30.09.2021 - 5 Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 30.09.2021
- Status:
- gemischt (Protokoll freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Verkehr und Technische Dienste
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert die Gründe für die Erhöhungsvorschläge zu einzelnen Tarifpositionen. Der Kostendeckungsgrad lag in 2020 bei immer noch guten 91,07 % im Vergleich zu anderen Städten in Niedersachsen, lag aber unter den Ergebnissen in 2018 (98,12 %) und 2019 (96,68 %). Die Nutzungszahlen stagnieren derzeit oder sind leicht rückläufig. Andere Bestattungsformen wie Seebestattungen oder „Friedwald“ und „Ruheforst“ stehen in Konkurrenz zur klassischen Nutzung der städtischen und auch kirchlichen Friedhöfe. Durch neue Angebote hat die Friedhofsverwaltung in den letzten Jahren dieser Entwicklung durchaus mit Erfolgen Paroli bieten können. Seitens der Verwaltung wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Ruhefristen auf den städtischen Friedhöfen 20 Jahre betragen, mit zwei Ausnahmen: für Erdbestattungen auf dem Stadtfriedhof beträgt die Ruhefrist 30 Jahre und Bestattungen im für die Eziden reserviertem Grabfeld auf dem Waldfriedhof 40 Jahre. Anonyme Sargbeisetzungen werden nur auf dem Waldfriedhof durchgeführt und anonyme Urnenbestattungen nur auf dem Stadtfriedhof.
Frau Schrader / Bündnis 90 / Die Grünen fragt nach, ob der Verwaltung Gründe bekannt seien, weshalb es noch keine Beisetzung auf dem reservierten Feld für die Eziden gegeben habe.
Dafür sind bei der Verwaltung keine Gründe bekannt. Danach empfiehlt der Ausschuss einstimmig dem Rat, die Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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