABHÄNGIGEN zur Abstimmung stehen wird. Er versichert, dass er diesen Abstimmungsprozess mit der gebotenen Neutralität leiten werde. Sollte jedoch aus der Mitte des Rates der Wunsch bestehen, dass er den Vorsitz abgeben soll, so bittet er um entsprechende Mitteilung. Diesbezüglich wird aus dem Rat kein Antrag gestellt, den Vorsitz zu wechseln.

 

Danach informiert der Ratsvorsitzende, dass drei Vorschläge wie folgt zur Abstimmung stehen:

 

1)      Der Beschlussvorschlag der Verwaltung (Vorlage BV/0020/21-1).

 

2)      Der heute eingebrachte Antrag der AfD-Fraktion:

 

Der Rat beschließt die Verordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG)Allerniederung bei Klein Hehlen und Celle“ einschließlich der Verordnungskarten (Übersichts- und Detailkarte).“

 

3)      Der Antrag Nr. AN/0190/19 der Gruppe FDP/DIE UNABHÄNGIGEN:

 

"Innerhalb des FFH-Gebietes 90 "Aller" sollen die im Gebiet der Stadt Celle liegenden Flächen nach § 20 Abs. 2 BNatSchG als Landschaftsschutzgebiet gesichert werden"

 

Dazu merkt der Ratsvorsitzende an, dass der Stadtbaurat seinerzeit zugesagt habe, dass dieser Antrag dann im zuständigen Fachausschuss beraten und im Rat zur Abstimmung gestellt werde, wenn in der Sache ein Beschluss herbeigeführt wird. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und technische Dienste sei der Antrag Nr. AN/0190/19 bei diesem Tagesordnungspunkt schon nicht behandelt worden; dafür habe sich der Stadtbaurat entschuldigt. Nicht nachzuvollziehen sei jedoch, dass auch heute in der Ratssitzung dieser Antrag wieder fehle. Dazu merkt Stadtbaurat Kinder an, dass der in Rede stehende Antrag in der Vorlage BV/0020/21-1 thematisiert und mit dem Beschlussvorschlag, diesen Antrag abzulehnen, versehen sei. Somit habe die Verwaltung für die Ratssitzung alles Erforderliche getan.

 

Der Ratsvorsitzende schlägt dem Rat vor, über die drei vorliegenden Vorschläge in der o. g. Reihenfolge abstimmen zu lassen. Aus dem Rat kommt dazu kein Widerspruch.

  

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Danach entscheidet der Rat wie folgt:

 

1)      Der Antrag Nr. AN/0190/19 der Gruppe FDP/DIE UNABHÄNGIGEN wird mehrheitlich bei acht Ja-Stimmen abgelehnt.

 

2)      Der heute eingebrachte Antrag der AfD-Fraktion (siehe oben) wird mehrheitlich bei acht Ja-Stimmen abgelehnt.

 

3)      Der Rat beschließt mehrheitlich bei 27 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen die Verordnung zur Ausweisung des Naturschutzgebietes (NSG) “Allerniederung bei Klein Hehlen und Celle“ einschließlich der Verordnungskarten (Übersichts- und Detailkarte) sowie Begründung (Anlagen 2 bis 4) sowie die Kenntnisnahme, Berücksichtigung, Zurückweisung oder anderweitige Erledigung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß den in der anliegenden Tabelle (Anlage 5) unter Spalte “Beschlussempfehlung“ aufgeführten Erledigungsvermerken unter der Maßgabe, dass das Betretungsverbot außerhalb der Wege nach § 16 (2) NAGBNatSchG auf der Allerinsel für den Bereich zwischen Uferrehne und Deich aufgehoben wird.

 

Dem Antrag AN/0190/19 der FDP-Fraktion wird nicht stattgegeben.

 

 

In der Zeit von 19:00 Uhr bis 19:10 Uhr wird die Sitzung für eine Pause unterbrochen.

 

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Anlagen zur Vorlage