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ALLRIS - Auszug

14.10.2021 - 14 Künftiges Verfahren bei gewerblichen Grundstück...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beigeordneter Trenkenschu erklärt, dass er Probleme mit dieser Vorlage habe, denn man könne nicht vorab etwas versprechen, was man hinterher nicht halten kann. Der Rat werde zu einem Abnickgremium degradiert, wenn man heute so beschließt. Er befürchtet, dass der Rat bei einer ablehnenden Haltung von der Stadt mit den drohenden Notarkosten und entstandenen Arbeitsaufwänden unter Druck gesetzt werden könne. Des Weiteren sei bis heute nicht bekannt, was im Gewerbegebiet Auf der Grafft angesiedelt werden soll. Die AfD-Fraktion werde nicht zustimmen.

 

Erster Stadtrat Bertram gibt dazu an, dass man lediglich darstellen wollte, wo die Probleme beim bisherigen Verfahren bei gewerblichen Grundstücksverkäufen liegen. Der zuständige Fachausschuss tage nicht regelmäßig, doch die Kaufinteressenten erbäten frühzeitig klare Signale. Mit dem neuen Verfahren könnten Unternehmen eher in die planerische Umsetzung ihres Vorhabens einsteigen und gewännen ein höheres Maß an Verbindlichkeit bei den Kaufabschlüssen. Die in Rede stehenden Notarkosten seien eher gering. Er betont, dass jede Verabredung der Verwaltung mit Unternehmen dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werde. Ziel sei es, mehr Unternehmensservice zu bieten.

 

Ratsherr Müller hebt hervor, dass in dieser Vorlage quasi die Entmachtung des Rates festgeschrieben werde, denn der Erste Stadtrat hätte eben zutreffend gesagt, dass der Rat erst nachträglich beteiligt wird. Dies sei durchaus üblich im immer wieder zitierten Konzern Celle.

 

Ratsfrau Hagedorn hebt die gute Arbeit der Wirtschaftsförderung hervor. Sie begrüßt dieses Vorhaben, denn dadurch werde wertvolle Zeit gewonnen und man bleibe wettbewerbsfähig.

 

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Danach beschließt der Rat mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen und einer Enthaltung wie folgt:

 

Die Verwaltung entwickelt das bisherige Verfahren bei gewerblichen Grundstücksverkäufen wie folgt weiter:

 

  1. Mit Kaufinteressenten können bereits vor Einholung eines Verkaufsbeschlusses durch die politischen Gremien der Stadt Celle notarielle Vereinbarungen (Kaufvertrag unter Vorbehalt eines positiven Ratsbeschlusses, Kaufangebot) getroffen werden.


Dieses Verfahren kommt in Fällen zur Anwendung,

 

  1. bei denen zuvor vom Rat beschlossene Vergabekriterien eingehalten werden (vgl. BV/0225/20 für das GE Auf der Grafft),
  2. bei denen das dazu veräerte Grundstück keine besondere Größenrelevanz innerhalb des zu vermarktenden Flächengebietes hat (= Grundstück unterhalb einer Flächengröße von 7.500).

 

In Fallkonstellationen, in denen diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird wie bisher ein vorheriges Votum eingeholt.

 

  1. Diese notariellen Vereinbarungen werden im Nachhinein durch die politischen Gremien der Stadt Celle bestätigt.

 

  1. Wenn die oben genannten Vereinbarungen nicht durch Beschluss bestätigt werden können, werden dem Unternehmen die für die Kauf-Vereinbarung entstandenen notariellen Aufwendungen erstattet.

 

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Anlagen zur Vorlage