02.03.2021 - 3 Änderung der Satzung über die Benutzung und die...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Di., 02.03.2021
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 56 Eigenbetrieb Celler Zuwanderungsagentur
Wortprotokoll
Frau McDowell erläutert den Mitgliedern der Ausschüsse einleitend, dass es in der Sitzung des Betriebsausschusses der Zuwanderungsagentur am 26.02.21 zum TOP 3 – Änderung der Satzung über die Benutzung und die Gebühren der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt
Celle- zu Diskussionen für oder gegen eine Empfehlung des Beschlusses gekommen ist.
Ausschlaggebend war, dass der Flüchtlingsrat einen Fragenkatalog zu diesem Thema er-
stellt hat, dieses Schreiben jedoch nicht allen Ausschussmitgliedern zum Sitzungstermin
vorgelegen hat. Die Fortsetzung des TOP wurde daher auf die heutige Sitzung des Aus-
schusses für Soziales und Integration vertagt, da auch hier eine Beschlussempfehlung zur
o.g. Satzungsänderung abgegeben werden muss. Eine Abstimmung über den gemeinsamen
TOP wird zunächst durch die Mitglieder des Betriebsausschusses erfolgen und danach
durch die Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Integration.
Die Ausschussmitglieder nehmen Bezug auf das vorliegende Schreiben des Flüchtlingsrates
vom 24.2.2021, der sich zu der Änderung der Satzung über die Benutzung und die Gebühren der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Celle kritisch äußert. Auch aus dem
Ausschuss kommt Kritik über die Weitergabe der Kostenerhöhung aufgrund von Hausverwaltungskosten und Heizkosten an die Bewohner der angemieteten Unterkünfte für
Geflüchtete.
Herr Nothdurft erläutert hierzu, dass die Kommunen verpflichtet sind, für ihre Einrichtungen
kostendeckende Gebühren zu erheben. Die bisherigen Gebühren sind nicht mehr aktuell und
müssen angepasst werden. Bei den stadteigenen Unterkünften betrifft dies die
Grundgebühr, die Heizkosten und die Hausverwaltungskosten. Neu in die Satzung
aufgenommen wurde bei den zur Obdachlosenunterbringung angemieteten Wohnungen ein
Kostenanteil für Hausverwaltungskosten.
Der Ausschuss empfiehlt mit 4 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen die Änderung der Satzung
über die Benutzung und die Gebühren der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Celle
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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219,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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458,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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638,8 kB
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4
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öffentlich
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230,2 kB
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