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ALLRIS - Auszug

06.05.2021 - 6 Bebauungsplan Nr. 6 Sch der Stadt Celle "Südlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Vorlage.

 

Die CDU-Fraktion bekundet ihre Freude über die zügige Vermarktung an Ortsansässige.

 

Auf Nachfrage der Gruppe Zukunft Celle, ob der Bereich als Wasserschutzgebiet an bestimmte Bedingungen gebunden sei, erklärt die Verwaltung, dass es diesbezüglich kaum Einschränkungen gebe. Nur die Lagerung bestimmter Stoffe, wie bei einer Ölheizung, und bei der Grundwassernutzung seien eingeschränkt, die jedoch kein Hinderungsgrund zur Bebauung seien.

 

Die Verwaltung gibt mehrheitlich bei einer Enthaltung folgende Beschlussempfehlung:

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6 Sch der Stadt Celle „dlich Schnuckendrift“ sowie der zugehörigen Begründung wird entsprechend der in Anlage Nr. 1 zu dieser Vorlage enthaltenden Abwägungsvorschläge beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 6 Sch der Stadt Celle „dlich Schnuckendrift“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der zugehörigen Begründung wird zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage