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ALLRIS - Auszug

04.03.2021 - 9 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

Schottergärten:

Die Verwaltung präsentiert zum Thema Schottergärten einen Flyer, der alle wichtigen Fakten zum Thema beinhaltet. Dieser wird dem Protokoll beigefügt.

 

Landschaftsrahmenplan:

Folgende amtliche Bekanntmachung zum Landschaftsrahmenplan der Stadt Celle 2021 wurde erteilt:

 

Die große selbstständige Stadt Celle hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan mit der Tiefenschärfe eines Landschaftsplanes im Entwurf aufgestellt. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt der Landschaftsrahmenplan der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP).

Der Landschaftsrahmenplan inkl. aller Anlagen sowie Karten und zugehörigem SUP-Umweltbericht liegt gemäß § 2 NUVPG i.V. m. §§ 41 und 42 UVPG (Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung) i.V.m. § 73 Abs. 3 Satz1, Abs. 4 bis 5 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Zeit

 

vom 15.03.2021 bis einschließlich 14.05.2021

 

im Rathaus der Stadt Celle, Am Französischen Garten 1, Fachdienst Stadtplanung, 1. Stock, Zimmer 158, in den Zeiten:

 

Montag bis Mittwoch von 08.00 16.00 Uhr aus.

 

Die offizielle Unterrichtung der relevanten Träger öffentlicher Belange (TÖB) (Gemeinden, Naturschutzbehörden von Nachbarkreisen, Unterhaltungsverbände und sonstigen Behörden bzw. Einrichtungen, deren umwelt - und gesundheitsbezogenen Aufgabenbereiche berührt sein können) zur Feststellung der SUP-Pflicht und zur Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping) erfolgte in schriftlicher Form. Im Dezember 2018 wurden die relevanten Träger öffentlicher Belange (TÖB) mit Schreiben vom 17.12.2018 über Anlass und Zweck der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes inklusive Landschaftsplan, über das Untersuchungsprogramm und -inhalte informiert und um Hinweise und Anregungen für die zu berücksichtigenden Belange gebeten. Zur Darlegung der Inhalte des Landschaftsrahmenplanes wurde dem Schreiben ein Gliederungsentwurf beigefügt.81 Träger Öffentlicher Belange inklusive Naturschutzvereinigungen wurden im Scopingverfahren beteiligt. In einzelnen Fällen wurden Hinweise auf weitere Untersuchungspunkte und vorhandene Informationsgrundlagen gegeben. Bedenken wurden nicht geäert, ebenso kein Wunsch nach einem Scopingtermin. Aufstellende und entscheidende Behörde für das Fachgutachten Landschaftsrahmenplan/Landschaftsplan sowie den zugehörigen Umweltbericht ist der Fachdienst Stadtplanung/Landschaftsplanung der Stadt Celle im Auftrag der unteren Naturschutzbehörde, an den auch Fragen gerichtet werden können (Landschaftsplanung@celle.de).

 

Die Entscheidung über die abschließende Fassung des Landschaftsrahmenplanes nach Auswertung eingegangener Stellungnahmen zu Sachfehlern und sinnvollen Ergänzungen obliegt der Stadt Celle. Um den gesetzlich vorgeschriebenen gutachtlichen Charakter zu gewährleisten sind ein Genehmigungsverfahren und ein Erörterungstermin nicht vorgesehen.

 

Der Entwurf des Landschaftsrahmenplanes als Fachgutachten des Naturschutzes auf der regionalen Ebene umfasst einen Textteil mit Textkarten i.M. 1:75.000, Karten in der Anlage i.M. 1:20.000, Materialband inkl. des SUP-Umweltberichtes in der Anlage. Alle genannten Unterlagen enthalten Umweltinformationen.

 

Die betroffene Öffentlichkeit kann sich zum Entwurf des Landschaftsrahmenplanes/ Landschaftsplanes und zu dem SUP-Umweltbericht bis zwei Monate nach Auslegungsfrist, also bis zum 14.05.2021 einschließlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Auslegungsstelle bzw. per E-Mail unter Landschaftsplanung@celle.de äern.

 

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter T. 05141/12-6140 möglich.

 

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art.13 EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Beteiligungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

 

Die Unterlagen können zusätzlich während der Auslegungsfrist auf der Internetseite der Stadt Celle (www.celle.de/Landschaftsrahmenplan2021) eingesehen werden.

 

Es wird darum gebeten, vorrangig von der Möglichkeit der elektronischen Einsichtnahme Gebrauch zu machen.

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Anlagen