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ALLRIS - Auszug

23.11.2021 - 4 Haushalt 2022 Stadtentwässerung Celle

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Betriebsleiter Herr Martin erläutert die Haushaltsplanungen des Ergebnishaushaltes anhand der Anlage 2 zur BV/0289/21. Hierbei betrachtet er die wesentlichen Positionen der Erträge und Aufwendungen und erläutert die Entwicklung der Planungsansätze in der mittelfristigen Planung.

Ausschussvorsitzender Herr Zobel fragt nach, warum trotz der umfangreichen Erschließung von Baugebieten keine Erhöhung der Erlöse aus der Niederschlagwassergebühr eingeplant ist. Herr Hanstein erklärt dazu, dass die Gebühren gem. NKAG kostendeckend zu kalkulieren sind. Die anfallenden Betriebskosten werden auf die jeweilige Bemessungsgrundlage verteilt. Die Erhöhung versiegelter Fchen bewirkt somit bei gleichbleibenden Betriebskosten für die Niederschlagswasserkanalisation einen verringerten Gebührensatz und keine Erhöhung der Erlöse aus der Gebühr.

Herr Stadtbaurat Kinder weist hierzu auf die besondere Situation der Bodenverhältnisse zur Erschließung des Neubaugebietes im Tale in Groß Hehlen hin.

Herr Martin ergänzt dazu, dass in diesem Baugebiet bisher noch nicht alle Flächen befestigt sind. Ferner führt er aus, dass eine Versickerung des Niederschlagswassers in dem Gebiet Im Tale nicht möglich sei. Ein Anschluss an die Niederschlagwasserkanalisation ist unabdingbar und wird daher auch die Veranlagung der betroffenen Flächen zur Niederschlagswassergebühr zur Folge haben.

Ausschusssvorsitzender Herr Zobel erkundigt sich nach den Ansätzen zu den Planungs- und Baunebenkosten.

Dazu informiert Herr Martin, dass aus diesen Ansätzen die Mittel, die für die Vorbereitung von Bauprojekten erforderlichen Planungsleistungen beispielsweise die Begutachtung der Betonbauwerke, die Bodengutachen oder die Ausarbeitung von Sanierungskonzepten bereitgestellt werden.

Herr Zobel bittet anschließend um Auskunft zur Einführung der Umsatzsteuerpflicht für Kommunen. Herr Martin erklärt dazu, dass die Einführung der Umsatzsteuerpflicht für die Stadt Celle zum 01.01.2023 erfolgen wird. Die eigens gebildete Steuerstelle des FD20 hat die Überprüfung und steuerliche Einordnung der Leistungsbeziehungen aller Bereiche der Stadt Celle abgeschlossen. Im Jahr 2022 werden nun durch die Steuerstelle Handlungsanweisungen an die Bereiche ausgegeben, damit bis zum Umstellungstermin die erforderlichen organisatorischen und technischen Änderungen umgesetzt werden können.   

Herr Martin erläutert anschließend die wesentlichen Positionen zum Finanzhaushalt 2022ff anhand der Anlage 2 zur BV/0289/21. Er erklärt, dass die Ein- und Auszahlungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit den Ansätzen des Ergebnishaushalts entsprechen. Abweichungen gibt es bei den Erlösen aus der Auflösung von Sonderposten aus Gebühren und Beiträgen (Einnahme ohne Einzahlung) und den Abschreibungen (Aufwand ohne Auszahlung).

Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit ergeben einen Übeschuss, die Gesamtverschuldung sinkt.

Zu den Planungsansätzen des investiven Finanzhaushaltes stellt Herr Martin den aktuellen Planungsstand bzw. Baufortschritt der einzelnen Maßnahmen dar. Im Zusammenhang mit en geplanten Anschaffungen im Fuhrpark weist er auf die geplante Umstellung des PKW-Fuhrparks auf Elektromobilität hin. Nach Schaffung der erforderlichen Lade-Infrastruktur für die Nutzung des Eigenstroms aus dem BHKW sollen die PKW dann nach Ablauf der jeweiligen Nutzungsdauer durch Elektrofahrzeugen ersetzt werden.

Der Ausschussvorsitzende Zobel möchte über den Sachstand zur Baumaßnahme Fritzenwiese informiert werden.

Herr Martin informiert darüber, dass die Stadtentwässerung die Vorplanungen für den Kanalbau abgeschlossen hat und sich zur Zeit mit der Straßenbauplanungsabteilung der Stadt abstimmt.

Der östliche Teil der Fritzenwiese soll dann im Jahr 2022 ausgeschrieben werden.

 

Ratsherr Rentsch fragt bezüglich der Haushaltsansätze zu Zinsen und Tilgung an, wie die derzeitige Kreditsituation des Eigenbetriebes ist. Herr Hanstein erklärt dazu, dass der Eigenbetrieb zusätzlich zu dem Trägerdarlehen der Stadt Celle, welches mit Gründung des Eigenbetriebes im Jahr 2017 gewährt wurde, im Jahr 2020 einen weiteren Kredit am freien Markt in Höhe von 6.000.000,- €r die Finanzierung der laufenden Investitionsmaßnahmen in Anspruch genommen hat. Entsprechend ergeben sich die Haushaltansätze für die beiden unterschiedlichen Darlehen

Herr Martin stellt nun den Stellenplan des Eigenbetriebes anhand der Anlage 4 zur BV/0289/21 vor. Er erläutert die Veränderungen im Bereich der Grundstücksentwässerung, der Mitarbeiter des IT-Bereiches, der Kraftfahrer für Spezialfahrzeuge sowie in der Verwaltung. Weiterhin teilt er mit, dass zum Jahresbeginn 2022 das Auswahlverfahren für einen Auszubildenden zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice erfolgen wird.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt entsprechend der Beschlussvorlage einstimmig:

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den Haushaltsplan mit Investitionsprogramm und Stellenplan der Stadtentwässerung Celle für das Jahr 2022 in der beratenen Fassung einstimmig.

 

 

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Anlagen zur Vorlage