24.11.2021 - 10 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Ortsrat Blumlage/Altstadt
- Datum:
- Mi., 24.11.2021
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
a) Sachstand Wiederaufbau der „Steckeltürme“ (TOP 7a v. 14.07.21)
Die Verwaltung teilt mit, dass sich mit dieser Thematik der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen in einer seiner nächsten Sitzungen befassen werde. Anlass sei der Antrag der Fraktion „Zukunft Celle“ vom 20.07.21.
b) Zurückgebaute Boulebahn auf dem Spielplatz Sankt-Georg-Straße (TOP 7b v. 14.07.21)
Die Verwaltung teilt mit, dass üblicherweise keine verbindlichen Zweckbindungsfristen für Spenden oder Sponsorengelder vereinbart werden. Die seinerzeitigen Spendengelder wurden für den Umbau verwendet und die Boulebahn konnte etliche Jahre genutzt werden.
c) Veranstaltungen von „Querdenkern“ auf dem Brandplatz (TOP 7d v. 14.07.21)
Folgende Stellungnahme aus der Fachverwaltung wird zur Kenntnis gegeben:
Grundsätzlich wird im Versammlungsrecht zwischen der Möglichkeit einer Beschränkung oder eines Verbotes unterschieden.
Versammlungen können nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz nur beschränkt werden, wenn hierdurch eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abgewehrt wird. Hierbei ist jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von besonderer Bedeutung. Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung einer Beschränkung ist eine Interessenabwägung durchzuführen. Hierbei ist der Grad der Eintrittswahrscheinlichkeit einer entsprechenden Gefahr und das Gewicht des zu schützenden Rechtsguts einzubeziehen und in Relation zum Grundrecht, der Versammlungsfreiheit als Teil des Rechts auf freie Meinungsäußerung, zu stellen.
Ein Verbot einer Versammlung käme darüber hinaus nur in Betracht, wenn die Durchführung die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet und die Gefahr nicht anders abgewehrt werden könnte.
In der Regel liegen nach entsprechender Abwägung unter Bezugnahme auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit keine Gründe vor, Versammlungen zu verbieten oder wesentlich einzuschränken.
d) Beschaffung und Aufstellung von mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen (TOP 7e v. 14.07.21)
Die Verwaltung berichtet, dass der Rat die Anschaffung von mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen beschlossen habe und diese nach Genehmigung der Haushaltssatzung im kommenden Jahr beschafft werden sollen.
Die Anbringung eines solchen Gerätes in der Schuhstraße sei aus technischen Gründen nicht möglich.
e) Störende Werbeaktionen auf dem „Großen Plan“ (TOP 7f v. 14.07.21)
Folgende Stellungnahme aus der Fachverwaltung wird zur Kenntnis gegeben:
Mit Inkrafttreten der Gestaltungssatzung (§ 9) entfaltet diese die Rechtswirkung einer „örtlichen Bauvorschrift“. Die Ermächtigungsgrundlage der Bauaufsichtsbehörde ist § 79 NBauO. Demnach kann die Bauaufsichtsbehörde beim Widerspruch gegen das öffentliche Baurecht nach pflichtgemäßem Ermessen Maßnahmen anordnen, die zur Herstellung oder Sicherung rechtmäßiger Zustände erforderlich. Die Gestaltungssatzung als örtliche Bauvorschrift ist Teil des öffentlichen Baurechts (§ 2 Abs. 17 NBauO).
Nicht entscheidend für das Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde ist allerdings, ob die Werbeschleifen und Werbeaktionen subjektiv als störend wahrgenommen wird. Der grundsätzliche materielle Verstoß (u.U. speziell § 6 Gestaltungssatzung) inkl. Gewichtung des Verstoßes sind hier ausschlaggebend.
Ein Verstoß gegen das allgemeine Verunstaltungsverbot (§§ 3Abs. 3 i.V.m. § 10, 50 Abs. 2 NBauO) sowie das allgemeine Beeinträchtigungsverbot eines Denkmals (§§ 6, 8 NDSchG) dürfte schwer nachzuweisen sein. Nach regelmäßiger richterlicher Rechtsprechung sind hier höhere Maßstäbe (als Werbeanlagen) anzusetzen.
f) Situation an der Schule „Blumlage“ (TOP 7h v. 14.07.21)
Folgende Stellungnahme aus der Fachverwaltung wird zur Kenntnis gegeben:
Die Fläche zwischen DRK und ehemaligem Autohaus gehört der Stadt und wird derzeit, so lange die Stadt die Fläche nicht anderweitig nutzt, grundsätzlich als Behelfsparkplatz für jedermann genutzt.
Schon derzeit wird diese Parkflächen bei Bedarf für Veranstaltungszwecke genutzt und steht dann nicht zur Verfügung.
Der Haupteingang der Schule ist noch eine komplette Baustelle. Voraussichtlich wird der Eingangsbereich Ende November 2021 fertiggestellt sein.
g) Zustand des Fußweges im Galgenberg
Die Verwaltung teilt mit, dass der „Galgenberg“ eine von vielen grunderneuerungsbedürftigen Straßen sei. Die hierfür schon mal eingestellten Haushaltsmittel wurden bei Haushaltsberatungen gestrichen. Aktuell gebe es keinen Haushaltsansatz, sodass eine Instandsetzung/Erneuerung mittelfristig nicht durchgeführt werde.
h) Geplante Fahrradstraßen im Ortsteil (TOP 12d v. 14.07.21)
Die Verwaltung gibt aus der Fachverwaltung folgende Information zur Kenntnis:
Schon in der Vergangenheit gab es Fahrradstraßen im Ortsteil Altstadt / Blumenlage. Hier sind die Burgstraße zw. Schulzentrum und „Altenceller Schneede“ und ein kleines Stück der „Hostmannstraße“ ab der „77er Straße“ zu nennen. Nach dem Um- und Ausbau des „Nordwalls“ wurden die „Fritzenwiese“ und die „Theo-Wilkens-Straße“ als Fahrradstraße ausweisen. In der jüngsten Vergangenheit wurden entsprechend dem Fahrradaktionsplan die stark vom Radverkehr frequentierten Straßen „Hohe Lüchte“ und die „Burgstraße“ südlich der „Fischerstraße“ als Fahrradstraßen ausgewiesen.
Aktuell wird „Südwall“ als Fahrradstraße ausgewiesen.
Die Verwaltung unterbreitet den Vorschlag, dass das Fahrradkonzept in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden könnte. Dies findet Zustimmung.
i) Allerinsel: laute Treffen und Vermüllung (TOP 7g v. 14.07.21)
Die Verwaltung berichtet, dass der „Kommunale Ordnungsdienst“ im Rahmen seines Kontrolldienstes die Allerinsel anläuft, dies auch und insbesondere zur Ahndung von Vergehen im Zusammenhang mit unsachgemäß entsorgtem Müll. Neben der regelmäßigen Präsenz erfolgt zudem ein enger Austausch mit der Polizei.
j) Vermüllung des Stellplatzes für Altkleider an der 77er Straße
Die Verwaltung teilt mit, dass für die Reinigung der Anlage des Stellplatzes der Aufsteller verpflichtet sei. Da hier auch wilder Müll auf städtischer Fläche lag, wurde dieser nach Auftragsvergabe von einer privaten Firma entsorgt.
