02.06.2021 - 4 Bebauungsplan Nr. 8 GrH 1. Änderung "Wilshornfe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 02.06.2021
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass diese Fläche seinerzeit für einen Spielplatz vorgesehen gewesen sei. Dieses Vorhaben sei jedoch nicht umgesetzt worden. Die Fläche ist derzeit dicht mit Großbäumen (v.a. Eichen und Kiefern) sowie heimischen und nichtheimischen Sträuchern bewachsen. Der Erhalt von mittig auf dem Grundstück stehenden Gehölzen ist mit der geplanten Nutzung nicht möglich. Durch die dichte Aneinanderreihung der auf dem Grundstück stehenden Bäume konnten sich meist nur halbseitige Baumkronen entwickeln, die freigestellt sehr windanfällig wären, andere randlich wachsende Bäume haben Schäden im Stammbereich. Sie sind nicht geeignet für die planungsrechtliche Festsetzung zum Erhalt der Einzelbäume, dennoch ist der Erhalt einzelner bestehender Bäume möglich. Die Entwurfsauslegung sei im Juli/August vorgesehen.
Auf die Frage des Ortsratsmitgliedes Heindorff, ob die dortigen Anlieger seinerzeit den geplanten Spielplatz durch Zahlungen mitfinanziert hätten, antwortet die Verwaltung, dass nicht bekannt sei, dass damals eine gesonderte Umlage für den Spielplatz erhoben worden ist. Es sei lediglich der Erschließungsbeitrag für das Grundstück abgerechnet worden. Ortsratsmitglied Cewe bestätigt dies und weist zudem darauf hin, dass die angrenzenden Anlieger dieses Grundstück gepflegt und genutzt hätten, doch daraus entstünden keine Ansprüche. Im Übrigen sollten die Anlieger froh sein, dass kein Spielplatz realisiert worden ist, denn heutzutage gingen von einer Spielfläche ganz andere Lärmbelastungen aus als es früher der Fall war. Auf die Frage von Ortsbürgermeister Fuchs, ob auf die Bauweise noch Einfluss genommen werden könne, antwortet die Verwaltung, dass man sich an dem Charakter der umliegenden baulichen Struktur orientiere. Dieser sei durch freistehende Einfamilienhäuser geprägt. Als Zahl der Vollgeschosse werde ein Geschoss und für das Hauptgebäude als Dachform ein Sattel- oder Walmdach festgesetzt. Schottergärten dürften nicht angelegt werden.
Anlagen zur Vorlage
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1
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449,7 kB
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2
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59,6 kB
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