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ALLRIS - Auszug

27.01.2022 - 7.3 Antrag der Fraktion DIE LINKE/Zukunft Celle "Ob...

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Wortprotokoll

Zuerst gibt Herr Siebert einen Überblick über die Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose in Celle. Neben dem Wohnheim in Scheuen für männliche Einzelpersonen gibt es 4 Schlichthausgrundstücke mit insgesamt 13 Wohneinheiten im Stadtgebiet.

 

Diese dienen Familien und alleinstehenden Frauen in Wohngemeinschaften als Unterkunft. Hinzu kommen elf auf dem Wohnungsmarkt angemietete Wohnungen zur Unterbringung von

langjährigen Obdachlosen.

 

In Scheuen stehen, verteilt auf 5 abgeschlossene Flure jeweils mit Gemeinschaftsküche und -bad, 6 Einzelzimmer und 12 mögliche Doppelzimmer mit insgesamt 30 Plätzen zur Verfügung. Soweit möglich erfolgt die Belegung der Doppelzimmer aber nur durch Einzelpersonen. Ein Hausmeister ist, soweit personell möglich, an Arbeitstagen  stundenweise vor Ort.

 

Anschließend beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

 

a)      Welche Erkenntnisse gibt es über die Gründe der Obdachlosigkeit?

-          Wohnungsverlust durch Kündigung (in Scheuen eher selten direkte Ursache)

-          Haftentlassung / Entlassung aus einer Einrichtung

-          Verlust des vorherigen „Schlafplatzes“ (Freunde/Familie)

-          ngere Zeit auf „Platte“ gewesen (wegen Witterung oder Angst aufgegeben)

-          Trennung

 

b)      Wie lange sind die Aufenthaltszeiten in der Unterkunft?

 

Im weit überwiegenden Teil handelt es sich in Scheuen um

 

Langzeitobdachlose bzw. um immer wieder obdachlose Personen.

 

Von den aktuell 16 Bewohnern leben dort

      6 Bewohner < ½ Jahr 

      3 Bewohner < 1 Jahr

      1 Bewohner = 1 Jahr

      6 Bewohner > 1 Jahr

 

 

c)      Welche Probleme gibt es in der Unterkunft?

 

Die Probleme hängen oft direkt mit der Zusammensetzung und der

 

Persönlichkeit der jeweiligen Bewohner zusammen.

 

  • ältester aktueller Bewohner Jahrgang 1948, jüngster aktueller Bewohner Jahrgang 2002
  • überwiegend Menschen mit zum Teil starken psychischen Auffälligkeiten und langjährigen Suchtproblematiken, insbesondere Alkohol aber auch andere Rauschmittel

 

-        Verdreckung der Zimmer und der Gemeinschaftsräume

 

-        Sachbeschädigungen an Unterkunft und Inventar

 

-        Eigentumsdelikte

 

-        rperliche Auseinandersetzungen

 

d)      Welches Konzept hat die Stadt zur Integration der Obdachlosen? Genauer gefragt:

Welche Anstrengungen werden unternommen, um die Betroffenen wieder in „normale“ Wohnverhältnisse zu integrieren?

 

Die Betreuung und Unterstützung bei der Wohnungssuche erfolgt bei den  Bewohnern des Wohnheimes im selben Umfang wie bei den Bewohnern der anderen

Obdachlosenunterkünfte.

 

-  bei Aufnahme Information über Wohnungsbauunternehmen und privaten

   Wohnungsmarkt

-  Verpflichtung zum Nachweis der laufenden Wohnungssuche

-  laufende Beratungsmöglichkeit durch FD 50

 

Aber:

 

-       nur wenige Bewohner der Obdachlosenunterkunft haben aufgrund der Auffälligkeiten eigene Chancen auf dem Wohnungsmarkt

-  Wohnungsbauunternehmen scheiden aufgrund von Vorgeschichten der Bewohner häufig als Vermieter aus

 

sungssuche: (ggf. unter Hinzuziehung von Sozialarbeit)

 

-  Einleitung der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung

-  bei älteren Bewohnern Einleitung Pflegegradfeststellung mit dem Ziel einer

   Pflegeheimaufnahme

-  vereinzelt Anmietung von Wohnungen durch FD 50 und Einweisung im Rahmen der    Obdachlosenunterbringung

 

Voraussetzungen:

 

-  Wohnungsfähigkeit“ der Bewohner (zur Vermeidung von zukünftigen Problemen in der Hausgemeinschaft, von Wohnungsschäden und Auseinandersetzungen mit dem Vermieter)

 

-  Gesicherte Zahlung der Benutzungsgebühren bzw. mögliche aktuelle Zahlungsrückstände

(zur Vermeidung von finanziellen Schäden für die Stadt - Kosten für die Anmietung müssen

laufend gedeckt sein -)

 

 

e)      Wie sieht das Konzept der Stadt Celle aus, um Obdachlosigkeit präventiv zu vermeiden?

 

    Aus der Sicht der Verwaltung kaum eigene Möglichkeiten. Lediglich bei           Wohnungskündigungen aufgrund von Mietschulden kann im Rahmen der Gewährung           von Sozialleistungen eine Unterstützung geprüft werden.