11.02.2021 - 5 Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Br...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 11.02.2021
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum; Schutz, Erhalt und Förderung der einheimischen Fauna und Flora einschließlich der Stadtforsten im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Bewirtschaftung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Hartmann, Landespflegerin vom Landkreis Celle, erläutert die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bruchbach“ (siehe Anlage 2).
Herr Biermann erkundigt sich, warum ein Teil, der außerhalb des FFH-Gebiets liegt, in das LSG einbezogen wurde. Diese Frage beantwortet Frau Hartmann wie folgt: Die Flächen sind im Eigentum der Stadt Celle und werden seit vielen Jahren naturschutzfachlich bewirtschaftet. Es befinden sich dort geschützte Biotope und anderes wertvolles Feuchtgrünland. Die Einbeziehung der Fläche erfolgte auf Wunsch der Stadt Celle.
Der Ausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Anlagen zur Vorlage
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588,8 kB
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Anlagen
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(wie Dokument)
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