03.11.2021 - 2 Verpflichtung der Ortsratsmitglieder durch die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Vorwerk
- Gremium:
- Ortsrat Vorwerk
- Datum:
- Mi., 03.11.2021
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die noch amtierende Ortsbürgermeisterin belehrt die neuen Ortsratsmitglieder gemäß § 43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) bezüglich der ihnen nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Sodann verpflichtet sie die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Gesetze zu erfüllen. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.
